2941/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.09.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Bucher, Dolinschek, Grosz,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (sog. Hacklerregelung) und Schwerarbeitspension
Unter BZÖ-Regierungsbeteiligung wurden wesentliche Schritte in Richtung einer wirksamen, gerechten und fairen Sozialpolitik gesetzt und der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung (Hacklerregelung) ermöglicht. Derzeit können bis zum 31.12.1958 geborene Frauen mit Vollendung des 55. Lebensjahres und bis zum 31.12.1953 geborene Männer mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Pension aufgrund der Hacklerregelung beanspruchen, wenn und sobald Frauen 480 Beitragsmonate und Männer 540 Beitragsmonate erworben haben.
Jedoch wird mit der Verlängerung der abschlagsfreien Hacklerregelung bis zum Jahr 2013 keine dauerhafte Lösung für einen abschlagsfreien vorzeitigen Zugang für Langzeitversicherte gefunden. Denn durch die befristete Regelung müssen vor allem jene Personen länger arbeiten und Abschläge in Kauf nehmen, die wesentlich zur Finanzierung der Pensionsversicherung beigetragen haben. Zudem ist bekannt, dass die ständigen Veränderungen in dieser schnelllebigen Arbeitswelt und der zunehmende Leistungsdruck in vielen Bereichen der Wirtschaft ein noch längeres Arbeiten kaum mehr ermöglicht.
Das SPÖ-Wahlprogramm für die NR-Wahl 2008 bekräftigte: „Wir halten an unseren Prinzipien fest, dass – Männer nach 45 und Frauen nach 40 Jahren Arbeit im Alter von 60 bzw. 55 Jahren – ohne Abschläge in Pension gehen können. Deswegen befürworten wir eine Verlängerung der so genannten „Hacklerregelung“.
Im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP wurde aber für diese Gesetzgebungsperiode folgendes festgelegt: „Die derzeitige Langzeitversichertenregelung endet abrupt am 31. Dezember 2013. Die Bundesregierung erarbeitet bis zum Ende des Jahres 2009 eine Neuregelung, die das abrupte Ende vermeidet und durch eine leistbare Regelung ersetzt“.
Bisher ist unklar, ob Frauen mit 40 und Männer mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge weiterhin in Pension gehen können. Im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP sind unzählige Arbeitsgruppen (unter Einbeziehung der Sozialpartner) eingesetzt. Doch Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen sind bis heute nicht bekannt.
Jüngste Zahlen nähren Zweifel daran, ob von den derzeitigen Regelungen nicht auch Gruppen profitieren, deren Begünstigung schwer argumentierbar erscheint.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
Wien, am 1. Sept. 2009