3015/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Inanspruchnahme der Rezeptgebührenobergrenze

 

 

 

Seit dem 1.1.2008 muss jeder Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% seines Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist er für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit.

 

Die Sozialversicherung legt dabei für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebühren-Konto an. Auf der einen Seite wird das Jahresnettoeinkommen verbucht, auf der anderen Seite werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren addiert. Sobald diese eine Summe von 2% des Nettoeinkommens erreichen, wird dieser Umstand dem Arzt, der ein Medikament verschreibt, bzw. der Ordinationshilfe beim Stecken der e-card angezeigt. Die Befreiung von der Rezeptgebühr wird dann auf dem Rezept vermerkt; in der Apotheke wird dem Versicherten diese Gebühr dann nicht mehr in Rechnung gestellt.

 

In der 32. Sitzung des Nationalrates am 10. Juli 2009 haben Sie in der Fragestunde an den Bundesminister für Gesundheit unter anderem ausgeführt:

… Die Forderungen der Rezeptgebührenobergrenze war eine sozialpolitische Wohltat, die wichtig war. Sie kostet die Sozialversicherungsträger insgesamt an die 80 Millionen € – 78 haben wir berechnet –, und der Ersatz für diese Maßnahme liegt bei in etwa 38, 40 Millionen €. Da ist ein Mehrbedarf entstanden, und dieser sollte – da hat der Hauptverband Recht – auch den Kassen zugeführt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 


Anfrage

 

 

1.      Wie viele Personen haben im Jahr 2008 die Rezeptgebührenobergrenze erreicht, d.h. während des Jahres bereits Rezeptgebühren in Summe von 2% des Nettoeinkommens gezahlt?

 

2.      Wann wurde diese Grenze im Schnitt erreicht, d.h. ab welchem Zeitpunkt wurden Personen im Jahr 2008 von der Rezeptgebühr befreit?

 

3.      Bei welchen Sozialversicherungsträgern waren diese Personen jeweils versichert?

 

4.      In welcher Höhe wurde diesen Personen im Jahr 2008 Rezeptgebühren in Folge nicht mehr in Rechnung gestellt?

 

5.      Wie viele Personen haben bislang im Jahr 2009 die Rezeptgebührenobergrenze erreicht, d.h. heuer bislang bereits Rezeptgebühren zumindest in Summe von 2% des Nettoeinkommens gezahlt?

 

6.      Ist an eine ähnliche Regelung bei den Kostenanteilen für Heilmittelbehelfe und Hilfsmittel gedacht?

 

7.      Wenn ja, in welcher Form und ab wann?

 

8.      Wenn nein, weshalb wird dies für nicht notwendig erachtet?