3002/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend missbräuchliche Verwendung von Ausdrücken und Namen, die normalerweise dem universitären Lehrbetrieb vorbehalten sind, durch die „International University Vienna“

 

 

Die Institution „The International University Vienna“ (IUV) mit Sitz in der Mondscheingasse 16, 1070 Wien, bezeichnet sich selbst auf ihrer Internetseite als Universität, und bietet „Undergraduate“-, „Graduate“- und „Doctorate“-Programme an.

 

Am 14. 12. 2008 erschien in der „Presse“ unter dem Titel „Wenn der Abschluss nichts wert ist“ ein Artikel, der die Problematik behandelte, dass die von der „International University“ verliehenen Titel in Österreich nicht staatlich anerkannt sind. Der Leiter der Abteilung I/11 für internationales Hochschulrecht des BMWF Kasparovsky wird mit dem Satz zitiert, dass keine der regionalen Akkreditierungsbehörden in den USA die International University anerkenne. Nach Meinung des Leiters der Abteilung I/6 für Rechtsfragen und Rechtsentwicklung des BMWF Neumeister dürfe der Name „University“ nur von staatlich anerkannten Hochschulen geführt werden.

 

Der Artikel schließt u.a. mit der Feststellung: „Zwei Jahre nach dem Verlust der Akkreditierung der IUV reichte der Akkreditierungsrat im Herbst 2005 eine Sachverhaltsdarstellung bei der zuständigen Behörde ein, dem Bezirksamt Neubau. Warum seither nichts geschehen ist, wissen weder Ministerium noch Akkreditierungsrat….“ (diePresse.com vom 14. 12. 2008, http://diepresse.com/home/bildung/unilive/437638/index.do?_vl_backlink=/home/bildung/index.do, 16. 9. 2009)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung die folgende


Anfrage

 

1.        Wie ist der Verfahrensstand des im o.a. Artikel erwähnten Verwaltungsstrafverfahrens gegen den Präsidenten der IUV, Prof. Dr. Wil C. Goodheer?

2.        Warum macht die besagte Institution nach wie vor ungehindert mit dem Namen „University“ auf ihrer Internetseite Werbung?

3.        Warum macht die besagte Institution nach wie vor ungehindert mit  „Undergraduate“-, „Graduate“- und „Doctorate“-Programmen auf ihrer Internetseite Werbung?