3036/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Josef Muchitsch,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Maßnahmen der Bundesregierung zur
Risikominimierung im
Finanzmanagement
der öffentlichen Haushalte
Der Rechnungshofbericht vom 15. Juli 2009 weist auf schwerwiegende Mängel im Risikomanagement der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) hin: Der Bund musste Forderungen von 691,2 Mill. Euro als notleidend einstufen. Grund dafür waren Veranlagungen sehr hoher Beträge von bis zu 10,784 Mrd. Euro in von der US-Subprime-Krise besonders gefährdete Wertpapiere. Der daraus drohende finanzielle Nachteil für den Bund betrug laut Rechnungshof rund 380 Mill. Euro (Stand Dezember 2008).
Wegen dieser Mängel im Risikomanagement der ÖBFA wurde Ende Juli 2009 im Bundesministerium für Finanzen eine Expertengruppe für neue Veranlagungsregeln der öffentlichen Hand eingesetzt. Diese Expertenkommission muss nun klären, welche Fehler in der Vergangenheit passiert sind und wo -auch im internationalen Vergleich- Reformbedarf zur Risikominimierung im Finanzmanagement der öffentlichen Haushalte besteht
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Sie wurden laut Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Bundesräte Mitterer, Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Millionenverluste der ÖBFA (2711/J-BR/2009) am 4. Dezember 2008 über Probleme mit Veranlagungen der ÖBFA in Wertpapieren bzw. deren Restrukturierung informiert. Wann haben Sie Bundeskanzler Werner Faymann über diese Probleme mit notleidend gewordenen Forderungen der ÖBFA informiert?
2. Wann haben Sie Staatssekretär Andreas Schieder über diese in Frage 1 genannten Probleme mit notleidend gewordenen Forderungen der ÖBFA aus der Veranlagung in Wertpapieren informiert?
3. Wieso haben Sie auf die Fragen 9, 18, 19 und 20 der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Finanzkrise, Staatsschuldenmanagement, „Bankenrettungspaket" und Ratingagenturen (396/J) vom 9.12.2008 nicht tatsachengemäß geantwortet?
4. Wie hoch waren die Kosten der Restrukturierung von notleidend gewordenen Forderungen der ÖBFA?
5. Wie hoch ist der Konsolidierungsbedarf der ÖBFA aus notleidend gewordenen Forderungen aus der Veranlagung in Wertpapieren?
6. Wer waren die Geschäftspartner der ÖBFA bei den Veranlagungen, die vom Bund als notleidend eingestuft werden?
7. Welche entgeltlichen Leistungen wurden an diese Geschäftspartner geleistet?
8. Welche dieser entgeltlichen Leistungen waren erfolgsabhängig ausgestaltet?
9. Welche Ergebnisse hat die Ende Juli 2009 im Bundesministerium für Finanzen eingesetzte Expertengruppe für neue Veranlagungsregeln der öffentlichen Hand bisher erarbeitet?
10. Welche Themenstellungen prüft diese Expertengruppe?
11. Wie lautet der Zeitplan der Expertengruppe zur Fertigstellung von Richtlinien für das Finanzmanagement öffentlicher Haushalte?
12. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Risikomanagements der ÖBFA wird die Expertengruppe vorschlagen?
13. Wird es ein Gesamtlimit für zu veranlagende Mittel des Bundes geben?
14. Welche Instrumente zur Risikominimierung werden für künftige Veranlagungen der öffentlichen Hand eingesetzt werden?
15. In welcher Form werden Gebietskörperschaften und ausgegliederte Einrichtungen von den Maßnahmen der Arbeitsgruppe erfasst werden?
16. Wie wird sichergestellt werden, dass Länder und Gemeinden sowie ausgegliederte Einrichtungen den gleichen Kriterien in ihren Veranlagungen wie der Bund unterliegen?
17. In welche Finanzprodukte wird die ÖBFA künftig veranlagen dürfen?
18. Wie werden die Berichtspflichten der ÖBFA an den Nationalrat bzw. an den Finanzausschuss des Nationalrats ausgestaltet werden?
19. In welcher Form werden internationale Best Practice-Beispiele in die Richtlinien für das Finanzmanagement öffentlicher Haushalte einfließen, um überzogene Veranlagungsrisiken wie in der Vergangenheit zu vermeiden?
20.Wie wird künftig sichergestellt werden, dass eine Mindestliquidätsreserve der ÖBFA nie unterschritten wird?