3064/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Arbeitsanleitungen für Mitarbeiter des Bundesasylamtes in „I-Ghost“

 

In der Anfragebeantwortung 232/AB XXIV. GP, vom 14. Jänner 2009 zur Anfrage Nr. 172/J des Abgeordneten Harald Vilimsky betreffend „Plattform I-Ghost“ führte die Bundesministerin für Inneres aus:

 

„Verbindliche Arbeitsanleitungen leiten Mitarbeiter des Bundesasylamtes zu einem aufgrund der dezentralen Struktur des Bundesasylamtes erforderlichen einheitlichen und rechtskonformen Vollzug der gesetzlichen Aufgaben des Bundesasylamtes in konkreten Arbeitsschritten an.

Folgende Arbeitsbereiche sind umfasst: Einvernahmen, Ermittlungsverfahren, Tutorenmodell, Bescheide, Dolmetscher, Flughafenverfahren.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.        Welche verbindlichen Arbeitsanleitungen für Mitarbeiter des Bundesasylamtes für die Arbeitsbereiche Einvernahmen, Ermittlungsverfahren, Tutorenmodell und Flughafenverfahren, so wie in der Anfragebeantwortung 232/AB XXIV. GP, vom 14. Jänner 2009 angesprochen, werden in „I-Ghost“ geführt?

2.        Welchen Inhalt haben diese Arbeitsanleitungen (Bitte um Übermittlung)?