3299/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (BMLVS)

 

betreffend die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen

 

 

Kürzlich wurde publik, dass in der Bundesrepublik Deutschland Ministerien Aufträge für Gesetzesentwürfe an externe Stellen, teils sogar an ausländische Kanzleien, vergeben haben. Betrachtet man den sonstigen Geschäftsbereich und die übrigen Tätigkeiten dieser Kanzleien sowie der externen Stellen, so scheinen diese in der Regel nicht zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen geeignet, da deren Interessen nur in den seltensten Fällen mit jenen der Ministerien übereinstimmen.

 

In der Bundesrepublik wurde beispielsweise ein Gesetz zur Kohlenstoffabscheidung von einer Kanzlei ausgearbeitet, die wesentliche Teile im Auftrag von Vattenvall, einem führenden europäischen Energieunternehmen, verfasst hat. Durch derartige Vorgehensweisen ist dem Lobbyismus Tür und Tor geöffnet, dabei ist die Gesetzgebung durch frei gewählte Vertreter, die im Interesse des Volkes handeln, das Fundament jeder Demokratie.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.      Hat Ihr Ministerium Kanzleien bzw. andere externe Stellen damit beauftragt, Gesetzesentwürfe auszuarbeiten?

 

2.      Wenn ja, warum wurden diese Gesetzesentwürfe nicht von Mitarbeitern ihres Ministerium verfasst?

 

3.      Wenn ja, welche Kanzleien bzw. andere externe Stellen wurden mit der Ausarbeitung welcher Gesetzesentwürfe beauftragt und wie lässt sich dieses Vorgehen aus demokratischer Sicht rechtfertigen?


4.      Wie hoch waren die jeweiligen Kosten und unter welchem Budgetansatz wurden diese budgetiert?

 

5.      Können Sie gewährleisten, dass die betreffenden Kanzleien nicht im Interesse von Konzernen oder allenfalls parteipolitisch agierenden Interessensvertretungen handelten?