3419/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die Soll-Verzinsung von ausständigen Sozialversicherungsbeiträgen und Korrekturen von Prüfberichten in Salzburg

 

Wenn Gutachter in ihrem Prüfbericht zu dem Schluss kommen, dass eine Person den Forderungen gegenüber der Sozialversicherung nicht zum festgelegten Zeitpunkt nachgekommen ist, so wird der sich ergebende Nachrechnungsbetrag verzinst. Diese Prüfberichte sind jedoch nicht immer richtig. Habenzinsen auf Guthaben bei Finanzämtern gibt es jedoch nicht. 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Personen mussten jeweils in den letzten fünf Jahren Nachzahlungen leisten?

 

  1. Wie hoch waren die Sollzinsen?

 

  1. Wonach richtet sich deren Höhe?

 

  1. Wie hoch war die Summe der Zinsen, die jeweils in den letzten fünf Jahren zu entrichten waren?

 

  1. Wie viele Prüfberichte mussten jeweils in den letzten fünf Jahren im Nachhinein korrigiert werden?

 

  1. In wie vielen Fällen musste die zu entrichtende Summe nach unten korrigiert werden?

 

  1. Wie hoch war die Summe, die sich in den letzten fünf Jahren jeweils daraus ergab?

 

  1. Warum werden Finanzguthaben nicht verzinst?