3436/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mag. Roman Haider
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend der Vorgangsweise bei der Genehmigung von Schülerfreifahrten durch das
Finanzamt Linz

Die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend ergibt sich aus dem Gesetz.

In einem Artikel der OÖ- Nachrichten vom 26.09.2009 heißt es: Bei den Schülerfreifahrten wird heuer rigoros gespart. Deshalb bekommen bis zu 2000 Kinder von der Linz AG keine Freifahrten mehr. Sie müssen teils gefährliche Straßen überqueren, um zu ihrer Schule zu gelangen, Eltern sind entsetzt.

20.000 Kinder pendeln jeden Tag von den Umlandgemeinden zu den Linzer Schulen. Bis vor wenigen Tagen war das auch noch kein Problem. Sie stiegen meist am Hauptbahnhof um und fuhren dann mit Straßenbahn oder O-Bus zur Schule. Das ist nun anders.

Zwischen 1500 und 2000 Schülern wurde die zweite Etappe der Schülerfreifahrt gestrichen. Sie müssen künftig einen langen Fußweg antreten.

Fazit: Bis zu 2000 Schüler bekommen heuer keine Freifahrtausweise der Linz Linien, sie müssen durch die Stadt laufen. Teilweise über stark befahrene Straßen, teilweise müssen sie auch eine Stunde früher aufstehen, um rechtzeitig im Unterricht zu sein. Das ist sicher für viele ein Problem. Man darf hier nicht mit dem Rechenstift beurteilen. Es geht um die Sicherheit für unsere Schüler", sagt Rathberger. Es gibt zwar für Schüler mit Freifahrtausweisen bei den Linz Linien spezielle Tickets um 6,60 Euro pro Monat, doch die gelten erst ab 12 Uhr mittags.

Wenn wir diese Tickets auch für die Morgenstunden anbieten, würde uns das Finanzministerium Geld streichen. Immerhin bis zu vier Millionen Euro pro Jahr", sagt Linz-Linien-Chef Rathberger. Derzeit bekommen die Linzer vom Bund über den Verkehrsverbund 6,2 Millionen Euro pro Jahr für Freifahrten refundiert.

Bis 2008 wurde der Schülerfreifahrtausweis nach Erfordernis ausgestellt. So steht es in der Vereinbarung des Verkehrsverbundes, abgeschlossen mit dem Finanzministerium.

2008 wurde überprüft und neu definiert. Seither gelten von der Streckenlänge abhängige Regelungen, sagt Wilfried Ritirc vom Finanzamt Linz. In einer Stadt ist einem Kind demnach ein Schulweg von 500 Metern zumutbar. Am Land beträgt die Mindestentfernung zwischen Wohnung oder Haus und Schule zwei Kilometer, um einen Freifahrtausweis zu bekommen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister Für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1. Wie hoch ist das Einsparungspotential auf Kosten der Sicherheit unserer Kinder?

2.       Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Änderung der Vorgangsweise des
Finanzamt Linz bei der Erteilung von Schülerfreifahrtausweisen im Jahr 2008?

3.       Gelten diese von der Streckenlänge abhängigen Regelungen der Schülerfreifahrt auch
f
ür andere Verkehrsverbände? Wenn ja für welche und für welche nicht?

4.       Wie viele Anträge auf Erteilung der Schülerfreifahrt wurden in Oberösterreich und in ganz Österreich in den Jahren 2008 und 2009 abgelehnt.

 

5.       Sind Maßnahmen zur Sicherung der längeren Fußwege ergriffen worden? Wenn ja welche?

6.       Wie viele Kinder wurden seit der Änderung der Schülerfreifahrt in den Jahren 2008 und

2009 auf ihrem Schulweg Opfer eines Unfalls?


7.       Wie viele Kinder wurden in den Jahren 2006 und 2007 auf ihrem Schulweg Opfer eines Unfalls?

8.       Sind für die Zukunft Änderungen der herrschenden Situation geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?