3392/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Sicherung der Kunst- und Kulturobjekte des Naturhistorischen Museums, welche im Eigentum des Bundes bzw. im eigenen Eigentum stehen.

 

Durch die Wasserschäden in der Albertina im Sommer 2009 erhebt sich die grundsätzliche Frage, wie die Sicherung der Kunst und Kulturobjekte im Eigentum des Bundes bzw. des Naturhistorischen Museums organisiert ist. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Interesse wie die Inventarisierung dieser Kunst und Kulturobjekte organisiert ist, wie es um die Alarm und Evakuierungs­vorkehrungen bzw. Pläne steht und ob es einen versicherungs­rechtlichen Schutz dieser Kunst- und Kulturobjekte gibt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie sind die Kunst und Kulturobjekte des Naturhistorischen Museums, welche im Eigentum des Bundes bzw. im eigenen Eigentum stehen, inventarisiert?
  2. Beruht dieses Inventarisierungssystem auf einheitlichen rechtlichen, organisatorischen und logistischen Vorgaben?
  3. In welchen Rechtsdokumenten sind diese rechtlichen, organisatorischen und logistischen Vorgaben zusammengefasst?
  4. Welchen Organisationseinheiten (Bundesmuseen, Exekutive, Feuerwehr usw.) sind diese rechtlichen, organisatorischen und logistischen Vorgaben bekannt?
  5. Wurden bzw. werden diesbezüglich Schulungen bzw. Informations­veranstaltungen abgehalten?
  6. Welche Alarm und Evakuierungsvorkehrungen gibt es für Kunst- und Kulturobjekte des Naturhistorischen Museums, welche im Eigentum des Bundes bzw. im eigenen Eigentum stehen?
  7. Beruht dieses Alarm und Evakuierungssystem auf einheitlichen rechtlichen, organisatorischen und logistischen Vorgaben?
  8. In welchen Rechtsdokumenten sind dieses rechtlichen, organisatorischen und logistischen Alarm und Evakuierungsvorgaben zusammengefasst?
  9. Welchen Organisationseinheiten (Bundesmuseen, Exekutive, Feuerwehr, Baubehörden, Feuerpolizei usw.) sind diese Alarm und Evakuierungsvorgaben bekannt?
  10. Wurden bzw. werden diesbezüglich Schulungen bzw. Informations­veranstaltungen abgehalten?
  11. Wie sind die Kunst und Kulturobjekte des Naturhistorischen Museums, welche im Eigentum des Bundes bzw. im eigenen Eigentum stehen, versichert?
  12. Welchen Versicherungswert umfassen die Kunst und Kulturobjekte des Naturhistorischen Museums, welche im Eigentum des Bundes bzw. im eigenen Eigentum stehen?
  13. Welche Schäden bzw. welche Ereignisse sind vom Versicherungsschutz umfasst?
  14. Wurde für diesen Versicherungsschutz eine Ausschreibung durchgeführt?
  15. Welche Ausschreibungsgrundlagen lagen einem solchen Ausschreibungs­verfahren zugrunde?