Eingelangt am 22.10.2009
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Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Roman Haider
und
anderer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft,
Familie und Jugend
betreffend Förderungen für bauliche
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz
Mit 01.01.2009 ist eine Novelle zum Tabakgesetz in
Kraft getreten, die unter anderem die räumliche Trennung von Raucher- und
Nichtrauerbereichen in der Gastronomie vorsieht. Mit dieser, durch den
Gesetzgeber aufgetragenen räumlichen und damit sehr oft baulichen Trennung
sind für die heimischen Gastronomen sehr oft hohe Kosten verbunden. In
diesem Zusammenhang wären daher
„Sonderförderungsmaßnahmen“ für entsprechende
bauliche Adaptierungen, die mittels Auftragsvergabe auch für die heimische
Bauwirtschaft wichtige Impulse bieten könnten, notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage
- Gibt es derzeit im Rahmen der
Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft,
Familie und Jugend Mittel für die räumliche und bauliche
Trennung von Raucher- und Nichtrauerbereichen in der Gastronomie?
- Wenn ja, in welcher Höhe und im Rahmen
welches Förderungsprogramms?
- Welche genauen Richtlinien liegen diesem
Förderungsprogramm zu Grunde?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Überlegungen,
„Sonderförderungsmaßnahmen“ im Rahmen der
Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft,
Familie und Jugend für die räumliche und bauliche Trennung von
Raucher- und Nichtrauerbereichen in der Gastronomie bereitzustellen?
- Wenn ja, in welcher Höhe ?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Überlegungen, wer diese
„Sonderförderungsmaßnahmen“ im Rahmen der
Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft,
Familie und Jugend für die räumliche und bauliche Trennung von
Raucher- und Nichtrauerbereichen in der Gastronomie durchführen soll?
- Haben Sie bei Ihrem Ressortkollegen,
Bundesminister Stöger im Gesundheitsministerium angeregt, gemeinsam
solche „Sonderförderungsmaßnahmen“ zu
budgetieren und umzusetzen?
- Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt sollten diese
„Sonderförderungsmaßnahmen“ budgetiert und
umgesetzt werden?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie vielen Gastronomen sollen diese
„Sonderförderungsmaßnahmen“ zu Gute kommen?