3069/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.09.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Auswirkungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Umgebungslärm
In einigen österreichischen Bundesländern gibt es auf einigen Streckenabschnitten auf Autobahnen zumindest zeitweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, die damit begründet werden, dass der Lärm gesenkt werden soll, beispielsweise auf der A2 – Südautobahn im Bereich Gleisdorf.
Im Gemeindegebiet von Wiener Neudorf ist etwa durch den Ausbau der A2 und der höheren Verkehrsbelastung auch eine höhere Lärmbelastung entstanden, die auch durch Messungen der ASFINAG bestätigt wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wo und wann gibt es auf österreichischen Autobahnen Geschwindigkeitsbeschränkungen, die mit Lärmschutzmaßnahmen begründet werden?
2. Welche dieser Beschränkungen gelten für sämtliche Fahrzeuge?
3. Welche dieser Beschränkungen gelten nur für KfZ über 3,5 Tonnen?
4. Welche Werte haben Lärmmessungen vor Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkungen gebracht?
5. Welche Werte haben Lärmmessungen nach Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkungen gebracht?
6. Bei welchen Autobahnabschnitten werden Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Senkung des Lärmes über Verkehrsbeeinflussungsanlagen geregelt?
7. Nach welchen Vorgaben werden Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen vorgenommen und inwieweit erfolgen diese automatisch?
8. Unter welchen Voraussetzungen wird bei Vorhandensein einer Verkehrsbeeinflussungsanlage eine Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufgehoben?
9. Wie haben sich die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf die Unfallzahlen in diesen Bereichen ausgewirkt?