3520/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend vermuteter Wahlbetrug bei der Präsidentenwahl in Afghanistan.

Am 20. August 2009 fand in Afghanistan die Präsidentenwahl statt. Der Herausforderer des amtierenden Präsidenten, Abdullah Abdullah, prangert einen massiven Wahlbetrug an. Die EU - Wahlbeobachtermission spricht sogar davon, daß 27 Prozent aller gemeldeten Ergebnisse manipuliert und gefälscht seien. Von 5,5 Millionen überprüften Stimmen erschienen etwa 1,5 Millionen verdächtig. 1,1 Millionen davon entfielen auf Amtsinhaber Hamid Karzai, 300.000 auf seinen Herausforderer, Ex-Außenminister Abdullah Abdullah.

Nun gibt es am 7. November eine Stichwahl, die wohl kaum korrekter und demokratischer organisiert sein wird als die letzte Wahl.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.  Welche Informationen liegen Ihnen zu den Wahlen in Afghanistan vor?

2.            Welche Maßnahmen kann die EU beschließen, um in Afghanistan in Zukunft freie, demokratisch einwandfreie Wahlen zu ermöglichen?

3.            Wird die österreichische Bundesregierung das verlautbarte Ergebnis der Wahl in Afghanistan anerkennen, wenn die Beobachtungen der EU-Wahlbeobachter sich als zutreffend erweisen sollten?