3402/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Veranlagungen des Bundes

 

Die Staatsschulden sind von 126,878 Milliarden Euro im Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 um 20,498 Milliarden auf 147,376 Milliarden Euro angestiegen. Dies scheint auf den ersten Blick nicht verwunderlich, auf den zweiten wirft dieser Umstand jedoch Fragen auf. Laut Rechnungshof haben die kumulierten Budgetdefizite im behandelten Zeitraum nur 16,464 Milliarden Euro betragen. Wie kann eine derartige Differenz in der Berechnung des Budgetdefizits zustande kommen? Im Wesentlichen gründet sich der Unterschied auf das Jahr 2004, in dem das Budgetdefizit 4,63 Milliarden Euro betragen hat, die Staatsschulden sich dennoch um 8,673 Milliarden erhöht haben.

Der Nettoertrag durch kurzfristige Veranlagungen liegt laut RH-Bericht 19.1, S.164 bei 685 Millionen Euro. Der potentielle finanzielle Nachteil liegt laut RH-Bericht  19.2, S.164 bei etwa 380 Millionen Euro. Diese Angaben lassen jedoch den zu leistenden Zinsaufwand außer Acht. Die Republik musste das veranlagte Geld auf dem Kapitalmarkt beschaffen. Wenn wir den durchschnittlichen Zinssatz der Staatsverschuldung von 4,5 Prozent p.a. mit einbeziehen, ergibt sich eine Rendite von weniger als einem Prozent vor und etwa 0,4 Prozent nach den kürzlich bekanntgegebenen Verlusten. Den Steuerzahler hat also, wirtschaftlich gesehen, das „Cash-Management“ der Bundesfinanzierungsagentur in den letzten 12 Jahren (bezüglich der Refinanzierung durchschnittlich gerechnet) rund € 3,1 Milliarden gekostet. Von „Ersparungen“ über die Jahre von 3,3 Milliarden ist zumindest in diesem Zeitraum nichts zu sehen. Aber auch wenn die Zinskosten außer Ansatz gelassen werden, ist es fraglich, ob eine Veranlagung über 12 Jahre mit einer Rendite von nominell unter 1 % p. a. „vernünftig und verantwortungsbewusst“ erfolgt ist. Selbst ein simples Sparbuch hätte, bei wesentlich geringerem Risiko, höhere Renditen gebracht.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende


 

ANFRAGE

 

1.     Entspricht es den Tatsachen, dass sich die Staatsschulden von 2003 bis 2007 um 20,498 Milliarden Euro erhöht haben?

 

2.     Laut RH-Bericht betragen die kumulierten Defizite nur 16,464 Milliarden Euro. Wie erklären Sie die abweichenden Angaben des Rechnungshofes?

 

3.     Wie wirken sich Gewinne/Verluste aus Fremdwährungspositionen auf das Budget aus (einschließlich von Derivaten)?

 

4.     Werden diese direkt gegen die Staatsschuld gerechnet oder im laufenden Budget erfasst?

 

5.     Stimmen Sie unseren Berechnungen bezüglich tatsächlicher Renditen aus dem veranlagten Kapital zu (siehe Absatz 2 im Einleitungstext)?

 

6.     Wenn ja, wie können Sie Gewinne in der Höhe von mehr als 3 Milliarden Euro belegen?

 

7.     Wenn nein, wie genau haben Sie diese Gewinne berechnet?

 

8.     Wie setzt sich der angebliche Gewinn von 3,3 Milliarden Euro aus den thematisierten Veranlagungen genau zusammen?

 

9.     Wie hoch waren die Zinsen, für das von der ÖBFA beschaffte Spekulationskapital (Refinanzierungskosten)?

 

10. Wie viel Kapital wurde durch die ÖBFA beschafft, um damit zu spekulieren?

 

11. Wie viel Kapital hat die Republik momentan kurzfristig veranlagt?

 

12. Wie veränderte sich dieser Betrag über die letzten zehn Jahre?

 

  1. Wie hoch war der durchschnittliche, von der Republik aus kurzfristigen Veranlagungen erwirtschaftete Nettogewinn, jeweils in den Quartalen der letzten zehn Jahre (nach Abzug der Refinanzierungskosten der Veranlagung)?