3105/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Jarolim

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Das Kriegsverbrechen deutscher Gebirgsjäger: Massenmord auf der Insel

Kefalonia im September 1943"

Der Erstfragesteller hat bereits in den letzten Jahren zu dem wohl größten Verbrechen
deutscher Gebirgsjäger (insbesondere durch Angehörige der 1. Gebirgsdivision des

XXII. Gebirgs-Armee-Korps) u.a. die schriftlichen parlamentarischen Anfragen 53/J

XXIII.  GP, 2445/J XXII. GP und 756/J XXII. GP an den/die zuständige(n) InnenministerIn
gestellt, sowie auch weitere Anfragen an die damalige Justizministerin.

Gebirgsjäger der deutschen Wehrmacht haben sich als Hitlers Elitesoldaten in den Angriffs-
und Vernichtungskriegen Nazideutschlands schwerster Verbrechen schuldig gemacht,
insbesondere die der 1. Gebirgs-Division („Edelweiß-Division"), die auch Hitlers „Garde-
Division" bezeichnet wurde. Sie bestand zum 1.April 1938 aus dem 98., 99. und 100.
Gebirgsjägerregiment, dem Gebirgsjäger-Bataillon 54, der Panzer-Abwehr-Abteilung 44, dem
Gebirgs-Pionier-Bataillon 54, der Gebirgs-Nachrichten-Abteilung 54, der Gebirgs-
Sanitätsabteilung 41 und dem Gebirgs-Artillerie-Regiment 79. Ab 1941 gehörte auch das
Feld-Ersatzbataillon 79 zur Division. Dazu kamen noch Versorgungsteile. Standorte dieser
Einheiten waren u.a. Mittenwald, Garmisch-Partenkirchen, Murnau, Oberammergau,
Lengries, Füssen, Memmingen, Sonthofen, Berchtesgaden, Bad Reichenhall (Wehrkreis
VII).

Viele Österreicher waren Angehörige dieser Division, deren Anteil am Gesamtstand der
Division im Jahr 1941 zirka 17% betrug. Sofort nach dem Einmarsch - an dem u.a. das
99. Regiment bei Salzburg beteiligt war - und dem Anschluss Österreichs (1938) wurden
militärische Einheiten des damaligen österreichischen Bundesheeres vollständig in die
Wehrmacht eingegliedert, auch in die 1. Gebirgsdivision. Die Gebirgsjägereinheiten des
österreichischen Bundesheeres gingen in erster Linie in der 2., 3. und 5. deutschen
Gebirgsdivision auf. Am 11. November 1943 dienten in der 1. Gebirgsdivision u.a. 12.657
Schwaben und Bayern sowie auch 3.401 Österreicher.


Die Rolle von Österreichern in der 1. Gebirgsdivision - insbesondere deren Beteiligung an
den abscheulichen Kriegsverbrechen dieser Gebirgsjäger - wurde bisher weder historisch
noch juristisch aufgearbeitet. Auch nicht deren weitere berufliche Entwicklung und Karrieren
in der Nachkriegszeit. Das gleiche gilt für Südtiroler, die Angehörige der 1. Gebirgsdivision
waren.

Gebirgsjäger der 1. Gebirgsdivision verübten ab April 1943 im ehemaligen Jugoslawien
(Montenegro, Serbien) sowie ab Juli 1943 in Westgriechenland und in Albanien sowie später
in Montenegro und Serbien zahlreiche Massaker an unschuldigen Zivilisten, führten
Geiselerschießungen durch und waren an der Ermordung von Kriegsgefangenen aktiv
beteiligt, wie beispielsweise:

Kefalonia (zirka 5.000 ermordete italienische Kriegsgefangene), Korfu (zirka 700 ermordete
Kriegsgefangene), Serande (106 italienische Offiziere), Grahovo (22 italienische Offiziere),
Kommeno (317 Frauen, Männer und Kinder), Lyngiades (80 Menschen), Skines (146 Männer
und 2 Frauen), Lamerivio (98 Männer und Frauen), Paramythia (49 Männer und Frauen),
Mousiotitsa (153 Männer, Frauen und Kinder), Morphi (21 Tote), Neochoratti, Megarchi und
Tunta (20 Tote), Akmotopos (alle Zivilisten wurden erschossen). Anfang Oktober 1943
wurden Muliana, Makates, Anoion, Tereion, Jimnopolos, Klisura, Lagatora zerstört. „130
Banditen und Zivilisten werden getötet" (laut Kriegstagebuch). Die 1. Gebirgsdivision
brannte am 6. Oktober 1943 beim „Unternehmen Tiger" 40 Ortschaften nieder,
40 „Feindtote" werden laut Divisionsbericht gezählt. Im Epirusgebiet unterstützten die
Gebirgsjäger die geheime Feldpolizei bei der Deportation der griechischen Juden in Joannina.

Hermann Frank Meyer veröffentliche 2008 die erste umfassende Darstellung der
Kriegsverbrechen der 1. Gebirgs-Division im 2. Weltkrieg.

In seinem Buch „Blutiges Edelweiß" belegte H.F. Meyer akribisch mit neuen Quellen und
Dokumenten dutzende unvorstellbare Kriegsverbrechen (insbesondere bei „Sühne- und
Vergeltungsmaßnahmen"), die von diesen Gebirgsjägern ab Kriegsbeginn bereits im
Polenfeldzug und im Russlandfeldzug, dann im ehemaligen Jugoslawien (Montenegro) und in
Folge in Griechenland, Südalbanien sowie wieder in Montenegro und Serbien begangen
wurden. Verantwortliche deutsche Offiziere und Soldaten werden namentlich genannt.

Dabei beschrieb und analysierte H.F. Meyer auch die Wehrmachtsverbrechen in Griechenland
und Albanien nach dem Bruch der deutsch-italienischen Achse und dem
Waffenstillstandsabkommen Italiens unter der Regierung von Marschall Pietro Badoglio mit


den Alliierten (08.09.1943). Der deutsche Geheimplan mit dem Code „Achse" sah die
Entwaffnung der italienischen Verbände und die Machtübernahme durch deutsche Truppen in
Griechenland und Albanien vor. Ausführlich werden - nach der Weigerung der italienischen
Division Aqui (33a Divisione de Fanteria da Montagna) zu kapitulieren - die Kämpfe und die
folgenden brutalen Massenexekutionen italienischer Kriegsgefangener auf der ionischen Insel
Kefalonia (und auch auf Korfu und Levkas) dargestellt.

Es sind gerade durch dieses Buch nicht nur die einzelnen Einheiten bekannt, es sind
auch die an Verbrechen beteiligten Gebirgsjäger u.a. namentlich genannt. Es liegt daher
allein an der österreichischen Justiz, gegen die noch lebenden Gebirgsjäger, die an
diesen Verbrechen beteiligt waren, wegen nicht verjährter Straftaten vorzugehen.
Die Justizversäumnisse der letzten Jahrzehnte müssen endlich korrigiert werden.

„... Die 1. Gebirgsdivision - Hitlers Gardedivision - zerstörte und brannte 184 Ortschaften
allein in den Monaten Juli und August 1943 in Griechenland nieder, 1759 Zivilisten wurden
dabei durch Gebirgsjäger ermordet. Die Zahl der eigenen Gefallenen betrug 22. Das an
unschuldigen Opfern größte Verbrechen an Zivilisten verübte diese Division im griechischen
Dorf „Kommeno", wo am 16. August 1943 Angehörige der 12. Kompanie des 3. Bataillon
(98. Regiment) unter Führung des Bataillonskomandanten Major Reinhold Klebe und
Leutnant Willy Röser - ohne beschossen zu werden oder auf Feindwiderstand zu treffen — in
den Ort eindrangen und drei Stunden lang ein Massaker anrichteten, bei dem sie
317 Menschen ermordeten. Nach Aussagen von Überlebenden, aber auch von Angehörigen
dieser Kompanie kam es bei den Morden zu sadistischen Exzessen von Gebirgsjägern. Am
Tag zuvor war in diesem Dorf nicht nur das Fest zu „Maria Himmelfahrt" begangen, sondern
auch eine große Hochzeit gefeiert worden... "

(Buchbesprechung Blutiges Edelweiß, Prof. Dr. Walter Manoschek, Österreichische
Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2009).

Nach Ansicht des österreichischen Justizministeriums kommt es bei der strafrechtlichen
Verfolgung von mutmaßlichen Kriegsverbrechern im wesentlichen darauf an, dass der
Betreffende zur Tatzeit das 20. Lebensjahr vollendet und einen durch bestimmte Motive oder
durch die Art der Tötung qualifizierten Tatbestand des Mordes im Sinne des § 211 des RStGB
entweder unmittelbar selbst begangen oder einen anderen dazu bestimmt hat, wobei noch die
Frage des Befehlsnotstandes zu prüfen bleibt (siehe AB 2185/XXII. GP vom 10.12.2004).


•         Die ionische Insel Kefalonia im September 1943

Tatort des zahlenmäßig wohl größten „Einzelkriegsverbrechens" der deutschen Wehrmacht
im Zweiten Weltkrieg („Eccido di Cefalonia"), vergleichbar mit dem Massenmord von Katyn.
Nach schweren - aber erfolglosen - Kämpfen mit deutschen Wehrmachtstruppen und der
Kapitulation durch General Antonio Gandin wurden tausende italienische Soldaten der
Division Aqui, die sich ergeben und ihre Waffen niedergelegt hatten sowie deren
Unteroffiziere und Offiziere auf ausdrücklichem Führerbefehl niedergemetzelt, erschossen
und dabei sogar noch ihrer Wertsachen beraubt. Ein Massenmord an unbewaffneten und
wehrlosen Soldaten, der seinesgleichen sucht.

Trotz des eindeutigen Befehls vom „Comando Supremo" vom 11. September 1943 („die
deutschen Truppen als feindlich zu betrachten") und gegen den Willen der Division wurde
von General Antonio Gandin ab 10. September täglich stundenlang mit Wehrmachtsoffizieren
verhandelt (Oberstleutnant Johannes Barge, Festungsgrenadierregiment 966 und General
Hubert Lanz). Die Offiziere und alle Einheiten der Division hatten sich jedoch in einer
Abstimmung gegen eine Kapitulation entschieden und eine Entwaffnung abgelehnt
(14. Septemberl943). Sie waren nicht bereit, sich den deutschen Kapitulationsbedingungen zu
unterwerfen. Die zuerst vorgesehene Entwaffnung der italienischen Truppen (18. Regiment
der Division Aqui unter Oberst Luigi Lusigniani) auf Korfu scheiterte. Die deutschen Truppen
mussten sich am 13. September 1943 von der Insel zurückziehen, während am Festland die
Entwaffnungsaktionen italienischer Truppenteile vorerst ohne große Probleme verliefen.

Anders die Situation auf Kefalonia: Es folgten nach einem Artilleriefeuergefecht in der Bucht
von Argostoli und ergebnislosen Kapitulationsverhandlungen schwere Kämpfe zwischen den
ehemaligen Bündnispartnern, an der auf deutscher Seite das Festungsgrenadierregiment 966
(mit den Bataillonen 909 und 910), die Sturmgeschützabteilung 201 (Kampfgruppe Lauth)
und Gebirgsjäger der 1. Gebirgsdivision beteiligt waren. Die Wehrmachtseinheiten wurden
abgeschlagen, deutsche Soldaten gerieten in Gefangenschaft, die Entwaffnung italienischer
Truppen war vorerst misslungen.

Bereits am 13. September 1943 kam vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) der Befehl
„wegen des gemeinen und verräterischen Verhaltens auf Kefalonia keine italienische
Gefangene zu machen". Neue deutsche Truppen wurden übergesetzt und der
Gebirgsjägermajor Harald von Hirschfeld mit der Gesamtoperation beauftragt. Die Kämpfe
begannen wieder am 17. September 1943, die italienischen Truppen wurden nach schweren


Gefechten zurückgedrängt, zerschlagen, gefangen genommen und entwaffnet, die ersten
blutigen Massaker an den Unbewaffneten folgten:

Die Massentötungen an unbewaffneten italienischen Kriegsgefangenen begannen bereits am
18. September 1943 auf der Insel, viele wurden mit Maschinengewehren niedergemäht. Am
24. September wurden auch der kommandierende General Antonio Gandin und seine
Stabsoffiziere am Kap Theodoro erschossen. Gleichzeitig erfolgte das Massaker an der Casa
Rossa, über 300 Offiziere wurden ohne Verfahren durch Exekutionskommandos ermordet.
Die Exekutionspelotons stellte dafür das 54. Gebirgsjägerbataillon (1. Gebirgsdivision).
Auch mehrere hundert Griechen gerieten bei den Kämpfen zwischen die Fronten und verloren
ihr Leben, viele wurden von der Wehrmacht ebenfalls ermordet.

Dieser Massenmord durch deutsche Wehrmachtseinheiten war ein eindeutiger Bruch des
Völkerrechts, der zweiten Genfer Konvention 1929 sowie der Haager Landkriegsordnung. In
der österreichischen und deutschen Öffentlichkeit ist dieser Massenmord noch immer kaum
bekannt, auch eine Folge der Tabuisierung von Wehrmachtsverbrechen seit dem Kriegsende
und zwar bis heute. Verbrechen der Wehrmacht werden trotz Wehrmachtsausstellung und
militärhistorischer Schriften weiter geleugnet, ehemalige Wehrmachtssoldaten wollen noch
heute davon nichts gewusst haben.

Dies trifft nicht nur auf Deutschland, sondern auch auf Österreich zu. Seit dem Kriegsende
werden diese Verbrechen noch immer geleugnet, vertuscht, verharmlost und verschwiegen.
Auf Kefalonia waren als Angehörige der 1. Gebirgsdivision an den Kampfhandlungen gegen
die Division Aqui zirka 850 Österreicher und Südtiroler beteiligt (insbesondere aus dem
98. Regiment). Unter der Führung von Harald von Hirschfeld waren an diesen Kämpfen - und
damit auch an den Kriegsverbrechen - neben dem
III. Bataillon des 98. Regiments mit den
Kompanien 11-15 unter dem Kommando von Major Reinhold Klebe, das Gebirgsjäger-
Bataillon 54 (Hauptmann Wilhelm Spindler), das III. Bataillon des Gebirgs-Artillerie-
Regiments 79 mit 2 Batterien (Major Franz Wagner), das deutsche Festungsgrenadierbataillon
910 (Major Fritz Nennstiel), sowie auch das 1. Bataillon des 724.Regiments der
104. Jägerdivision (Major Gerhard Hartmann) beteiligt.

Überlebende Angehörige der Division Aqui - die sich nach dem Massaker nicht der
deutschen Wehrmacht angeschlossen hatten - wurden verschleppt und in Arbeitslagern des
deutschen Reiches (z.B. in Mühldorf/ Bayern) interniert. Viele dieser Kriegsgefangenen
starben beim Transport auf dem Seeweg (z.B. im Minengürtel) und in den Lagern, nur wenige


kehrten nach Kriegsende in ihre Heimat zurück. Die völkerrechtswidrig in der deutschen
Wirtschaft eingesetzten italienischen Kriegsgefangenen („Sklavenarbeiter") wurden bis heute
nicht entschädigt.

Nach den Recherchen von Hermann Frank Meyer gab es gegen die Mörder von Kefalonia bis
2007 vier Hauptverfahren: ein Verfahren in Italien sowie drei Verfahren in Deutschland. Der
einzige Verurteilte war General Hubert Lanz, der damalige Befehlshaber der Gebirgsjäger in
Griechenland
(XXII. Gebirgs-Armee-Korps).

•         Die Massaker und Gräueltaten der deutschen Gebirgsjäger

Es fehlen die Worte, um all die Massaker und die unfassbaren Gräueltaten der deutschen
Gebirgsjäger, - dieser „Eliteeinheiten" - zu beschreiben, auch Dokumente und
Zeugenaussagen können diese nicht wiedergeben. Die Angriffs- und Vernichtungskriege
Nazi-Deutschlands mit den dauernden Fronteinsätzen führten zu einer zunehmenden
Verrohung der Wehrmachtssoldaten, so auch der deutschen Gebirgsjäger. Die laufenden
Kampfhandlungen ließen die Hemmschwelle vor Gewaltanwendung weiter sinken. Es kam zu
unfassbaren Gewaltanwendungen und Massakern. Dies ist in Berichten ehemaliger
Wehrmachtsangehöriger (z.B. Tagebücher) und Zeugenaussagen dokumentiert. Auch
Einschätzungen namhafter Historiker teilen diese Schlussfolgerungen.
„Die 1. Gebirgsdivision war, gemessen an Maßstäben militärischer Disziplin, eine total
verluderte Truppe, und das ist ihrer Führung anzulasten, Vorgesetzten wie dem Kommandeur
des 98. Gebirgsjägerregiments, Salminger, dem Major Reinhold Klebe, und dem berüchtigten
Kampfgruppenführer von Hirschfeld. Ein disziplinäres Einschreiten, wie es in anderen
Einheiten gelegentlich noch zur Aufrechterhaltung dessen angedroht wurde, was im
Landserjargon die Manneszucht genannt wurde, gab es nicht. Mordorgien wie die von
Kommeno, Plünderungen und Leichenfledderei wurden stillschweigend geduldet, sollten
Kampfgeist und Motivation der Truppe erhöhen, zu einem Höchstmaß an Brutalität wurde
expressis verbis aufgefordert, ganz im Sinne des Obersten Kriegsherrn Hitler, der befahl,
„alle europäischen Hemmungen abzustreifen. "
(Historiker Mark Mazower, Großbritannien).

Besonders berüchtigt waren in der 1. Gebirgsdivision die Einheiten des 98. Regiments (unter
Oberstleutnant Josef Salmhofer). Die Kompanien des
III. Bataillons (unter Major Reinhold
Klebe) - die 11. bis 15. Kompanie - waren an vielen Massakern, Vergeltungsaktionen und bei
Sühnemaßnahmen gegenüber der Zivilbevölkerung beteiligt und für unglaubliche


Grausamkeiten bekannt. So war beispielsweise die 12. Kompanie unter Oberleutnant Willy
Röser in Griechenland an den beiden brutalen Massakern von Mousiotitsa (25. Juli und
22. August 1943) und am Massaker in Kommeno (16. August 1943) beteiligt, wie auch auf
Kefalonia (23/24. September 1943) u.a.

Auch danach, in den folgenden Monaten hinterließen diese Gebirgsjäger am Balkan eine Spur
der Verwüstung, es kam zu weiteren unfassbaren Gräueltaten und Kriegsverbrechen (z.B. in
Albanien und Montenegro). Hunderte Dörfer wurden niedergebrannt und zerstört, Geiseln
erschossen, tausende unschuldige Zivilisten umgebracht oder deportiert. Die Repressalien der
Gebirgsjäger richteten sich ohne Einschränkung auch gegen Kinder, Frauen und Greise, auch
diese wurden massakriert.

•           Österreicher waren nach den vorliegenden Informationen in dieser Zeit
Angehörige dieser 12. Kompanie, wie beispielsweise:

Leutnant Karl Delacher (Linz), Rudolf Fellner (Linz), Otto Goldmann (Wien), Obergefreiter
Karl Defregger (Lienz), Anton Seitner (Bad Ischl), August Seitner (Bad Ischl), Johann
Haslauer (Aigen), Franz Tomaschitz (Gruisla bei Klöch), Karl Sagmeister, Johann Ecker
(Graz), Adolf Neumann (Salzburg), Karl Wendl (Salzburg), Siegfried Springl (Salzburg),
Paul Hagel (Dornbirn), Herbert Hofer (Dornbirn), Alfred Hofer (Dornbirn), Franz Hofer
(St.Pölten/Waltersdorf), Andreas Ebner (Elsbethen), Hermann Delacher (Straßwalchen),
Wolfgang Kitterle (Wien) u.a.

•           Die deutsche Justiz lässt dieses abscheuliche Kriegsverbrechen auf Kefalonia
weiterhin ungesühnt.

Am 27. Juli 2006 stellte die Staatsanwaltschaft München I (Staatsanwalt August Stern) das
strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Wehrmachtsleutnant Othmar
Mühlhauser (Dillingen) mit der skandalösen Begründung ein, dass Totschlag bereits verjährt
sei („Totschlag-Argumentation"). Für eine Anklage wegen Mordes (der nie verjährt) fehle es
an den „niedrigen Beweggründen", so der Tenor der Entscheidung.
Als deutscher Wehrmachtsoffizier erteilte Othmar Mühlhauser am 24. September 1943 auf
der griechischen Insel Kefalonia den Hinrichtungsbefehl zur standrechtlichen Erschießung des
kommandierenden italienischen Generals Antonio Gandin und dessen Stabsoffiziere an der
Casa Rossa, nachdem Major Heinrich Klebe (später Oberstleutnant in der neu gegründeten
Bundeswehr) das Todesurteil verlesen hatte. Das Hinrichtungskommando kommandierte der
2006 verstorbene Feldwebel Johann Dehm, der damit diesen Hinrichtungsbefehl von Leutnant
Mühlhauser vollstreckte.


Auch ein Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens wurde Ende Oktober 2007 in letzter
Instanz vom 2. Strafsenat des Münchner OLG abgelehnt. Damit waren alle möglichen
Rechtsmittel ausgeschöpft.

Nach Ansicht deutscher Gerichte handelte es sich bei diesem völkerrechtswidrigen
Massaker an unbewaffneten Offizieren und Soldaten der Division Aqui auf Kefalonia
nicht um Mord aus niedrigen Beweggründen, sondern um „Totschlag", der allerdings
längst verjährt sei. Eine Argumentation der deutschen Justiz, die auch aus anderen
Verfahren bekannt ist und zur Nichtaufarbeitung von Wehrmachtsverbrechen
beigetragen hat.

Nach den Entscheidungen der Münchner Justiz war die Erschießung der italienischen
Offiziere zwar „rechtswidrig und schuldhaft" gewesen und als „Totschlag" zu werten. Dieser
sei aber verjährt. Die Italiener seien überdies „keine normalen Kriegsgefangenen" gewesen,
sondern „Verräter". Deren Tötung sei mit der Hinrichtung deutscher Deserteure vergleichbar.
Ein unfassbarer Rückgriff auf die Argumentation aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Gerichtsentscheidungen, die die Wahrheit der Fakten und das Urteil der Geschichte auf den
Kopf stellten. Tiefste Empörung und Fassungslosigkeit in Italien, die darin eine schwere
Beleidigung für die tausenden italienischen Opfern und deren Angehörigen sahen. Deutsche
Antifaschisten demonstrierten nach diesen Entscheidungen gegen die Straflosigkeit der
Mörder von Kefalonia und gegen die ungesühnten Verbrechen der deutschen Gebirgsjäger.

Mit diesen beiden Entscheidungen wurde auf revisionistische Weise versucht, die Geschichte
des 2. Weltkrieges umzudeuten und dieses abscheuliche Wehrmachtsverbrechen defacto zu
legitimieren. Sie stellen den Versuch einer Entkriminalisierung dieses Verbrechens und einer
offenen Rehabilitierung der dieses Kriegsverbrechens beschuldigten Gebirgsjäger dar.
Darüber hinaus bedeuten sie aber auch einen nachträglichen Freibrief für zahllose bisher nicht
geahndete Kriegsverbrechen und für tausende ungesühnte Morde in der Zeit des
Nationalsozialismus. Der Mythos der „sauberen Wehrmacht" wurde damit für viele
Altnazis und Neonazis wieder gefestigt.


•         Die Justiz und die Kriegsverbrechen der Wehrmacht

Dieser Massenmord von deutschen Gebirgsjägern an entwaffneten und wehrlosen
Kriegsgefangenen der Division Aqui wurde bislang - wie viele andere
Wehrmachtsverbrechen unter der Zivilbevölkerung - in Österreich, Deutschland, Italien und
Griechenland strafrechtlich nie ernsthaft verfolgt. Ermittlungen der Justiz gegen Nazi-Militärs
wegen Kriegsverbrechen in den besetzten Ländern galten in der Nachkriegszeit
außenpolitisch und innenpolitisch unerwünscht. Daher kam es zur Verschleppung, Einstellung
und damit zur Niederschlagung der meisten strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren
gegen NS- Militärs. Kriegsverbrecherprozesse in diesen Ländern hätten in den fünfziger
Jahren - so damals die Regierungsvertreter - die Wiederbewaffnung und den Aufbau der
Deutschen Bundeswehr gefährdet. Die deutschen Täter aus der Wehrmacht hatten somit
nichts zu befürchten.

Diese ungesühnten Kriegsverbrechen werfen bis heute ein bezeichnendes Licht auf die
Nachkriegspolitik und die deutsche und österreichische Justiz. Eine Schande für die
Justiz in Deutschland und Österreich, eine Vergangenheitsbewältigung die keine war.

Der ehemalige Kommandant des XXII. Gebirgsjägerkorps und der 1. Gebirgsdivision General
Hubert Lanz wurde zwar 1948 in Nürnberg im sog. „Südostgeneralprozess" unter anderem
wegen der Erschießung von General Antonio Gandin und dessen Stabsoffiziere sowie für
Geiselerschießungen im Epirus zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Zum Prozesszeitpunkt
waren aber längst nicht alle Verbrechen bekannt, Dokumente noch nicht öffentlich sowie von
Zeugen unwahre eidesstattliche Erklärungen abgegeben. Die Zeugenaussagen wurden
koordiniert und waren abgesprochen. Daher die weichen Urteile für die damals angeklagten
Offiziere. Nach knapp 3 Jahren (1951) im Zuge der deutschen Aufrüstung und aufgrund des
beginnenden Kalten Krieges wurde Hubert Lanz durch den Amerikanischen Hochkommissar
John J. Mc Clay frei gelassen. Das folgende Entnazifierungsverfahren durch die
Hauptkammer München wurde - ohne entsprechende Ermittlungen über die Massaker auf
Kefalonia durch die Richter - mit lapidaren Begründungen eingestellt.
Später war Hubert Lanz als wehrpolitischer Sprecher der FDP tätig sowie natürlich auch bis
zu seinem Tod 1982 führend im „Kameradenkreis der Gebirgstruppe".

Die politische Nachkriegsentwicklung beeinflusste die strafrechtlichen Verfolgungen und alle
Gerichtsverfahren gegen Kriegsverbrechen verdächtigte Angehörige der Gebirgsjägertruppe
in Griechenland, Italien, Deutschland und Österreich.


Skandalös die Lustlosigkeit und Ignoranz der unabhängigen Justiz in Deutschland und
Österreich, nach 1945 wegen Kriegsverbrechen gegen verdächtigte NS-Militärs zu ermitteln.
Es waren Pseudoermittlungen, oft waren zudem auch noch ehemalige Nazi-Staatsanwälte mit
diesen Ermittlungen befasst (z.B. in Dortmund). Juristen, die zur Tatzeit Komplizen dieses
verbrecherischen Nazi-Systems waren, sollten also die verbrecherischen Taten von
Wehrmachtsangehörigen verfolgen. Dies erklärt letztendlich vieles:
So ist es auch nach über 64 Jahren seit Ende des 2. Weltkrieges - auch der
österreichischen Justiz - nicht gelungen, eine einzige Mordtat von Gebirgsjägern der
1. Gebirgsdivision in den besetzten Ländern aufzuklären. Keiner der namentlich
bekannten Täter von damals wurde je vor einem österreichischen Gericht angeklagt
und verurteilt.

Nicht verfolgte, nicht angeklagte und verurteilte Kriegsverbrecher - deren Taten nach
Auffassung der Justiz verjährt waren - konnten sich in Deutschland und Österreich ab Ende
der 40-iger Jahre über Jahrzehnte ungestört in Kameradenkreisen und bei Veranstaltungen
ihrer „Traditionspflege" und der Wehrmachtsverherrlichung widmen. Dies mit materieller
und ideeller Unterstützung der deutschen Politik (Bayern) sowie der Deutschen Bundeswehr.
Der Kameradenkreis der ehemaligen Gebirgstruppe e.V. bekannte sich zur „Kameradenhilfe"
und war damit nichts anderes als auch eine „Selbsthilfegruppe für NS-Kriegsverbrecher".

•         Die italienische Justiz und Kefalonia („Eccido di Cefalonia")

In Italien wurden die Ermittlungen zu den Massakern auf Kefalonia, zwar bereits Anfang der
50-iger Jahre aufgenommen. Das italienische Außenministerium lehnte es aber 1956 ab, die
Auslieferung der verantwortlichen deutschen Militärs zu verlangen. Letztendlich wurden
daher die Verfahren gegen 30 deutsche Offiziere 1957 bzw. 1960 eingestellt, obwohl damals
detaillierte Unterlagen und Beweise für deren Verbrechen vorlagen. Die Untersuchungsakten
wurden nach den Einstellungen im Justizministerium im so genannten „Schrank der Schande"
(„armadio della vergogna") versteckt. Nach offizieller Sprachregelung reichten damals dem
italienischen Militärgerichtshof in Rom die Unterlagen und Beweise für eine Anklage nicht
aus.

Italien verzichtete in Wirklichkeit aus Gründen der Staatsräson auf eine weitere Verfolgung
deutscher Kriegsverbrecher. Der (zukünftige) NATO-Partner Deutschland sollte nicht in
Misskredit gebracht werden. Andererseits hatte auch Italien schwerste Kriegsverbrechen im


2. Weltkrieg begangen (z.B. Griechenland) und hätte mit zahlreichen Verfahren und
Anklagen gegen italienische Armeeangehörige rechnen müssen.
Diese politische Nachkriegsentwicklung verhinderte damit eine gezielte strafrechtliche
Verfolgung von NS-Kriegsverbrechen in Italien. Die damaligen Verfahrenseinstellungen und
eklatanten Fehlurteile führten aber 2003 in einer heftigen Diskussion in Italien zu einer
parlamentarischen Untersuchungskommission in der italienischen Abgeordnetenkammer.

Presseberichten zufolge wurden nun allerdings im Jahr 2007 Ermittlungen wegen des
Massenmords an italienischen Kriegsgefangenen auf Kefalonia und Korfu wieder
aufgenommen.

•         Die deutsche Justiz und das Kriegsverbrechen auf Kefalonia

In den 60-iger Jahren wurden der deutschen Staatsanwaltschaft in Dortmund Beweise für
dieses Kriegsverbrechen an italienischen Kriegsgefangenen auf Kefalonia vorgelegt, nachdem
auch Simon Wiesenthal entsprechende Informationen weitergeleitet hatte. 1964 wurden zwar
231 ehemalige Gebirgsjäger einvernommen, italienische und griechische Zeugen wurden aber
nicht (!) einvernommen.

Diese Verfahren wurden am 13. September 1968 durch die Staatsanwaltschaft Dortmund
eingestellt, wobei die Einstellungsverfügung 75 ehemalige deutsche Offiziere betraf
(„mangels Beweises" oder „weil der in Frage kommende Tatbestand Totschlag verjährt sei").
Mord aus niedrigen Beweggründen, konnte nicht nachgewiesen werden.

Der Arbeitskreis, „Angreifbare Traditionspflege" und die „Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes - Bund der Antifaschisten" von Nordrhein-Westfalen (VVN-BdA)" haben über
Jahre intensiv eine Wiederaufnahme von Strafverfahren gegen Kriegsverbrecher in den
Kreisen der ehemaligen 1. Gebirgsdivision gefordert. Erst am 12.09.2001 wurden nach vielen
Jahren des Stillstands strafrechtliche Ermittlungen gegen verdächtige Wehrmachtsangehörige
u.a. wegen der Tötung entwaffneter und gefangen genommener italienischer Soldaten und
Offiziere auf Kefalonia durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wieder aufgenommen
(Oberstaatsanwalt Dr. Ulrich Maaß). Zudem wurde bekannt, dass bisher nicht bekannten
Tatorte und Tatverdächtige sowie einzelne Tatgeschehen, die von antifaschistischen
Organisationen benannt wurden, nunmehr auch Gegenstand von Ermittlungen werden.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes hatte der Landesregierung Nordrhein-
Westfalen Anfang 2003 eine umfassende Dokumentation über die Verbrechen der


Wehrmacht in Kefalonia - samt Namen von Täter - vorgelegt und eine unverzügliche
Strafverfolgung der Mörder von Kefalonia gefordert. Anlass dafür war die öffentliche
Aussage von Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß, dass die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage
wäre, die verantwortlichen Massenmörder von Kefalonia ausfindig zu machen.

Mit dieser Unterlage konnten Tatverdächtige - auch Österreicher - ausgeforscht werden, die
bei den Massakern in Griechenland vor 61 Jahren dabei gewesen waren und aktiv an diesem
Massaker mitgewirkt hatten. An dieser grauenhaften Ermordung der italienischen
Kriegsgefangenen waren zirka 4.000 Wehrmachtsangehörige, darunter auch zirka 850
Südtiroler und Österreicher beteiligt. Deutsche Staatsanwälte bestätigten auch, dass es eine
„Österreicher-Liste" gab, die ursprünglich 530 Personen betroffen habe. Das österreichische
Innenministerium wurde gebeten, im Rechtshilfeweg diese Leute ausfindig zu machen. „Dort
leistete man hervorragende Arbeit. Es wurde festgestellt, dass noch 145 am Leben sind, die
nun als Zeugen vernommen werden" - so Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß (Dortmund).
Einvernahmen wurden - ohne entscheidende Erkenntnisse für die Justiz - durch
Beamte des österreichischen Innenministeriums vorgenommen.

Trotz umfangreicher Recherchen und der Einvernahme von über 400 ehemaligen
Wehrmachtsangehörigen konnte diesen allerdings ein mordqualifizierendes Handeln nicht
nachgewiesen werden. Staatsanwalt Ulrich Maaß stellte die Ermittlungen mit einer 48-
seitigen Begründung am 8.3.2007 ein.

Das Verfahren gegen zwei weitere Verdächtigte (Johann Dehm und Othmar Mühlhauser)
musste vorher bereits zuständigkeitshalber an das Landgericht München
I abgetreten werden.
Oberstaatsanwalt August Stern erkannte dabei auf Totschlag und stellte das Verfahren gegen
Othmar Mühlhauser - wie bereits dargestellt - im Jahr 2006 ein (Johann Dehm war kurz
vorher verstorben). Auch das Rechtsmittel wurde zurückgewiesen.

Nur mehr wenige Täter und Zeitzeugen leben noch, die politischen und militärischen
Hauptverantwortlichen sind bereits tot. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit, gibt es daher
nicht mehr viele Möglichkeiten, dieses Massaker und den brutalen Mord an tausenden
gefangen genommenen und entwaffneten Offizieren und Soldaten der Division Aqui
historisch und juristisch aufzuarbeiten. Es ist notwendig, verantwortliche
Wehrmachtsangehörige für diesen Massenmord, Wehrmachtsangehörige die verbrecherische


Befehle weitergeleitet und vollstreckt haben, strafrechtlich zu verfolgen und vor ein
ordentliches Strafgericht zu bringen.

•          Gebirgsjäger-Massaker in „Kommeno" - Das Versagen der Justiz!
12. Kompanie des 3. Bataillon (98. Regiment)

Bereits ab dem Jahr 1945 wurden auf der Grundlage von beeideten Zeugenaussagen in
Griechenland erstmals Protokolle über die Morde und den Tathergang in „Kommeno" erstellt
und dieses Kriegsverbrechen dokumentiert, die allerdings laufend ergänzt wurden.

           Die „Alliierte Kommission für Kriegsverbrechen" in London befasste sich mit diesen
beeideten Aussagen und nahm die verantwortlichen deutschen Wehrmachtsoffiziere in
die Fahndungsliste für deutsche Kriegsverbrecher auf.

           Am 13. September 1947 befasste sich eine „Richterliche Ratskammer" in Athen mit
diesen Massakern und verfügte aufgrund vorliegender Anklagepunkte die Festnahme der
verantwortlichen Offiziere.

           Erst fünf Jahre später, am 9. September 1952, beantragte das „Griechische Nationale
Büro für Kriegsverbrechen" beim Staatsanwalt am Landgericht in Bonn die
Strafverfolgerung von Lanz, Stettner und Fahnler wegen „Massenhinrichtungen,
Brandstiftungen und Plünderungen von Häusern, Festnahmen und Folterungen von
Zivilisten, usw. und übermittle als Beweise die genannten Zeugenaussagen und das
Protokoll des in Athen geführten Verfahrens. Zum Sachverhalt wurde noch einmal
herausgestellt:

„Der Gemeindevorsteher Zorbas (...) wurde mit einem Messer abgeschlachtet, ferner
(...) der Bauch der schwangeren Frau Panagiota Zinbouki (Tsinbouki) mit einem Messer
aufgeschnitten, der Embryo weggenommen (und) die Kinder von Efstathios Koliokostas
und Christos Koliokostas, beide im Alter von einem Jahre, von (Soldaten getötet, indem)
sie in deren Mund Baumwolle (gesteckt hatten), die mit Benzin durchtränkt war, (was) sie
dann anzündeten. Mehr als 70 Leichen wurden verbrannt vorgefunden, ohne dass sie
irgendwelche andere Verwundungen aufwiesen.

•      Das Griechischen Außenministerium hat 1966 der zentralen Stelle in Ludwigsburg
Unterlagen mit beeideten Zeugenaussagen aus den Jahren 1945 und 1947 übergeben, so
dass es 1968 zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft beim
Landgericht München
I „gegen unbekannte Angehörige der 12./98 wegen Verdachts
von Kriegsverbrechen in Griechenland"
kam. Ehemalige Gebirgsjäger wurden dazu
auch in Österreich vernommen.


Bei der Verfahrenseröffnung in München wurde darauf hingewiesen wurde, dass „Gegenstand
des Ermittlungsverfahrens nicht die bewiesene Tötung von etwa 150 griechischen Zivilisten
anlässlich der Kampfhandlungen (...) ist, sondern das angeblich dabei begangene Gemetzel
(...). Das Gericht ging also davon aus, dass die Zivilisten Opfer von Kampfhandlungen
geworden sind. Zu ermitteln war daher lediglich wegen der angeblichen Vergewaltigungen
und der Behauptung, Soldaten hätten „die Leiber von Frauen aufgeschnitten und die Kinder in
der Weise verbrannt, dass sie ihnen mit Benzin getränkte Watte in die Münder stopfen und die
Watte dann anzündeten".

Die Vorkriegsadressen von 226 ehemaligen Angehörigen der 12. Kompanie konnte das
Bayrische Landes-Kriminalamt im Jahr 1971 recherchieren. Davon galten 68 als gefallen oder
vermisst, 70 lebten damals noch in Österreich.

150 ehemalige Angehörige der 12. Kompanie wurden (nach Hermann Frank Meyer,
Blutiges Edelweiß), nach aufwendiger Suche in Deutschland und Österreich befragt,
jedoch kein Zeuge (!) aus - beziehungsweise in - Griechenland.

Dabei machten einige von ihrem Recht auf Aussageverweigerungen Gebrauch, wiederum
andere gaben vor, sich nicht erinnern zu können. Einige beriefen sich auf einen
Befehlsnotstand. Die Vernehmungen konzentrierten sich auf den späteren
Bundeswehroberstleutnant, Major Reinhold Klebe, der als höchster Offizier an diesem
Einsatz teilgenommen hatte und Anton Ziegler, der freimütig die Erschießung der
Hochzeitsgesellschaft zugab. Leutnant Röser war bereits 1944 nachweislich bei einem
Bombenangriff ums Leben gekommen.

In diesem Zusammenhang ist es vermutlich auch zu kriminalpolizeilichen bzw. gerichtlichen
Einvernahmen in Österreich gekommen sein. So war 1972 vermutlich der Richter beim LG
Salzburg Dr. Erwin Proksch mit Ermittlungen - im Rahmen von Amtshilfe - betraut
(Strafsache „gegen unbekannte Angehörige der 12./98 wegen des Verdachts von
Kriegsverbrechen in Griechenland"). Ergebnisse von Einvernahmen und/oder Ermittlungen in
Salzburg sind leider nicht bekannt.

Die Ermittlungen konzentrierten sich in Deutschland schließlich auf den ehemaligen Major
Reinhold Klebe, der die Führung des Unternehmens nicht abstritt und sich gut an viele
Einzelheiten erinnerte, aber nicht „an Leichen von Frauen und Kindern". Ohne die
erdrückenden Zeugenaussagen zu berücksichtigen, dass „keine Gegenwehr" aus dem Dorf


erfolgte, ging die Staatsanwaltschaft damals davon aus, dass Kommeno „ein wichtiges
Versorgungszentrum der griechischen Partisanen" war, aus welchem das Feuer eröffnet
worden sei. Da aber Röser „ohne Befehl des Bataillonskommandeurs" die rechtswidrige
Tötung der Zivilbevölkerung angeordnet hatte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Major
Klebe trotz der offensichtlichen Widersprüche „mangels Beweisen" eingestellt. Ebenso gegen
Anton Ziegler (Oberstaatsanwalt Kleiser).

Dies ging schnell, nur knapp drei Wochen, nachdem Anton Ziegler und Major Klebe ihre
Aussagen gemacht hatten. Aus einem Brief, den Oberstaatsanwalt Kleiser dem ebenfalls
ermittelnden österreichischen Untersuchungsrichter beim Landesgericht Salzburg,
Dr. Proksch, schrieb, gehen die Gründe für die skandalöse Einstellung des Verfahrens hervor:

„Nach den bisherigen gewonnenen Erkenntnissen dürfte die Einlassung des Beschuldigten
Dr. Klebe insoweit nicht zu widerlegen sein, als der Einsatz jedenfalls zunächst als
Kampfmaßnahme gegen in Kommeno vermutete Partisanen angesehen und durchgeführt
wurde und der sich unwiderlegbar außerhalb der Ortschaft aufhaltende Bataillonschef nicht
erkannte, dass die Aktion zu einem nicht mehr festzustellenden Zeitpunkt, als nämlich
Gegenwehr nicht oder nicht mehr festgestellt werden konnte, rechtswidrig geworden war.
Dem Beschuldigten Anton Ziegler kann nicht widerlegt werden, bei der Abgabe der Schüsse
sich im Befehlsnotstand befunden zu haben ".

Alle strafrechtlichen Verfahren und Ermittlungen gegen weitere unbekannte
Angehörige der 12. Kompanie des Gebirgsjägerregiments 98 wurden 1972 vom
Landgericht München
I eingestellt.

Die deutsche Staatsanwaltschaft hat dabei nicht einmal ansatzweise die vielen belegten
Zeugenaussagen berücksichtigt, dass bereits am Vorabend des Unternehmens, während der
Ansprache von Obersleutnant Salminger und am Morgen des 16. August unter den
Gebirgsjägern von einer „Vergeltungsaktion" und „Sondereinsatz" die Rede war.

In Österreich sind in diesem Zusammenhang auch Erhebungen gegen den ehemaligen
Leutnant Karl Delacher aus Linz (12. Kp) wegen des Massakers in Kommeno bekannt, die
allerdings rasch eingestellt wurden, nachdem dieser behauptete, sich wegen seiner neun
Kriegsverletzungen an nichts mehr erinnern zu können. Im Zivilberuf schaffte er es als Lehrer
trotz seiner Gedächtnislücken zum Hauptschuldirektor in Linz.


Auf zielgerichtete Maßnahmen der NS-Militärführung, diese Tat zu vertuschen, verweist die
Aussage von Johann Ecker, wonach „damals von Röser Richtlinien für den Fall ausgegeben"
worden sind, dass Angehörige der 12./98 über den Einsatz befragt würden. „ Wir sollten in
Befragungsfalle angeben, wir wären von Partisanen beschossen worden, oder die Partisanen
hätten das Feuer eröffnet, was natürlich nicht der Wahrheit entsprach ".
Bereits 1949 hatte sich eine „Kameradschaft" der ehemaligen Angehörigen der 12. Kompanie
gebildet. Bei ihren jährlichen Treffen wurden zweifelsohne Absprachen getroffen, wie man
sich bei den Befragungen durch die Kriminalpolizei zu verhalten hat.

•         Gebirgsiägerkameraden in der Nachkriegszeit - Wehrmachtstradition

Über Jahrzehnte erfolgten jährlich zu Pfingsten im bayrischen Mittenwald durch den
„Kameradenkreis der Gebirgstruppe" Veranstaltungen zum Kameraden- und
Wehrmachtsgedenken. 2003 wurde für die Gebirgsjäger am Hohen Brendten (Mittenwald)
auch ein Ehrenmal errichtet. Kriegsverbrechen wurden bei diesen Veranstaltungen
verharmlost und verleugnet, auch die Beteiligung an Deportationen durch deutsche
Gebirgsjäger. In den letzten Jahren wurde dabei versucht, Kriegsverbrechen von
Gebirgsjägern als schuldhaftes Verhalten Einzelner zu relativieren als vereinzelte Exzesse
weniger Gebirgsjäger. Morde und Massaker an tausenden Zivilisten durch deutsche
Gebirgsjäger wurden öffentlich als „Überreaktion" verharmlost. Vergleiche mit dem
Militäreinsatz in Afghanistan wurden hergestellt und mit der Kriegsführung der Alliierten.
„Die Zeitschrift Gebirgstruppe befasst sich im Dezember 2008 mit der Frage, ob nicht die
heutigen Soldaten der Bundeswehr
- in Situationen - geraten könnten, in denen sie wie einst
die Wehrmacht „ überreagieren und dann ebenfalls befürchten müssten, noch nach
Jahrzehnten vor Gericht gestellt zu werden. Die Gebirgstruppe weiter: In der öffentlichen
Meinung gilt heute jeder bereits als schuldig, dem eine Beteiligung an der
Partisanenbekämpfung im letzten Weltkrieg vorgeworfen wird, während unsere Alliierten
längst die Vorschriften und Erfahrungen der Deutschen auswerten und zur Rate ziehen für
ihren aktuellen „Kampf gegen der Terror".
(Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes; VVN; 10.07.2009)
Es gab auch wenige Ausnahmen. Der ehemalige Brigadegeneral der Bundeswehr Gerd R.
Meyer räumte in einem veröffentlichen Beitrag ein, dass „von deutschen Gebirgstruppen auf
Kefalonia ... Kriegsverbrechen begangen wurden ...".


Ehrenvorsitzender dieses Kameradenkreises u.a. war der in Nürnberg rechtskräftig verurteilte

Kriegsverbrecher General Hubert Lanz. An den Veranstaltungen der letzten Jahrzehnte

nahmen nicht nur ehemalige Wehrmachtssoldaten und SS-Angehörige (denen

Kriegsverbrechen nachgewiesen wurden) teil, sondern auch bekannte Personen aus der

aktuellen rechtsextremen Szene. Ehemalige Gebirgsjäger aus Österreich traten im Jahr 2005

mit Hakenkreuzorden und NS-Abzeichen auf, die deutsche Staatsanwaltschaft musste

einschreiten. Auch aktive österreichische Militärangehörige - wie der jetzt pensionierte

Brigadier Josef Paul Puntigam - waren dort jahrelang in Uniform aufgetreten.

BM Norbert Darabos hat daher bereits 2007 Angehörigen des Österreichischen

Bundesheeres per Weisung untersagt, in Uniform an dieser Veranstaltung

teilzunehmen.

1956 stellte die Bundeswehr wieder eine 1. Gebirgs-Division auf (mit dem Edelweiß im

Verbandszeichen), wo sich alsbald Unteroffiziere und Offiziere der Gebirgsdivisionen der

Wehrmacht in höchsten Positionen fanden. Darunter auch Gebirgsjäger der

1. Gebirgsdivision, die schwersten Kriegsverbrechen am Balkan und in Griechenland

beschuldigt wurden.

Zahlreiche Täter von damals gelangten in den folgenden Jahren in höchste militärische

Positionen. Kriegsverbrecher wurden als Ehrenmänner hofiert und machten Karriere in der

Bundeswehr. Zu ihrer Wehrmachtsvergangenheit haben diese sich immer bekannt.

So wurde Karl-Wilhelm Thilo - 1943 in Griechenland Chef des Stabes der

1.Gebirgsdivision - in der deutschen Bundeswehr Generalmajor, Kommandeur der neu

aufgestellten 1.Gebirgsdivision und stellvertretender Heeresinspektor. Als Wehrmachtsoberst

(1.Generalstabsoffizier) der Gebirgsjäger unterzeichnete er u.a. Massenmordbefehle (z.B.

Sühnemaßnahmen gegen Zivilisten).

Der spätere Bundeswehroberstleutnant Reinhold Klebe war als Kommandant des 3. Bataillon

des 98. Regiments für zahlreiche Gräueltaten und Massaker unmittelbar verantwortlich. So

auch für die Massaker an unschuldige Zivilisten in Mouotsitsa, Kommeno sowie für die

Massentötung italienischer und griechischen Soldaten und Zivilisten auf Kefalonia. In der

deutschen Bundeswehr brachte er es in der 1. Gebirgsdivision zum Standortältesten in

Mittenwald.


•         Die österreichische Justiz und das Gebirgsjägermassaker auf Kefalonia

In der letzten Beantwortung (6/AB XXIII. GP vom 18.12.2006) meiner Anfrage betreffend
„Ermordung von über 4.000 italienischen Soldaten auf Kefalonia durch die deutsche
Wehrmacht" wies die damalige Innenministerin daraufhin, dass im anfragerelevanten
Zeitraum dem Bundesministerium für Inneres keine konkreten Informationen oder
Beweismittel vor lagen. Allerdings wurden durch das BMI 145 noch lebende ehemalige
Angehörige der 1. Gebirgsdivision ausgeforscht und diese als Zeugen einvernommen und
befragt.

Aus der diesbezüglichen Anfragebeantwortung der damaligen Justizministerin vom
21.12.2006 wurde u.a. auf die Ergebnisse dieser Zeugeneinvernahmen wie folgt
hingewiesen (AB 12/XXIII. GP):

„Die Niederschriften der Zeugenaussagen der 145 ausgeforschten ehemaligen Mitglieder der
1. Gebirgsdivision wurden vom Bundesministerium für Inneres dem Leiter der für die
Verfolgung von NS-V'erbrechen zuständigen Fachabteilung meines Hauses im März 2005
übergeben.

Eine aussagekräftige Aufschlüsselung nach den seinerzeitigen Dienstgraden der Befragten ist
nicht möglich, weil in den meisten Niederschriften dazu keine Angaben festgehalten wurden;
soweit auf diese Frage eingegangen wurde, handelte es sich großteils um Soldaten und
Chargen.

Die Durchsicht dieser Unterlagen erbrachte folgendes Ergebnis: Der überwiegende Teil der
Befragten gab an, entweder zum Zeitpunkt der Massaker nicht auf Kefalonia eingesetzt
gewesen zu sein oder keine konkreten Erinnerungen an den Einsatz mehr zu haben bzw. aus
eigener Wahrnehmung nichts über die Massaker zu wissen. Demgegenüber beschrieb etwa
ein Fünftel der befragten Personen teilweise sehr konkret deren näheren Umstände,
wenngleich eine eigene unmittelbare Täterschaft daran durchwegs und unwiderlegbar
verneint wurde. Auch fehlen konkrete Angaben über die Identität jener Personen, die nach
den Schilderungen allenfalls als unmittelbare Täter in Betracht kommen. Die teilweise
eingestandene Mitwirkung an den Massakern stellt lediglich einen entfernten Tatbeitrag dar,
der zufolge der geringeren Strafdrohung einer kürzeren Verjährungszeit unterlag und daher
heute nicht mehr verfolgt werden kann. Diesbezüglich darf ich auf die Anfragebeantwortung
2185,
XXII. GP, vom 10. Dezember 2004 betreffend die Fragen 9. bis 12. verweisen".


Lebende Kriegsverbrecher von damals müssen in Österreich und in anderen Ländern auch
nach 66 Jahren noch für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden können. Eine
Aufarbeitung dieser Kriegsverbrechen unter Berücksichtigung der vorliegenden historischen
Erkenntnisse und neuer Fakten muss für die Justiz in Österreich, Deutschland, Griechenland
und Italien ein klarer demokratiepolitischer Auftrag sein. Diese Verbrechen müssen
gerichtlich verfolgt und geächtet werden. Die wenigen Überlebenden, die Angehörigen von
tausenden Opfern sowie die Zivilgesellschaft fordern eine Aufklärung über dieses grauenvolle
Geschehen. Kriegsverbrechen und Mord können nie verjähren, Kriegsverbrecher
müssen daher zur Verantwortung gezogen und Opfer dieser NS-Militärjustiz müssen
entschädigt werden.

•         Kriegsverbrechen der Wehrmacht - Die aktuelle Entwicklung

In den Jahren 2004 bis 2009 wurden nun in Italien dutzende deutsche Kriegsverbrecher,
einige aus dem Kreis der Gebirgstruppe in Abwesenheit strafrechtlich zu Freiheitsstrafen
verurteilt. Weitere ehemalige Wehrmachtsangehörige stehen noch vor Gericht, die Verfahren
sind noch nicht abgeschlossen. Deutschland weigerte sich die Verurteilten auszuliefern. Nun
reichte die Bundesregierung sogar gegen rechtskräftige Urteile italienischer und griechischer
Gerichte, die Deutschland zu Entschädigungszahlen verpflichten, Klage vor dem
Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein. Dabei beruft sie sich auf die Staatenimmunität.

Auch der ehemalige Leutnant der Gebirgspioniere Josef Scheungraber (Ottobrunn in Bayern)
war bereits 2006 in Italien wegen des Mordes an 10 Zivilisten in Falzano die Cortona zu
lebenslanger Haft in Abwesenheit verurteilt worden. Am 10. August 2009 wurde dieser
ehemalige Wehrmachtsoffizier - in einem Kriegsverbrecherprozess - durch ein Münchner
Schwurgericht wegen Mordes an 10 Italienern in Falzano di Cortona ebenfalls zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (noch nicht rechtskräftig).

Weitere Strafverfahren gegen NS-Kriegsverbrecher werden in Deutschland folgen. So kommt
der mutmaßliche NS-Verbrecher Johann Demanjuk in München vor Gericht. Er soll als KZ-
Wärter in Sobibor am Mord an 27.900 Juden beteiligt gewesen sein.

Ende 2007 hat der römische Militärstaatsanwalt Antonio Intelisano ein
Ermittlungsverfahren gegen sieben Gebirgsjäger wegen des Massakers auf Kefalonia
eröffnet.

Am 5. Mai 2009 hat vor dem Militärgericht in Rom die Vorverhandlung gegen den 89-
jährigen ehemaligen Gebirgsjäger Leutnant Otmar Mühlhauser stattgefunden. Es wurde


jedoch von der Verteidigung auf Verhandlungsunfähigkeit plädiert. Der nächste
Verhandlungstermin ist für den 5. November 2009 anberaumt worden. Als Nebenkläger
zugelassen wurden der italienische Partisanenverband „Associazione Nazionale Partigiani
Italiani" (ANPI), sowie Marcella De Negri und Paola Fioretti, deren Väter am 24. September
1943 auf Kefalonia erschossen wurden.

Viele weitere Wehrmachtsverbrechen des 2. Weltkrieges werden aber immer noch verdrängt,
verschwiegen und die Täter nicht verfolgt. Viele Gebirgsjäger, die damals Kriegsverbrechen
begangen oder verbrecherische Befehle weitergeleitet und vollstreckt haben, wurden in
Deutschland und Österreich noch nie zur Verantwortung gezogen. So auch nicht die
ehemaligen Angehörigen der 12. Kp. des 98. Regiments der 1. Gebirgsdivision, die u.a. für
das unfassbare Morden in „Kommeno" am 16. August 1943 verantwortlich sind. Aber auch
für die Massaker an unschuldigen Zivilisten in griechischen, montenegrinischen, serbischen
und albanischen Ortschaften sowie für die Massentötungen von entwaffneten italienischen
Kriegsgefangenen auf Kefalonia (Division Aqui).

Zahlreiche Österreicher - aus fast allen Bundesländern - wirkten bei diesen Massakern mit,
wie Protokolle und Zeugenaussagen beweisen. Bis heute wurde aber in Österreich noch nie
ein Gebirgsjäger der 1.Gebirgsdivision - trotz zahlreicher dokumentierter Kriegsverbrechen
in Griechenland und auf dem Balkan - vor einem ordentlichen Gericht angeklagt und
verurteilt. Keine Opfer - oder deren Angehörigen - haben jemals eine Entschädigung
erhalten.

Die bedingungslose Ablehnung des Nationalsozialismus stellt nach mehreren Entscheidungen
des VfGH ein grundlegendes Element der 1945 wieder erstandenen Republik dar. Abgeleitet
hat dies der Verfassungsgerichtshof aus dem Umstand, dass in der Zeit nach 1945 im
Verfassungsrang das Verbotsgesetz erlassen wurde. Politisch ergibt sich daraus der
antifaschistische Grundkonsens, so der Präsident des österreichischen
Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Dr. Gerhard Holzinger.

Dieser Grundkonsens schließt natürlich die Justizbehörden mit ein und verlangt die
entsprechende Strafverfolgung von NS-Kriegsverbrechern.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende


Anfrage:

1.  Wie viele ehemalige Mitglieder der 1. Gebirgsdivision deren Namen u.a. durch die
Staatsanwaltschaft Dortmund (Zentralstelle im Land Nordrhein-Westfalen für die
Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen) Österreich übermittelt wurden,
wurden dem Ressort bekannt und durch das Ressort in Österreich bisher insgesamt
ausgeforscht (Ersuche um Bekanntgabe jeweils der Anzahl)?

2.             Aus welchen österreichischen Bundesländern stammten die ausgeforschten und vom
Innenministerium bereits einvernommenen ehemaligen Mitglieder der 1. Gebirgsdivision
(Ersuche um Aufschlüsselung der Zahlen auf die Bundesländer)?

3.             Welchen Einheiten der 1. Gebirgsdivision waren laut den Einvernahmeprotokollen des
BMI die in Österreich 2005/2006 einvernommenen ehemaligen Gebirgsjäger im
September 1943 zugeteilt (Angabe der Einheiten d.h. Bataillon Kompanie und
Zugszugehörigkeit) ?

4.             Welche konkreten Ergebnisse für weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen zu den
Maßnahmen auf Kefalonia erbrachten bisher die in Österreich vorgenommenen
Zeugeneinvernahmen an den ausgeforschten ehemaligen Gebirgsjägern der

1. Gebirgsdivision?

5.             Welche Personen sind aus Sicht des Ressorts nach den Ergebnissen der
Zeugenbefragungen für die Massaker von Kefalonia verantwortlich?

6.             Wie viele Österreicher, die für Erschießungen und andere Straftaten gegenüber
italienischen Soldaten und der griechischen Zivilbevölkerung auf Kefalonia
verantwortlich oder an solchen beteiligt waren, konnten bisher namentlich ermittelt
werden?

Welchen Einheiten gehörten diese an?

7.   Gegen wie viele ehemalige Mitglieder der 1. Gebirgsdivision ergibt sich aus Sicht des
Ressorts aufgrund der vorliegenden Zeugeneinvernahmen, vorliegender
Ermittlungsergebnisse und neuer aktueller Dokumente der Verdacht wegen Mordes (bzw.
Beihilfe zum Mord) auf Kefalonia, sodass strafrechtliche Ermittlungen (Vorerhebung oder


Voruntersuchung) eingeleitet werden können (Aufschlüsselung auf Offiziere,
Unteroffiziere, Chargen und Soldaten)?

8.    Wie ist der Stand dieser strafrechtlichen Ermittlungen?

Sind diese bereits abgeschlossen bzw. wann werden diese abgeschlossen sein?

9.    Haben deutsche Staatsanwaltschaften (z.B. Dortmund) seit dem Jahr 2006 weitere
österreichische Verdächtige ermittelt und die Namen dieser Personen Österreich
übermittelt?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Wurden von Deutschland entsprechende Strafverfahren an Österreich zur Strafverfolgung

abgetreten?

Wenn ja, in welchen Strafsachen?

10.       Welche Informationen liegen dem Ressort in diesem Zusammenhang (Kefalonia u.a.) über
den letzten Stand von polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen bzw. über
Strafverfahren gegen ehemalige Gebirgsjäger der 1. Gebirgsdivision wegen
Kriegsverbrechen, insbesondere wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord in Deutschland
vor?

11.       Welche Informationen liegen dem Ressort in diesem Zusammenhang (Kefalonia u.a) über
den letzten Stand von polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen bzw. über
Strafverfahren gegen ehemalige Wehrmachtsangehörige wegen Kriegsverbrechen (z.B.
Gebirgsjäger der 1. Gebirgsdivision), insbesondere wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord
in Italien vor?

12.  Welche Informationen liegen dem Ressort in diesem Zusammenhang (Kefalonia u.a) über
den letzten Stand von polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen bzw. über
Strafverfahren gegen ehemalige Wehrmachtsangehörige aus Südtirol (z.B. Gebirgsjäger
der 1. Gebirgsdivision) wegen Kriegsverbrechen, insbesondere wegen Mordes bzw.
Beihilfe zum Mord vor?


13.  Welche Informationen liegen dem Ressort in diesem Zusammenhang (Kefalonia u.a.) über
     
den letzten Stand von polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen bzw. über
      Strafverfahren gegen ehemalige Wehrmachtsangehörige (z.B. Gebirgsjäger der


1. Gebirgsdivision) wegen Kriegsverbrechen, insbesondere wegen Mordes bzw. Beihilfe
zum Mord in Griechenland vor?

14. Gab es in Österreich jemals Ermittlungen durch das BMI gegen ehemalige Angehörige
des Gebirgsjäger-Bataillon 54 aus Österreich, die ebenfalls an den Massakern in
Kefalonia beteiligt waren und sogar die Exekutionskommandos stellten (Blutiges
Edelweiß, Seite 390 f)?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?

15. Gab es in Österreich jemals strafrechtliche Ermittlungen durch das BMI gegen ehemalige
Angehörige des Gebirgs-Artillerie-Regiments 79, die ebenfalls an den Kämpfen und
Massakern in Kefalonia beteiligt waren?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?

16. Gab es in Österreich jemals strafrechtliche Ermittlungen durch das BMI gegen ehemalige
Angehörige des 1. Bataillon 724. Regiments (104. Jägerdivision), das ebenfalls an den
Kämpfen und Massakern in Kefalonia beteiligt waren? Wenn ja, mit welchen
Ergebnissen?

Wenn nein, warum nicht?

17. Gab es in Österreich jemals strafrechtliche Ermittlungen durch das BMI gegen ehemalige
Angehörige des Festungsgrenadierbataillon 910 (Festungsgrenadierregiment 966),

das ebenfalls an den Kämpfen und Massakern in Kefalonia beteiligt waren?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?

18. An welchen Kriegsverbrechen in Griechenland, Italien, Albanien und im ehemaligen
Jugoslawien waren nach Kenntnis des Ressorts deutsche Gebirgsjäger (österreichischer
Herkunft) beteiligt?


19.  Wurden in Österreich seit 1945 jemals strafrechtliche Ermittlungen gegen ehemalige
      Mitglieder der 1. Gebirgsdivision geführt, die Kriegsverbrechen in Polen, Russland,


Griechenland, Italien, Albanien und im ehemaligen Jugoslawien direkt begangen haben
oder an diesen beteiligt waren?

20.  Wenn ja, wie viele Vorerhebungen bzw. Ermittlungen wurden geführt?
Wann wurden diese geführt?

Gegen wie viele Personen wurde ermittelt?

Welche Ermittlungsergebnisse wurden erzielt?

Wie viele Anklagen wurden jemals erhoben, wie endeten die Strafverfahren?

21.       Vertritt das Innenministerium weiterhin die Auffassung, dass lebende NS-Täter, die
verdächtigt werden Kriegsverbrechen begangen zu haben, strafrechtlich verfolgt und
gegen diese durch die Staatsanwaltschaft ermittelt werden muss?

22.       Sind dem Ressort die Erkenntnisse und die neuen - im Buch „Blutiges Edelweiß"
Hermann Frank Meyer (2008) - zitierten Quellen und Dokumente sowie Zeugenaussagen
über die Kriegsverbrechen von Angehörigen der 1. Gebirgsdivision und anderer Einheiten
- bekannt?

23.       Hat das Ressort nun Schlussfolgerungen zum Buch „Blutiges Edelweiß" von Hermann
Frank Meyer (2008) getroffen, der detailliert und akribisch den Werdegang der

1. Gebirgsdivision dargestellt und unter Namensnennung auch die Verbrechen von
Einheiten beschrieben hat, an denen auch Gebirgsjäger aus Österreicher beteiligt waren?
Wenn ja, welche?
Wurden deswegen strafbehördliche Ermittlungen eingeleitet bzw. wieder aufgenommen?

24.       Sind die im Einleitungstext dieser Anfrage beispielhaft genannten ehemaligen
Gebirgsjäger, die an mehreren Kriegsverbrechen mitbeteiligt waren, und u.a. im Buch
„Blutiges Edelweiß" namentlich zitiert werden, dem Ressort bekannt?

25.       Wurden entsprechende Ermittlungen gegen diese noch lebenden ehemaligen Gebirgsjäger
aus Österreich eingeleitet?

Wenn ja, wann und gegen welche Personen?


 

26.  Gab es seit 1945 in Österreich Ermittlungen und Strafanklagen gegen österreichische
Angehörige der 117. Jägerdivision, die am Massaker von Kalavryta bei dem mindestens


681 Zivilisten ermordet wurden aktiv mitgewirkt haben?

Wenn ja, zu welchem Ergebnissen führten diese Ermittlungen und Strafanklagen?