3104/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Telefonkostenzuschuss für Asylwerber

 

Laut Fernsprechentgeltzuschussgesetz sind bestimmte Personen berechtigt bei der GIS einen Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt zu stellen, wobei diese Zuschussleistungen nur bei einem Festnetzanschluss oder einem Wertkartenhandy gewährt werden. Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von € 13,81 zu (§ 2 Fernsprechentgeltzuschussverordnung).

 

Für derartige Leistungen hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der GIS für die von ihr an die einzelnen Konzessionäre (Mobilkom, T-Mobile, Orange, Hutchison 3G etc.) ausgezahlten Zuschussleistungen jährlich einen Betrag von € 54,504.625 zu erstatten (§ 10 Abs. 2 Fernsprechentgeltzuschussgesetz). 

 

Anspruchsberechtigt sind unter anderem Personen, die Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit beziehen. Laut Auskunft der GIS sind von diesem anspruchsberechtigten Personenkreis auch Asylwerber erfasst. Aus Sicht des BZÖ ist es strikt abzulehnen, Asylwerbern über die Gewährung von Leistungen aus der Grundversorgung hinaus noch zusätzlich einen monatlichen Telefonkostenzuschuss zu finanzieren.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende


 

Anfrage:

 

1.)     Trifft es zu, dass auch Asylwerber zum Kreis der anspruchsberechtigten Personen hinsichtlich der Gewährung von Telefonkostenzuschüssen nach dem Fernsprechentgeltzuschussgesetz zu zählen sind?

 

2.)     Wenn ja, wie vielen Asylwerbern wurden seit Inkrafttreten des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes jeweils pro Jahr Telefonkostenzuschüsse gewährt, und welche Kosten sind dafür pro Jahr angefallen?

 

3.)     Von wie vielen Personen wurden seit Inkrafttreten des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes jeweils pro Jahr Telefonkostenzuschüsse in Anspruch genommen?

 

4.)     Auf welcher Berechnungsgrundlage wurde der Betrag von € 54,504.625 ermittelt, welcher gemäß § 2 Fernsprechentgeltzuschussverordnung vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie pro Jahr an die GIS zu erstatten ist?

 

5.)     Werden die dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Gewährung von Telefonkostenzuschüssen an Asylwerber entstehenden Kosten seitens des Bundesministeriums für Inneres aus den budgetierten Mitteln für die Grundversorgung refundiert?

 

6.)     Wird der Betrag von € 54,504.625, der der GIS jährlich für die Gewährung von Telefonkostenzuschüssen zur Verfügung gestellt wird, in der Regel zur Gänze ausgeschöpft? Wenn nein, was geschieht mit etwaigen Überschüssen?