3239/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Integrationslehrer für Sprachförderkurse an Volksschulen im Bundesland Vorarlberg

 

 

Das Schulorganisationsgesetz (SchOG) regelt die Sprachförderung für Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache wie folgt:

 

Sprachförderkurse

§ 8e. (1) In den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 können Sprachförderkurse eingerichtet werden, die die Aufgabe haben, Schülern von Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen, die gemäß § 4 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen. Sie dauern ein Unterrichtsjahr und können nach Erreichen der erforderlichen Sprachkompetenz durch einzelne Schüler auch nach kürzerer Dauer beendet werden.

(2) In den Sprachförderkursen findet im Ausmaß von elf Wochenstunden

1.    in der Volksschule an Stelle der in § 10 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und Abs. 3 Z 1 genannten Pflichtgegenstände der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“,

2.    in der Hauptschule an Stelle der in § 16 Abs. 1 Z 1 genannten Pflichtgegenstände der Pflichtgegenstand „Deutsch“ unter Zugrundelegung der für Deutsch als Zweitsprache vorgesehenen besonderen didaktischen Grundsätze und

3.    in der Polytechnischen Schule an Stelle der in § 29 Abs. 1 lit. a und b genannten Pflichtgegenstände der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache“

Anwendung. Sprachförderkurse können auch integrativ im Unterricht der in Z 1 bis 3 genannten Pflichtgegenstände stattfinden.

(3) (Grundsatzbestimmung) An öffentlichen Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen, die keine Praxisschulen gemäß § 33a sind, können in den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 Sprachförderkurse jedenfalls ab einer Schülerzahl von acht Schülern eingerichtet werden. Sie dauern höchstens ein Unterrichtsjahr und können auch schulstufen-, schul- oder schulartübergreifend geführt werden. Über die Einrichtung von Sprachförderkursen entscheidet die nach dem Ausführungsgesetz zuständige Behörde. Für Sprachförderkurse sind die erforderlichen Lehrer zu bestellen.“ (BGBl. I Nr. 116/2008, Z4)

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.        Wie viele Sprachförderkurse, welche die Aufgabe haben, Schülern, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht folge zu leisten, wurden im Schuljahr 2008/09 im Bundesland Vorarlberg eingerichtet? (Bitte nach Volksschulen, Hauptschulen und polytechnischen Lehrgängen aufschlüsseln!)

2.        Wie viele Pädagogen unterrichteten im Schuljahr 2008/09 im Bundesland Vorarlberg an Volksschulen, Hauptschulen oder polytechnischen Lehrgängen als Integrationslehrer für derartige Sprachfördermaßnahmen?

3.        Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für Integrationslehrer für Sprachfördermaßnahmen, in welchen Schülern, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, jene Sprachkenntnisse vermittelt werden sollten, die sie befähigen, dem Unterricht folge zu leisten im Schuljahr 2008/09 im Bundesland Vorarlberg? (Bitte nach Volksschulen, Hauptschulen und polytechnischen Lehrgängen aufschlüsseln!)

4.        Auf welche Höhe beliefen sich die sonstigen Kosten für die Einrichtung von Sprachförderkursen, welche die Aufgabe haben, Schülern, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht folge zu leisten im Schuljahr 2008/09 im Bundesland Vorarlberg? (Bitte nach Volksschulen, Hauptschulen und polytechnischen Lehrgängen aufschlüsseln!)

5.        Gibt es für die im Schuljahr 2008/09 eingerichteten Sprachförderkurse im Bundesland Vorarlberg bereits (eine) Evaluierung(en) hinsichtlich des Erfolgs der Kursteilnehmer? (Bitte nach Volksschulen, Hauptschulen und polytechnischen Lehrgängen aufschlüsseln!)

6.        Falls nein, warum nicht? Ist eine Evaluierung noch geplant?

7.        Falls wiederum nein, warum nicht?

8.        Wie viele Pädagogen unterrichten im laufenden Schuljahr 2009/10 im Bundesland Vorarlberg als Integrationslehrer für derartige Sprachfördermaßnahmen? (Bitte nach Volksschulen, Hauptschulen und polytechnischen Lehrgängen aufschlüsseln!)

9.        Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für Integrationslehrer für Sprachfördermaßnahmen, in welchen Schülern, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, jene Sprachkenntnisse vermittelt werden sollten, die sie befähigen, dem Unterricht folge zu leisten im laufenden Schuljahr 2009/10 im Bundesland Vorarlberg? (Bitte nach Volksschulen, Hauptschulen und polytechnischen Lehrgängen aufschlüsseln!)

10.   Auf welche Höhe belaufen sich die sonstigen Kosten für die Einrichtung von Sprachförderkursen, welche die Aufgabe haben, Schülern, die wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler aufgenommen wurden, jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht folge zu leisten im laufenden Schuljahr 2009/10 im Bundesland Vorarlberg? (Bitte nach Volksschulen, Hauptschulen und polytechnischen Lehrgängen aufschlüsseln!)