3194/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.10.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend sexuelle Belästigung an Universitäten

 

 

Das Nachrichtenmagazin Profil vom 5. Oktober 2009 enthält einen Artikel mit dem Titel „Altherrenschwitze“, in dem es um sexuelle Übergriffe von Professoren auf Studentinnen an der Universität Salzburg sowie an der Salzburger Musik-Uni Mozarteum geht. Diesem Artikel ist zu entnehmen, dass es in den letzten 15 Jahren immer wieder Gerüchte über sexuelle Übergriffe an der Universität Salzburg gegeben hat. Obwohl der Rektor der Universität Salzburg, Heinrich Schmidinger, von zumindest drei konkreten Vorkommnissen wusste, hat er keine Anzeige gegen die betreffenden Personen erstattet. Abgesehen von einem mehr oder weniger freiwilligen frühzeitigen Pensionsantritt scheint es für die Belästiger keinerlei Konsequenzen zu geben.

 

Dem Artikel ist auch zu entnehmen, dass bereits über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist, dass an der Universität Salzburg sexuelle Übergriffe auf Studentinnen stattfinden. So würden Austauschstudentinnen in ihren Heimatländern sogar schon davor gewarnt, an die Universität Salzburg zu gehen. Hier hatte die Strategie des konsequenten Wegschauens bei sexueller Belästigung also bereits eine internationale Rufschädigung des österreichischen Universitätssystems zur Folge.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Was werden Sie als Minister unternehmen, um diesen Vorwürfen der sexuellen Übergriffe zu untersuchen?

 

  1. Wird es dienstrechtliche Konsequenzen für jene Personen an der Universität Salzburg und am Mozarteum geben, die von den sexuellen Übergriffen wussten und trotz ihrer Pflicht zu einer Anzeige, nicht handelten?

 

  1. Werden die Belästiger zur Verantwortung gezogen werden? Falls ja, von wem und in welcher Form?

 

  1. Was wird getan, um derartige Vorfälle von sexueller Belästigung in Zukunft zu unterbinden und den Ruf und das Ansehen des österreichischen Universitätssystems nicht zu gefährden?

  2. Ist die Einrichtung von Beratungsstellen für „Sexuelle Belästigung und Mobbing“ an allen Universitäten geplant?

  3. Was wird für Betroffene von sexueller Belästigung darüber hinaus unternommen?