3026/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.09.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend nicht krankenversicherte Personen in Österreich

 

 

 

Der „unveränderte Nachdruck von September 2008“ des im Oktober 2003 fertiggestellten Endberichtes „Quantitative und qualitative Erfassung und Analyse der nicht-krankenversicherten Personen in Österreich“ führt unter anderem aus:

 

Die Krankenversicherung hat in Österreich den Status einer gesetzlich geregelten Pflichtversicherung. Diese knüpft an Erwerbstätigkeit bzw. der Realisierung eines sonstigen Pflichtversicherungstatbestandes an; der Krankenversicherungsschutz erstreckt sich aber auch auf mitversicherte Angehörige (abgeleiteter Versicherungsschutz). Für nicht von einer Pflichtversicherung erfasste Personen gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung, der Selbstversicherung für Studierende und der Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung bzw. selbständiger Tätigkeit („Opting-In“). Darüber hinaus sind auch bestimmte Gruppen wie Personen, die an Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice teilnehmen, oder Asylwerber/innen innerhalb der Bundesbetreuung krankenversichert.

Noch im Jahr 2002 ging man (für 2001) davon aus, dass rund 8,0 Mio. Personen bzw. 99,0 % der Bevölkerung in die soziale Krankenversicherung (inkl. der Krankenfürsorgeanstalten) einbezogen sind (HV SV 2002, 16f). Erst jüngst – im April 2003 – wurden diese Zahlen (für 2002) auf Basis der Daten aus der Anspruchsberechtigtendatenbank des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, die im Rahmen der geplanten Einführung der als Krankenscheinersatz dienenden Chipkarte aufgebaut wurde, auf 7,86 Mio. Personen bzw. 97,0 % der Bevölkerung korrigiert (HV SV 2003, 16).

Obwohl der Krankenversicherungsschutz relativ umfassend ausgestaltet ist, fallen an den Rändern des Systems Personen in außergewöhnlichen Lebenslagen und Statusübergängen aus dem Schutzbereich der Versicherung. Laut bisherigen qualitativen Studien, die noch auf den alten Versichertenzahlen des Hauptverbandes beruhten, handelt es sich dabei um eine fluktuierende Anzahl von rund 80.000 Personen, die aus den unterschiedlichsten Gründen von der Krankenversicherung nicht (mehr) erfasst werden. Bei dem überwiegenden Teil der Betroffenen wurde davon ausgegangen, dass die Nicht-Versicherung nur vorübergehend bzw. kurzfristig besteht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Personen sind in Österreich derzeit ohne Krankenversicherung?

 

2.      Wie lange sind Personen in Österreich im Schnitt ohne Krankenversicherung?

 

3.      Wie häufig werden genaue Zahlung und Daten über nicht krankenversicherte Personen in Österreich erhoben?

 

4.      Wie viele Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, müssen ihre Behandlungskosten aufgrund der Höhe ihres vorhandenen Vermögens selbst übernehmen?

 

5.      Ab welchem „vorhandenen Vermögen“ müssen nicht krankenversicherte Personen selbst für die Behandlungskosten aufkommen?

 

6.      Wie viele der in den letzten 3 Jahren in Österreich lebenden und nicht krankenversicherten Personen besitzen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft?

 

7.      Wer kommt für diese Personen für allfällige Behandlungskosten auf?

 

8.      Bei wie vielen mitversicherten Personen ist die Mitversicherung im Lauf der jeweils letzten 3 Jahres ausgelaufen und wie lange waren diese Personen in Folge nicht krankenversichert?

 

9.      Wie viele Personen haben jeweils in den letzten 3 Jahren die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung in Anspruch genommen?

 

10. Welche Maßnahmen werden seitens des Gesundheitsministeriums zur Hebung des Anteils an krankenversicherten Personen gesetzt?

 

11. Welcher Anteil an krankenversicherten Personen wird angestrebt?