2995/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Medikamente

 

 

In Grippezeiten ist etwa jeder fünfte Lenker unter dem Einfluss von Medikamentenkonsum unterwegs.

 

Das Lenken eines Fahrzeuges erfolgt dabei in der Regel ohne dass sich der betroffene Lenker der Gefahren des Medikamentenkonsums - wie eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit und drohender Kontrollverlust - bewusst ist.

 

Manche Medikamente haben die gleiche Wirkung auf das menschliche Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen wie Alkohol, wo laut Kuratorium für Verkehrssicherheit bereits bei 0,5 Promille das Unfallrisiko für Fahrzeuglenker doppelt so hoch wie in absolut nüchternem Zustand ist und bei 1,6 Promille die Gefahr sogar auf das 36-fache ansteigt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Inwieweit wird im Zuge von Verkehrskontrollen die Beeinträchtigung des Lenkers durch die Einnahme von Medikamenten untersucht?

 

2.      Welche Konsequenzen hat eine durch Medikamente verursachte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit für den betroffenen Fahrzeuglenker?

 

3.      In wie vielen Fällen waren in den letzten 3 Jahren die Einnahme von Medikamenten und die damit in Zusammenhang stehende Fahruntüchtigkeit des Lenkers Grund für Unfälle?


4.      In wie vielen Fällen wurde in den letzten 3 Jahren Lenkern, die aufgrund der Einnahme von Medikamenten fahruntüchtig waren, abgemahnt, gestraft bzw. allenfalls der Führerschein abgenommen?

 

5.      Inwieweit wird einerseits im Zuge von Routinekontrollen bzw. im Zuge von Untersuchungen nach Unfällen die gleichzeitige Einnahme von Medikamenten und Alkohol und deren Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit untersucht?