3405/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Haider

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Patronanz-Erklärungen von Reiseveranstaltern

 

Um Kunden im Fall des Konkurses eines Reiseveranstalters finanziell schadlos zu halten, wurde die Reisebürosicherungsverordnung beschlossen. Die größten Reiseveranstalter hinterlegten Patronanz-Erklärungen, in denen sie angeben, dass ihr Unternehmen finanziell abgesichert ist. Im Fall eines Konkurses der österreichischen Tochtergesellschaft müsste allerdings die Republik für den entstandenen Schaden haften und die einzige „Sicherheit“, die sie hat, sind die erwähnten Patronanz-Erklärungen. Diese wurden während der Amtszeit von Martin Bartenstein hinterlegt. Zwischenzeitlich haben sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen jedoch massiv geändert. Es gibt momentan kaum profitable Reiseveranstalter. Die Mutterfirma von Neckermann, des europaweit zweitgrößten Reiseveranstalters, die Arcandor AG, hat mit einem Schuldenstand von 14 Milliarden Euro Insolvenz angemeldet. Ihre Aktien fielen von € 10,40,- im Juli des Vorjahres ins Bodenlose auf € 0,55,- im April 2009. Die Begründung, warum die Patronanz-Erklärungen als Sicherheit akzeptiert wurden, nämlich dass große Reiseveranstalter nicht in Konkurs gehen würden, ist somit widerlegt. Die österreichische Tochterfirma des Konzerns hat im ersten Quartal 2009 bereits ein Minus von vier Millionen Euro erwirtschaftet. Abgesehen vom wirtschaftlichen Risiko für die Republik Österreich, das nun zweifellos vorhanden ist, führt diese Praxis zu Wettbewerbsverzerrungen. Kleine, ohnehin den größeren gegenüber benachteiligte, Reiseveranstalter mussten sich versichern oder Bankgarantien nachweisen, große nicht.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Welche Firmen haben Patronanz-Erklärungen abgegeben?

2.     Können Sie versichern, dass im Falle des Konkurses einer österreichischen Tochterfirma einer Reisegesellschaft durch die Patronanz-Erklärungen kein wirtschaftlicher Schaden für die Republik entsteht?

 

3.     Wenn ja, wie?

 

4.     Wenn nein, warum nicht?

 

5.     Wie groß könnte der Schaden ausfallen?

 

6.     Wollen Sie diese Regelung weiterhin beibehalten?

 

7.     Wenn ja, warum?

 

8.     Wenn nein, wie wollen Sie eine zukünftige Regelung gestalten?

 

9.     Kommt es durch die Patronanz-Erklärungen zu Wettbewerbsverzerrungen?

 

10. Wenn ja, warum wurde bis jetzt an diesem Modell festgehalten?

 

11. Wenn nein, warum nicht?

 

12. Warum wurde das Modell eines Fonds nicht aufgegriffen?