3061/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Auswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L auf die Luftgüte

 

 

 

In einigen österreichischen Bundesländern gibt es auf Autobahnen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund des Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L), d.h. die Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht mehr 130 km/h sondern lediglich maximal 100 km/h. Begründet wird diese Tatsache damit, dass eine geringe Geschwindigkeit positive Auswirkungen auf die Luftgüte hat und beispielsweise durch eine niedrigere Geschwindigkeit die Feinstaubbelastung gesenkt wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

 

1.      Wo und wann gibt es auf österreichischen Autobahnen Geschwindigkeitsbeschränkungen, die mit IG-L begründet werden?

 

2.      Wie hoch ist das dabei jeweils verhängte Tempolimit?

 

3.      Wie viele Bereiche mit Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L sind einerseits dauerhaft, andererseits für eine gewisse Zeitdauer eingerichtet?

 

4.      Wie viele Bereiche mit Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L können über eine Verkehrsbeeinflussungsanlage nach Bedarf eingerichtet werden?

 

5.      Wie viele Luftgüte-Messstationen gibt es im Bereich der betroffenen Autobahnabschnitte?

 

6.      Werden entlang der betroffenen Autobahnabschnitte regelmäßig Luftgütemessungen durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

7.      Wie haben sich die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf die Luftgüte ausgewirkt?

 

8.      Wie hoch war die Feinstaubbelastung in den betroffenen Autobahnabschnitten vor dem Setzen von Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L?

 

9.      Wie hat sich die Feinstaubbelastung seit der Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung entwickelt?

 

10. Wer stellt bei Vorhandensein einer Verkehrsbeeinflussungsanlage fest, dass die Geschwindigkeit aufgrund IG-L beschränkt werden muss bzw. wer hebt eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund IG-L wieder auf?

 

11. Unter welchen Voraussetzungen wird bei Vorhandensein einer Verkehrsbeeinflussungsanlage Geschwindigkeitsbeschränkung vorgesehen?

 

12. Wie häufig und in welcher Form wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L überprüft?

 

13. Wie haben sich die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf die Unfallzahlen in diesen Bereichen ausgewirkt?