3300/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Reisebürosicherungsverordnung

 

Wie die „Krone“ vom 29. April 2009 berichtet, haben sich zwei Paare an den Reiseveranstalter „Pineapple Tours“ gewandt, um eine Urlaubsreise zu buchen. 20 Prozent der Summe von 9.760 Euro wurden als Anzahlung umgehend bezahlt. Die Zahlung des Restbetrages wurde für Februar, also vier Wochen vor Reiseantritt, vorgeschrieben.

Der geplante Urlaub fiel jedoch ins Wasser. Der Reiseveranstalter hatte einen Konkursantrag gestellt, wovon die beiden Paare mittels e-Mail informiert wurden. Zusätzlich bekamen sie von der Versicherung die Nachricht, dass nur ein Fünftel der Summe durch jene gedeckt sei. Entsprechend der Reisebürosicherungsverordnung dürften Reiseveranstalter Kundengelder nicht früher als zwei Wochen vor Reisebeginn annehmen. Es wurde angeraten, die Republik Österreich zu klagen, da diese für die Einhaltung der Reisebürosicherungsverordnung zuständig sei. Uns sind noch weitere Fälle dieser Art bekannt.  

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Hat es Zahlungen an Geschädigte aus Ihrem Ressort gegeben?

 

  1. Wenn ja, wie hoch waren die angefallenen Gesamtkosten in den letzten 10

Jahren?

 

  1. Wie viele Entschädigungsfälle sind davon betroffen und wie hoch waren die

einzelnen Entschädigungsbeträge?

 

  1. Wie viele Reiseveranstalter haben in den letzten 10 Jahren jeweils Konkurs

angemeldet?


  1. Wie wird die Einhaltung der Reisebürosicherungsverordnung überwacht?

 

  1. Wie viele Übertretungsfälle konnten in den letzten 5 Jahren festgestellt

werden?

 

  1. Wie werden Übertretungen der Verordnung geahndet?

 

  1. Gibt es Ausnahmen, etwa in Form von Patronanzerklährungen?

 

  1. Wenn ja, welche Reiseveranstalter sind davon betroffen und wie viele sind es?