3006/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Vilimsky, Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Alkoholvortestgeräte

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2620/AB zu 2600/J (XXIV. GP) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Suchtgiftmissbrauch im Straßenverkehr hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie unter anderen ausgeführt, dass sich aus dem Führerscheinregister ergibt, dass im Jahr 2008 1.294 Verfahren betreffend Entzug der Lenkberechtigung wegen Suchtgiftbeeinträchtigung und ca. 29.000 Entzugsverfahren wegen Alkoholdelikten geführt worden sind.

 

Bei der Beantwortung weiterer Fragen wollte die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie aufgrund mangelnder Zuständigkeit keine Auskünfte über das Vorhandensein und die Verwendung von Vortestgeräten geben.

 

In Österreich sind seit Dezember 2005 Alkoholvortestgeräte der Exekutive im Einsatz. Alkoholvortestgeräte können in relativ kurzer Zeit ein erstes Ergebnis hinsichtlich einer allfälligen Alkoholisierung eines Lenkers geben. Mit diesen Geräten konnte vor allem die Kontrolldichte gesteigert werden.

 

Die Weigerung zum Alko-Vortest zieht zwar keine direkte Strafe als Konsequenz nach sich, der betroffene Lenker muss sich aber in Folge zwingend einen Alkomattest unterziehen.

 

 

Zu den Alkoholvortestgeräten stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Wie viele Alkoholvortestgeräte sind derzeit österreichweit im Einsatz?


2.      Wie viele Alko-Vortests werden im Schnitt pro Woche durchgeführt?

 

3.      In welchem Umfang (Zeitpunkt, Dauer, Zahl getestete Lenker) wurden im vorigen Jahr Schwerpunktkontrollen inklusive Alko-Vortests durchgeführt?

 

4.      In wie vielen Fällen haben Alko-Vortests zu weitergehenden Tests (Alkomattest, Blutabnahme) geführt?

 

5.      In wie vielen Fällen haben Lenker die Durchführung eines Alko-Vortests verweigert und wie viele dieser Lenker waren dabei tatsächlich alkoholisiert?

 

6.      Wie hoch ist die Fehleranfälligkeit der Alkoholvortestgeräte?

 

7.      Inwieweit haben sich seit dem (erstmaligen) Einsatz von Vortestgeräten die Anzahl der Alkolenker bzw. der Alkoholisierungsgrad der betroffenen Lenker insgesamt gesehen geändert?

 

8.      Wie hat sich seit dem Einsatz von Alkoholvortestgeräten die Zahl der Verfahren betreffend Entzug der Lenkberechtigung wegen Alkoholdelikten entwickelt?

 

9.      Inwieweit werden Alkoholvortestgeräte routinemäßig auch bei LKW-Kontrollen eingesetzt und gibt es – unabhängig von den gesetzlich festgelegten Promillegrenzen - signifikante Unterschiede zwischen PKW-Lenkern und LKW-Lenkern in Bezug auf die Häufigkeit der Alkoholisierung von Lenkern sowie deren Alkoholisierungsgrad?

 

10. Ist derzeit an den Ankauf und den Einsatz weiterer Alkoholvortestgeräte gedacht und wenn ja, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt?