3075/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Korun, Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend "Rassenkontrolle" durch die Wiener Polizei

 

 

Am 16.9.2009 berichtet die Wochenzeitung „Falter“ unter dem Titel „Überprüfung von Ethnien“, dass es in Wien ohne konkrete Verdachtslage zu einer systematischen Kontrolle der hier lebenden Georgier und Moldawier und möglicherweise noch weiterer Nationalitäten gekommen sei. Zu diesem Zweck seien vom Bundesministerium für Inneres „alle bekannten Meldedaten von Georgiern und Moldawiern erfragt“ worden. Diese Personen seien dann von der Polizei kontrolliert worden, zB lt. Falter auch „Opernsänger, Restauratoren, Künstler“. Die „Datensätze dieser beiden Nationen seien den Polizeidatenbanken zur allfälligen weiteren Veranlassung übermittelt“ worden.

 

Die Vorfälle seien grundsätzlich durch einen Polizeisprecher bestätigt worden. Seine Behauptung, dass bloß „Auskünfte aus der Community eingeholt“ worden seien, habe sich laut Falter im Gespräch mit mehreren Betroffenen jedoch nicht bestätigt. Die Polizei habe sich auf die Kontrolle der Herkunft beschränkt, so die Betroffenen.

 

Eine derartige Vorgehensweise erscheint in höchstem Maße diskriminierend und rechtlich in keiner Weise gedeckt. Polizeiliche Überprüfungen von Menschen ohne jeden Anhaltspunkt aufgrund ihrer ethnischen Abstammung oder ihrer Nationalität und die Speicherung ihrer Daten in Datenbanken ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen das Datenschutzrecht sondern generell eine zutiefst menschenrechtswidrige und verabscheuenswürdige Vorgehensweise, wie sie sonst nur in diktatorischen Unrechtsregimes vorkommt.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Sind die Schilderungen der Vorfälle im „Falter“-Artikel zutreffend?

2.      Hat die im Artikel erwähnte Sitzung am 9. April 2009 stattgefunden?

3.      Falls ja: Wer hat neben dem im Artikel erwähnten Dr. Wilfried Kovarnik noch an dieser Sitzung teilgenommen?

4.      Ist es zutreffend, dass in dieser Sitzung die Weisung erteilt wurde: „Überprüfung von Ethnien, bei denen eine besonders hohe Zahl von kriminellen Fakten bekannt wurde“?

5.      Was für eine „Überprüfung“ – auf was genau - ist damit gemeint?

6.      Falls ja: Welchem Zweck diente diese Weisung?

7.      Wer hat ihn erteilt?

8.      An wen hat er sich gerichtet?

9.      Auf welche Rechtsgrundlage stützte er sich?

10. Falls nein: Welche Vorgehensweisen wurden tatsächlich angeordnet?

11. Welchem Zweck dienten diese?

12. Auf welche Rechtsgrundlagen stützten sie sich?

13. Wer hat die entsprechenden Anweisungen erteilt?

14. An wen haben sie sich gerichtet?

15. Ist es zutreffend, dass in dieser Sitzung weiter angeordnet wurde, vom BMI alle bekannten Meldedaten von Georgiern und Moldawiern zu erfragen?

16. Falls ja: Welchem Zweck diente dieser Befehl?

17. Wer hat ihn erteilt?

18. An wen hat er sich gerichtet?

19. Auf welche Rechtsgrundlage stützte er sich?

20. Ist es zutreffend, dass die Datensätze zu diesen beiden Nationen „den Polizeidatenbanken zur allfälligen weiteren Veranlassung übermittelt wurden?“

21. Falls ja: Welchem Zweck diente dieser Befehl?

22. Wer hat ihn erteilt?

23. An wen hat er sich gerichtet?

24. Auf welche Rechtsgrundlage stützte er sich?

25. Ist diese Vorgehensweise mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Einklang?

26. Was ist unter der „allfälligen weiteren Veranlassung“ zu verstehen?

27. Wie lange dauerte die Durchführung dieser Ermittlungen?

28. Wie viele Beamte und BeamtInnen wurden dafür eingesetzt?

29. Wurde das Bundesministerium für Inneres vor Durchführung informiert?

30. Falls ja: Wurde die Durchführung genehmigt?

31. Ist diese Vorgehensweise der Wiener Polizei rechtskonform?

32. In wiefern steht diese Vorgehensweise mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B-VG) in Einklang?

33. In wiefern steht diese Vorgehensweise mit dem Sachlichkeitsgebot in           Einklang?

34. In wiefern steht diese Vorgehensweise mit Art. I B-VG Rassendiskriminierung im Einklang?

35. Ist diese Vorgehensweise der Wiener Polizei für Sie als Ressortleiterin  wünschenswert?

36. Falls nein: Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen, um derartige Vorkommnisse in der Zukunft zu vermeiden?

37. Ist es wegen dieser Vorfälle zur Einleitung von Disziplinarverfahren gekommen?

38. Sind aufgrund der ermittelten Daten bereits weitere Schritte zu deren Auswertung unternommen worden?

39. Falls ja: Von wem sollen diese Daten ausgewertet werden?

40. Falls ja: Ist eine Hinzuziehung von BMI-externen Experten geplant?

41. Wurden solche Pauschal - Überprüfungen bestimmter Ethnien bzw. Pauschal-Datenerhebungen bereits in der Vergangenheit  von Polizei bzw. BMI durchgeführt?

42. Falls ja: Was waren die konkreten Ergebnisse dieser Überprüfung?

43. Ist das sogenannte „ethnic profiling“ ein probates Mittel um seriöse Erkenntnisgewinne zu erzielen?

44. Falls ja: Auf welche wissenschaftliche Erkenntnisse stützen Sie diese Ansicht?

45. Laut Falter habe die Exekutive „lediglich Auskünfte von der Community“ bekommen wollen. Um welche Auskünfte genau wurden die Kontrollierten gebeten?