2993/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Verkehr

betreffend Entfernung der IG-Milch Kühe auf der Westautobahn

 

 

Am 3. September 2009 wurden fünf lebensgroße Plastikkühe von einem Privatgrundstück nahe der Westautobahn bei Oed entfernt.

 

Medienberichten zufolge waren nicht Beschwerden von Autofahrern die sich belästigt fühlen, sondern Beschwerden aus der Wirtschaft die Ursache für die Entfernung der Attrappen.

 

Dabei ist hervorzuheben, dass der Besitzer der Figuren auch gleichzeitig der Vize-Obmann der Interessensgemeinschaft IG-Milch ist, mit denen die Erzeugergemeinschaft IG-Milch seit zwei Jahren auf ihren europäischen Milchbund (MEB) sowie auf das zunehmende Bauernsterben und die immer trister werdende Situation der Milchbauern hinweist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Gab es Beschwerden über fünf Plastikkühe auf einem Privatgrundstück neben der Autobahn, wenn ja, von wem und wann wurden diese bei welcher Stelle eingebracht?

 

  1. Wie weit waren die Plastikkühe von der Autobahn entfernt?

 

  1. Durch wen oder welche autorisierte Stelle erfolgte die Beurteilung der Situation vor Ort?

 

  1. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage und mit welchem Sachverständigengutachten wurden die Kühe entfernt?

 

  1. Gab es Beschwerden von Autofahrern, dass diese Kühe für sie eine Beeinträchtigung darstellen, wenn ja wann und wie viele wurden an welcher Stelle eingebracht?

 

  1. Befinden sich auf der Lärmschutzwand in diesem Bereich der Autobahn Bilder von Äpfeln?

  1. Sind Bilder von Birnen auf Lärmschutzwänden dazu in der Lage Autofahrer abzulenken, wenn nein warum nicht?

 

  1. Gibt es per Gesetz oder per Sachverständigengutachten einen Unterschied zwischen Bildern von Äpfeln direkt auf einer Lärmschutzwand und fünf Plastikkühen auf der Weide neben einer Autobahn, wenn ja welchen?

 

  1. Welche Bilder und Darstellungen befinden sich insgesamt auf den Lärmschutzwänden der A1 in Niederösterreich und mit welcher Begründung sind diese dort angebracht?

 

  1. Sind Ihnen in den letzten sieben Jahren Bescheide der Behörde in Niederösterreich bekannt, die in der Sperrzone neben der Autobahn die Werbung der Österreichischen Volkspartei oder einer anderen Partei ermöglichten?
    1. Wenn ja, wann und wo wurden diese Bescheid ausgestellt?
    2. Wie lauteten die Begründungen des/der Sachverständigen zur Genehmigung?
    3. Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

 

Wien am 18. September 2009