3078/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petzner, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Abschaffung der Österreichischen Flagge als sichtbares Symbol an Grenzdienststellen

 

Einem Artikel in der Kleinen Zeitung vom Mittwoch, den 2. September 2009 war folgendes zu entnehmen: „Keine Beflaggung in Rot-Weiß-Rot mehr an Österreichs Grenzen, die Slowenen können aber weiter beflaggen. Dieser Erlass an Grenzpolizisten sorgt dort für Verärgerung.“

 

Demnach soll die Österreichische Flagge künftig nur noch am Nationalfeiertag sowie am ersten und fünften Mai als sichtbares Symbol bei Grenzdienststellen angebracht werden dürfen. Ein entsprechender Dienstbefehl erging vom Landespolizeikommando Steiermark an alle Dienststellen der steirischen Grenzpolizei. Während die Flaggen als Kennzeichnung der slowenischen Dienststellen fungieren, und diese auch weiterhin beibehalten werden dürfen, müssen die Flaggen an den österreichischen Grenzdienststellen entfernt werden, was nicht nur bei den dort tätigen Beamten für Unmut sorgt.

 

Weiters heißt es selben Artikel:

„Die Basis  für diesen intern umstrittenen Dienstbefehl schuf die EU. Im Rahmen der Erweiterung des Schengenraumes wurde nämlich bereits im Dezember 2007 die Auflage erlassen, dass alles zu entfernen ist was auf regionale Grenzkontrollen schließen lässt. Dazu gehören unter anderem die Grenzbalken aber auch die Flaggen.“

 

Einem Artikel auf der Homepage des ORF war in diesem Zusammenhang allerdings folgendes zu entnehmen:

Im Innenministerium betonte man, dass es gängige Praxis sei, dass an den Binnengrenzen der EU keine nationalen Flaggen hängen, die Abnahme der Flaggen gehen auf eine informelle Vereinbarung zwischen österreichischen und slowenischen Kommandoposten zurück.

Im Jahr 2004 hatte es demnach zwischen österreichischen und slowenischen Grenzpolizeikommanden eine informelle Vereinbarung gegeben, dass sowohl die österreichische wie auch die slowenische und die EU-Flagge an den Grenzkontrollstellen hängen sollen. Im Juli dieses Jahres habe es ein erneutes informelles Treffen gegeben, bei dem beschlossen worden war, dass man die Fahnen auf beiden Seiten abnimmt. In Österreich ist dies nun bereits geschehen, in Slowenien könne dies noch ein paar Tage dauern, hieß es aus dem Innenministerium.“

Der Sprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia, betonte, dass das Abhängen der Flaggen keineswegs auf eine EU-Verordnung zurückgeht: "Es gibt keine EU-Verordnung, die die Wegnahme oder das Aufhängen vorsieht - nur eine Verordnung, dass das EU-Symbol aufgestellt sein muss". In Slowenien werden, so Gollia, laut Gesetz allerdings alle Amtsgebäude beflaggt. Slowenische Grenzkontrollstellen, die nun als Polizeidienststellen benutzt werden, sind daher beflaggt.“

 

Aus Sicht des BZÖ ist die Vorgehensweise des Bundesministeriums für Inneres nicht nachvollziehbar und keinesfalls zu akzeptieren. Die österreichische Fahne soll jedenfalls auch weiterhin an allen Grenzen wehen dürfen. Sollte es den Tatsachen entsprechen, dass die Grundlage des internen Dienstbefehls eine informelle Vereinbarung mit slowenischen Behörden war, so ist dies aus rechtsstaatlicher Sicht jedenfalls zu hinterfragen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.) Ist es zutreffend, dass es einen Erlass des Bundesministeriums für Inneres gibt, wonach an Grenzen – jedenfalls an der zu Slowenien – die österreichischen Flaggen an Polizeidienststellen entfernt werden müssen?

 

2.) Wenn ja, ist es zutreffend, dass die Grundlage für diesen Erlass eine informelle Vereinbarung mit slowenischen Behörden ist?

 

3.) Wenn nein, auf welcher sonstigen Rechtsgrundlage ist der Befehl des Landespolizeikommandos Steiermark an die Dienststellen der steirischen Grenzpolizei ergangen?

 

4.) Sollte es eine solche Vereinbarung mit slowenischen Behörden gegeben haben, warum und zwischen welchen Dienststellen wurde diese konkret geschlossen, welchen Inhalt hat diese Vereinbarung konkret und wie ist diese rechtliche zu qualifizieren?

 

5.) Sind die Aussagen des Sprechers des Bundesministeriums für Inneres zutreffend, wonach auf europäischer Ebene keine rechtlichen Bestimmungen existieren, die eine Abschaffung der österreichischen Flagge als sichtbares Symbol an der Grenze indizieren würden? Wenn ja, warum wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres die Abschaffung der Flaggen bei den Dienststellen der Grenzpolizei dennoch durchgeführt? Wenn nein, welche EU-rechtlichen Regelungen bestehen im Zusammenhang mit der Beflaggung?

 

6.) Wurden in der Zwischenzeit auch die Flaggen bei den slowenischen Dienststellen der Grenzpolizei entfernt? Wenn nein, welche Schritte gedenken Sie angesichts diese Umstandes einzuleiten?

 

7.) Welche Grenzen bzw. Dienststellen an Grenzen sind derzeit auf österreichischer Seite noch mit der österreichischen Fahne beflaggt?

 

8.) An welchen Grenzen bzw. Dienststellen an Grenzen wehen derzeit die Fahnen unserer Nachbarländer?

 

9.) Welche Gründe sprechen aus sicherheitspolitischer Sicht für eine Beseitigung der Österreichische Flagge als sichtbares Symbol des österreichischen Hoheitsgebietes an unseren Grenzen?