2931/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.09.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Bucher

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend staatliche Spekulationsgeschäfte

 

Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass der Staat im Jahre 2007 10 Milliarden Euro an Kreditmitteln aufgenommen hat, um damit zu spekulieren. Konkret sollen die Kreditmittel im Auftrag des Finanzministeriums durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (im Folgenden ÖBFA) veranlagt worden sein. Dabei soll es im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erheblichen Spekulationsverlusten gekommen sein. Teilweise wird vermutet, dass die Verluste in Milliardenhöhe lagen. Insoweit besteht dringender Anlass, die in den letzten Jahren (insbesondere auch in den Jahren vor 2007) getätigten Veranlagungen der ÖBFA zu hinterfragen.

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1.

In welche Finanzprodukte wurde von der ÖBFA konkret investiert?

 

2.

Welche getätigten Investitionen wären mit Realisierung zum Ende des Jahres 2005 verlustreich gewesen? Wie hoch wären die Verluste konkret gewesen?

 

3.

Welche getätigten Investitionen wären mit Realisierung zum Ende des Jahres 2006 verlustreich gewesen? Wie hoch wären die Verluste konkret gewesen?

 

4.

Welche getätigten Investitionen wären mit Realisierung zum Ende des Jahres 2007 verlustreich gewesen? Wie hoch wären die Verluste konkret gewesen?

 

5.

Welche getätigten Investitionen wären mit Realisierung zum Ende des Jahres 2008 verlustreich gewesen? Wie hoch wären die Verluste konkret gewesen?

6.

Welche getätigten Investitionen wären mit Realisierung zum jetzigen Zeitpunkt (02.09.2009) verlustreich? Wie hoch wären die Verluste konkret?

 

7.

Wie hoch sind die bisher tatsächlich eingetretenen Verluste jeglicher, von der ÖBFA getätigter Investitionen?

 

8.

Welche Investitionen waren im Einzelnen verlustreich? Wie sahen die Verluste im Einzelnen aus?

 

9.

Wie hoch schätzen Sie die zukünftigen Verluste ein? Ist es richtig, dass tatsächliche Verluste insgesamt in Höhe von einer Milliarde Euro drohen?

 

10.

Mit welchen Mitteln wurden diese Investitionen getätigt?

 

11.

Ist es richtig, dass Kredite dafür aufgenommen wurden?

 

12.

In welcher Größenordnung lagen diese Kredite?

 

13.

Nach welchen Kriterien wurden die Finanzprodukte, in die investiert wurde, von der ÖBFA ausgewählt?

 

14.

Ist es richtig, dass maßgeblicher Bezug zu Ratings, Risokoanalysen, etc. von Ratingangenturen genommen worden ist?

 

15.

Erfolgten eigene Risikoanalysen?

 

16.

Auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgten die Investitionen?

 

17.

Gab es interne Richtlinien, die Vorgaben für die Auswahl, Ausgestaltung, etc. regelten?

 

18.

Gab es Vorgaben, in welche Finanzinstrumente nicht investiert werden durfte bzw. Risikogrenzen?

 

19.

Wie war der genaue Ablauf von der Auswahl bis hin zu den konkreten Investitionen?

 


20.

Erfolgte die Einhaltung eines „Vier-Augen-Prinzips“ innerhalb der ÖBFA sowie zwischen der ÖBFA und dem jeweils amtierenden Finanzminister? Wer legitimierte die Investitionen?

 

21.

Wurden die getroffenen Veranlagungen ständig überwacht?

 

22.

Bei welchen Investitionen bestanden Ausstiegmöglichkeiten?

 

23.

Wurden diese ständig bedacht?

 

24.

Wurde aufgrund der eingetretenen wertmäßigen Verschlechterungen der Investitionen abgewogen, was mögliche Ausstiege gekostet hätten bzw. ob diese vorteilhafter gewesen wären?

 

25.

Wurde seit 2004 die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur vom (jeweils amtierenden) Bundesminister für Finanzen im Sinne des § 2 Absatz 2 Bundesfinanzierungsgesetzes aufgefordert, sich gutachterlich zu Kreditoperationen mit Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sowie zum Risikomanagement und zum Finanzcontrolling beim Bund zu äußern?

 

26.

Erfolgten derartige gutachterliche Äußerungen an den jeweiligen Bundesminister für Finanzen durch die ÖBFA (auch ohne vorherige Aufforderungen durch den Finanzminister)? Wie sahen diese konkret aus?

 

27.

Wurde in möglicherweise ergangenen Gutachten auf die wertmäßigen Verschlechterungen hingewiesen und erfolgten Warnungen sowie Empfehlungen für ein weiteres Vorgehen?

 

28.

Erfolgten in möglicherweise ergangenen Gutachten Empfehlungen, an den Investments festzuhalten?

 

29.

In welchem Umfang erfolgte (ansonsten) eine Kommunikation zwischen der ÖBFA und dem jeweils amtierenden Bundesminister für Finanzen?

 

30.

Wann wurde Finanzminister Molterer von den sich 2007 abzeichnenden Verlusten erstmalig in Kenntnis gesetzt?

 

31.

Welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?

 


32.

Welche Rolle spielte die Kommunalkredit AG in Zusammenhang mit den getätigten Investitionen?

 

33.

Wurden möglicherweise Verluste aus den getätigten Investitionen in die Bilanzen der Kommunalkredit AG eingestellt?

 

34.

Um welche handelt es sich genau?

 

 

35.

Besteht eine ständige Zusammenarbeit mit den auf der Internetseite des ÖBFA angegebenen Ratingagenturen?

 

36.

Wie genau sieht die Zusammenarbeit aus?

 

37.

Wurden Provisionen oder sonstige Vergütungen bzw. Entgelte an diese Agenturen gezahlt?

 

38.

Wie hoch waren diese in den einzelnen Jahren seit 2000 konkret?

 

39.

Welche entgeltlichen Leistungen an welche externen Personen und Unternehmen waren mit den getroffenen Veranlagungen ansonsten verbunden? Wie sahen diese in den einzelnen Jahren seit 2000 im Einzelnen aus? Welche Zahlungen erfolgten insbesondere als erfolgsabhängige Vergütungen bzw. Provisionen? Welche Zahlungen gingen insbesondere an welche Banken?

 

40.

Wo wurden die mit den getroffenen Veranlagungen verbundenen entgeltlichen Leistungen verbucht?

 

41.

Wie waren bzw. sind die Verträge der Geschäftsführer der ÖBFA ausgestalten? Gab bzw. gibt  es erfolgsabhängige Vergütungsmodelle bzw. Bonuszahlungen?

 

42.

Erfolgten seit 2000 Bonuszahlungen an die Geschäftsführer der ÖBFA?

 

43.

Wie hoch lagen diese in den einzelnen Jahren?

 

44.

Welche Gegenmaßnahmen sind gegen Spekulationen von Bund, Ländern und Gemeinden mit Staatsgeldern geplant?

 


45.

Welche Ergebnisse brachte der Spekulationsgipfel?

 

46.

Welche konkreten Maßnahmen sind seit dem eingeleitet worden?

 

47.

Wie stehen Sie dazu, jegliche risikoreiche Veranlagungsformen für Bund, Länder und Gemeinden vollends zu untersagen?

 

48.

Halten Sie es für vertretbar, trotz erheblicher Staatsschulden risikoreiche Investitionen zu tätigen?

 

 

Wien, 02.09.2009