3001/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Entschuldung der Krankenkassen

 

 

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz wie folgt geändert (Artikel 48):

 

1. Dem § 80a wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Der Bund leistet am 1. Juli 2009 für das Geschäftsjahr 2009 dem Hauptverband einen Betrag von 45 Millionen Euro, den dieser auf die Gebietskrankenkassen entsprechend deren negativem Reinvermögen zum 31. Dezember 2008 unverzüglich aufzuteilen hat.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wann wurden die im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen 45 Millionen Euro an den Hauptverband gezahlt?

 

2.      Wann hat der Hauptverband diese Zahlung erhalten?

 

3.      Wann hat der Hauptverband die 45 Millionen Euro an die einzelnen Krankenkassen gezahlt?

 

4.      Welche Gebietskrankenkassen, die am 31. Dezember 2008 ein negatives Reinvermögen aufwiesen, haben jeweils Zahlungen in welcher Höhe erhalten?

 

5.      Ist die Verwendung dieser Gelder zweckgebunden bzw. muss deren Verwendung von den Krankenkassen nachgewiesen werden?