3364/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

Der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kurt List

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend „Intrigantenstadl Abwehramt“

 

 

 

Wie sich aus einem geheimen Arbeitsentwurf des Abwehramtes im BMLV vom 11.6.2001 zu Zl. 0036-Geh-Ltg/01 ergibt, haben leitende Beamte des Abwehramtes in den Jahren 1999 bis 2001 weisungswidrig Kontakte zu einem Informanten mit dem Decknamen „Mario“ unterhalten: dessen Klarname Michael M., österreichischer Staatsangehöriger seit 26.7.1966, seit den 80er Jahren für das Heeresnachrichtenamt tätig und seit 1999 mit Kontakten zum Abwehramt, wohnhaft in 1010 Wien, über der Kanzlei des Militärbischofs bemerkenswerterweise untergebracht.

 

Aus dem zitierten Arbeitsentwurf des Berichtes des Abwehramtes an die Disziplinarabteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung ergibt sich zweifelsfrei, dass diese „Quelle“ wahrheitswidrig gegen einen Beamten folgende Angaben gemacht hat, die von den zitierten leitenden Beamten dienstlich verwendet wurden:

 

„Im Zuge seiner Kontakte habe J. am 28.1.2001 von „Mario“ die Information erhalten, dass eine Reihe von Personen, unter anderem (ehemalige) Ressortangehörige mit Bezug zum militärischen Nachrichtendienst für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR gearbeitet hätte. Hiezu übergab der Ltr der Abt A eine Namensliste, welche sich in weiterer Folge als Auszug aus einem Aktenvermerk des J. herausstellt. Aus diesem geht als wesentliche zusätzliche Information hervor, dass zwei aktive Angehörige des Ressorts für einen russischen Nachrichtendienst tätig sein sollen.

 

Weiters habe am 19.4.2000 „Mario“ dem J. mitgeteilt, dass auch ein Angehöriger des Abwehramtes für das MfS gearbeitet hätte und nun ebenfalls für einen russischen Nachrichtendienst tätig sei.“

 

Bei diesem verdächtigten Beamten handelt es sich um den nunmehr im Ruhestand befindlichen Reg. Rat i.R. Berndt F.. Neben F. wurde auch eine Anzahl weiterer Personen auf einer „Namensliste“ fälschlich der Spionagetätigkeit angeschuldigt.


Im Bericht wird ferner ausgeführt, dass dieser Informant mit dem Decknamen „Mario“

„nicht glaubwürdig sei“ und dass es sich hierbei um einen Nachrichtenschwindler handelt, der bereits seit 1994 als Nachrichtenschwindler im BMLV bekannt ist.

 

Aus dem Bericht ist ferner ersichtlich, dass bezeichnenderweise diese Nachrichtenschwindlerquelle mit Geldbeträgen für falsche Informationen bezahlt wurde.

Das Abwehramt führt dann unter Ziffer 13 im Berichtsentwurf aus, dass „ im Zuge von nachrichtendienstlichen–operativen Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des BMI sowie mit ausländischen Partnerdiensten abgeklärt werden konnte, dass die Personen und Daten betreffenden Angaben in den relevanten Aktenvermerken zum größten und vor allem relevanten Teil nicht den Tatsachen entsprechen.“ So hat der Nachrichtenschwindler in einer Einvernahme am 6.3.2001 – laut diesem Bericht – eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass die Informationen hinsichtlich der angeblichen nachrichtendienstlichen Verstrickung des Amtsdirektor Reg. Rat i.R. F. nicht von ihm stammen würden.

 

Der gesamte Vorgang wurde im übrigen auch im Zuge eines amtswegigen Prüfverfahrens

durch die Volksanwaltschaft überprüft und fand im 26. Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft über den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2002 (III-39d.B., XXII.GP) an den Nationalrat unter der Ziffer 9.1.4., auf Seite 108 und 109, Berücksichtigung.

 

Aus einem Schreiben des D. an den militärischen Abschirmdienst der Bundesrepublik Deutschland (MAD) aus dem Jahre 2007 geht folgendes unter Punkt 2 „Sachverhalt“ hervor:

 

„A.) Chronologie

 

Zur Jahresmitte des Jahres 2000 gelangte das Abwehramt über eine Kontaktperson (…) an folgende Information:

 

„Über den Leiter des damaligen H Ref BII des Abwehramtes Amtsdirektor Reg. Rat. i.R. Berndt F. (…) würden Akten bei der GAUCK Behörde aufliegen. Daraus sei ersichtlich, dass Berndt F. für das MfS tätig gewesen sei. F. soll etliche Bemühungen in der Erlangung der gegenständlichen Akten gesetzt haben. In weiterer Folge wurde F. vom Russischen KGB übernommen und würde nach wie vor (Meldedatum 2000!) von dessen Nachfolgeorganisation für die zivile Auslandsaufklärung SWR geführt.

 

Laut Kontaktperson hätte F. u.a. im Jahre 1998 für seine Tätigkeit die Summe von ATS 380.000 erhalten!

 

Etwa zur Jahresmitte 2001 legte F. im Abwehramt ein Schriftstück des BStU (Birthler – Behörde) vor, aus dessen Inhalt zu erschließen war, dass über F. keinerlei Aufzeichnungen bei der genannten Behörde aufliegen würden. Bei vollständiger Aktenübergabe des Vorganges im Februar 2002 konnte jedoch festgestellt werden, dass sich ggstl.  Bestätigung nicht mehr in den Unterlagen befand.“

 

Später heißt es in diesem an den MAD gerichteten Schreiben des Abwehramtes, D., tatsachenwidrig, dass sich der nunmehr dargelegte Informationsstand des Abwehramtes über die bei der BStU zu Berndt F. aufliegenden Aufzeichnungen auf „Quelleninformationen mit hoher Zuverlässigkeit“ beziehen würde.

 

Bei dieser Quelleninformation handelt es sich ausschließlich um die falschen Angaben des bereits seit 1994 im BMLV  amtsbekannten Nachrichtenschwindlers „Mario“.  Wegen dieses tatsachenwidrigen Vorbringens des D. gegen Reg. Rat. i.R. Berndt F. hat letzterer im Jahre 2008 gegen den verantwortlichen Schreibensverfasser beim Bezirksgericht Mattersburg eine Privatanklage gem. §111 StGB eingebracht.

 

Seit diesem Privatanklageverfahren übt der Beschuldigte   D. im eigenen Interesse massiven Druck auf Mitarbeiter des Abwehramtes aus, um seine eigene Prozessposition gegen den fälschlich beschuldigten Reg. Rat. i.R. Berndt F. zu verbessern. Dies geht zweifelsfrei aus Aufzeichnungen des Amtsdirektor Gebhard M. vom 24. April 2008 und aus einer handschriftlichen Notiz, einer 30 Seiten umfassenden Niederschrift hervor. Diese Angaben decken sich hinsichtlich der fälschlicherweise gegen Reg. Rat. i.R. Berndt F. erhobenen Vorwürfe mit den Bestätigungen der Birthler Behörde vom 12.Februar 1997, 3. Jänner 2001 und vom 8. Dezember 2008, aus denen übereinstimmend hervorgeht, dass es zur fälschlich angeschuldigten Person des Reg. Rat. i.R. Bernd F. keinerlei Erkenntnisse der Birthler Behörde darüber gibt, dass dieser Kontakte zur  STASI der DDR gehabt hätte. Das gleiche geht aus einem Schreiben des Historikers der Birthler Behörde, Dr. Helmut M. – E., an D. vom 2. März 2009 hervor, in welchem es wörtlich wie folgt heißt:

„Die HVA führte keinen Agenten im Heeresabwehramt. Ich gebe zu, dass dieser Befund nicht schwer zu ermitteln war, dass selbst Laien schon bei flüchtiger Betrachtung der Aktenlage zu keiner anderen Schlussfolgerung gelangen werden.“

 

Der erwähnte Historiker drückt sodann in seinem Schreiben noch sein Befremden über Unterstellungen aus, die ihm offensichtlich von Seiten des Briefadressaten über Dritte zugegangen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

A N F R A G E

 

 

1.)  Wann wurde der Disziplinarabteilung des BMLV ein Bericht über die weisungswidrige Quellenführung und Finanzierung eines Nachrichtenschwindelers vorgelegt und in welcher Weise weicht dieser allenfalls vorgelegte Bericht von Berichtsentwurf der Abwehramtes vom 11. Juni 2001 ab?

 

 

2.) Welche Konsequenzen hatte die weisungswidrige Quellenführung des Nachrichtenschwindlers „Mario“ durch die bezogenen Beamten nach der Berichtslegung durch das Abwehramt bzw. unabhängig von der Vorlage eines Berichtes durch das Abwehramt – auf Grund des Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft im Jahre 2002?

 

 

3.)  Welche Konsequenzen hatte das tatsachen- und aktenwidrige Schreiben des D. an den MAD, wo gegen jede Erkenntnislage von diesem behauptet wurde, dass die Angaben des Nachrichtenschwindlers eine „Quelleninformation mit hoher Zuverlässigkeit“ sei, vor dem Hintergrund, dass dieses Vorgehen des D. nicht nur zulasten des zu Unrecht verdächtigten Reg. Rat. i.R. Berndt F. geht, sondern auch das Ansehen des österreichischen Bundesheeres vor ausländischen Diensten beschädigt wurde?

 

 

4.)  Welche Konsequenzen wurden gegen D. getroffen, nachdem bekannt wurde, dass dieser die Änderung von Abwehramtsinternen Berichten zulasten des Reg. Rat. i.R. Berndt F. bei Mitarbeitern des Abwehramtes veranlasste?

 

 

5.)  Was wurde gegen den früheren Leiter des Abwehramtes Gen. Major. Dr. Wolfgang S. unternommen, nachdem dieser von den in Frage 4.) beschriebenen Vorgängen informiert wurde und keinerlei Maßnahmen gegen das Agieren des D. unternahm.

 

 

6.)  Welche Vorkehrungen haben Sie veranlasst, dass D. weder direkt noch indirekt Druck auf Mitarbeiter des Abwehamten ausüben kann, dass diese Tatsachenwidrige Angaben zu seinen Gunsten machen müssen, wie dies bereits nachweislich versucht wurde?

 

 

7.)  Ist Ihnen bekannt, dass Amtsdirektor Gebhard M. bereits dienstliche Nachteile infolge seiner Zeugenaussage gegen D. tragen musste, obwohl sich seine Aussagen mit der Aktenlage vollinhaltlich decken?

 

 

8.)  Haben Sie Kenntnis davon, dass man im Abwehramt offenbar derzeit bemüht ist, die für das Abwehramt peinlichen Vorgänge in Knittelfeld, welche im Untersuchungsausschuss zur „Spitzelcausa“ untersuchungsgegenständlich sind, zu schönen und falsche Darstellungen zu produzieren?

 

 

9.) D. soll nach den handschriftlichen Aufzeichnungen des Amtsdirektors M. Ihren Kabinettschef Kammerhofer bezichtigt haben, hinter einem Artikel der Zeitschrift „News“ Nr. 3/2009 über die Heeresdienste zu stecken, von dem er, D., allerdings bezeichnenderweise schon am Tag vor dessen Erscheinen informiert gewesen sein soll.

Welche Erkenntnisse haben Sie über diese Vorgänge?

 

 

10.)  Was werden Sie unternehmen, um den für den Steuerzahler teuren  „Intrigantenstadl Abwehramt“ endlich zu einer funktionierenden Dienststelle zu machen oder aufzulösen?