3300/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Roman Haider
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Reisebürosicherungsverordnung
Wie die „Krone“ vom 29. April 2009 berichtet, haben sich zwei Paare an den Reiseveranstalter „Pineapple Tours“ gewandt, um eine Urlaubsreise zu buchen. 20 Prozent der Summe von 9.760 Euro wurden als Anzahlung umgehend bezahlt. Die Zahlung des Restbetrages wurde für Februar, also vier Wochen vor Reiseantritt, vorgeschrieben.
Der geplante Urlaub fiel jedoch ins Wasser. Der Reiseveranstalter hatte einen Konkursantrag gestellt, wovon die beiden Paare mittels e-Mail informiert wurden. Zusätzlich bekamen sie von der Versicherung die Nachricht, dass nur ein Fünftel der Summe durch jene gedeckt sei. Entsprechend der Reisebürosicherungsverordnung dürften Reiseveranstalter Kundengelder nicht früher als zwei Wochen vor Reisebeginn annehmen. Es wurde angeraten, die Republik Österreich zu klagen, da diese für die Einhaltung der Reisebürosicherungsverordnung zuständig sei. Uns sind noch weitere Fälle dieser Art bekannt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
ANFRAGE
Jahren?
einzelnen Entschädigungsbeträge?
angemeldet?
werden?