3254/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.10.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
betreffend den österreichischen Auslandskatastrophenfonds
Der Auslandskatastrophenfonds (AKF) wurde 2005 als „Hilfsfonds für Katastrophenfälle im Ausland“ beschlossen, mit dem Ziel „Maßnahmen im Zusammenhang mit Katastrophenfällen im Ausland zu finanzieren, die der Beseitigung von Katastrophenschäden und der humanitären Hilfe dienen“ (AKF-G Art.1 §1).
Eine „fixe Dotierung“ wurde für den AKF nicht vorgesehen, sondern eine Vergabe der Mittel im Einzelfall auf Beschluss der Bundesregierung (§ 3 AKF-G). Die (koordinierende) Vorbereitung und Befassung der Bundesregierung über die Mittelverwendung sowie die (koordinierende) Durchführung ihrer Beschlüsse wurde dem Wirkungsbereich des BMeiA zugeordnet (siehe auch die Vollziehungsklausel in § 7 AKF-G bzw. § 3 Abs 1 Z 2 des Bundesministeriengesetzes).
Mit den Budgetbegleitgesetzen für 2009 und 2010 scheint der AKF nunmehr als Budgetansatz der ADA - Austrian Development Agency auf (VA-Ansatz 1/12096, VA Post Nr.7421) mit einer erstmals fix vorgesehenen Dotierung von jeweils 5 Mio. EUR für 2009 und 2010. Die Rechtsgrundlage für die Aktivitäten der ADA stellt jedoch das EZA-G dar, das andere Schwerpunktsetzungen als das AKF-G formuliert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Für welche Katastrophenfälle im Ausland bzw. humanitäre
Krisen wurde im Jahr 2009 bereits eine Mittelfreigabe aus dem AKF im
Ministerrat beantragt?
2. Welchem
dieser Anträge wurde stattgegeben? Welche wurden abgelehnt? Wie lautete
jeweils die Begründung für die Entscheidung der Bundesregierung?
3. Für
welche Katastrophenfälle im Ausland bzw. humanitäre Krisen ist eine
Beantragung geplant bzw. in Vorbereitung? (sowohl für das Budget des
AKF 2009 als auch für das AKF-Budget 2010)?
4. Wann
werden die jeweiligen Ministerratsvorträge voraussichtlich stattfinden?
5. Ist
daran gedacht, dass die mit der Verwaltung des Fonds beauftragte ADA einen Teil
der budgetierten Fondsmittel selbst zur Finanzierung von Projekten im Falle von
Katastrophenfällen bzw. humanitären Krisen verwenden kann?
6. Welche
Mittelaufteilung bei den für 2009 bereits genehmigten Projekten ist
zwischen internationalen (z.B. UNHCR, IKRK, UNRWA etc) und
österreichischen humanitären Organisationen vorgesehen?
7. Gibt es zur unter 5. angeführten internationalen/nationalen Mittelaufteilung einen (mittelfristigen) strategischen Ansatz oder wird diese ad hoc entschieden?
8. Wie
wird die entwicklungspolitische Kohärenz (geographische und thematische
Abstimmung) bei der Mittelvergabe sichergestellt?
9. Wie
wird die Koordination (organisatorische Durchführung und Abwicklung)
zwischen dem BMeiA, der ADA und anderen Ministerien in der Planung der
Maßnahmen sichergestellt?
10. Was passiert mit jenen jährlich dotierten Mitteln, die vom Katastrophenfonds bis zum Ende des jeweiligen Jahres nicht ausgeschüttet werden?