3526/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Ungereimtheiten bei der Austrian Development Agency (ADA)
Der Rechnungshof stellt anlässlich der Prüfung der Zielerreichung bei der
Ausgliederung der operativen Agenden der Entwicklungszusammenarbeit der ADA fest:
„Das BMeiA und die Austrian Development Agency konnten die anlässlich der 2004 erfolgten Ausgliederung der operativen Agenden der Entwicklungszusammenarbeit gesetzten Ziele noch nicht zur Gänze erreichen.
Ein Ausgliederungskonzept, die Untersuchung von Alternativen sowie Kosten–
Nutzen–Analysen fehlten.
Ob im BMeiA durch die Ausgliederung eine Senkung der Verwaltungskosten im geplanten Ausmaß tatsächlich erreicht wurde, konnte nicht nachvollzogen werden.“
Weiters heißt es dort:
„Ausgliederungsziele waren, künftig - entsprechend den internationalen Verpflichtungen - ein höheres Volumen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit abwickeln zu können und die Zusammenhänge zwischen Entwicklungsaktivitäten und Wirtschaft (Wirtschaftspartnerschaften) zu verstärken sowie entsprechende Abwicklungsstrukturen für EU–finanzierte Projekte zu schaffen.
Die von Österreich auf Ebene der EU eingegangenen Verpflichtungen, die Leistungen für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 auf 0,51 % des Bruttonationaleinkommens anzuheben, wurden insbesondere durch den Anstieg der
Entschuldungsmaßnahmen erfüllt. Für die Zeit nach deren Auslaufen ab 2009 bestanden noch keine Festlegungen.
Das Ziel, in der ADA Durchführungskapazitäten für ein deutlich höheres operatives
Volumen zu schaffen, wurde erreicht. Die den Strukturen entsprechenden operativen
Mittel wurden jedoch noch nicht zugewiesen.
Für den Bereich Wirtschaftspartnerschaften wurde erst im Jahr 2008 begonnen, Know–how in die ADA zu transferieren. Die Aufwendungen für die externe Beratung bei der Abwicklung dieser Förderungen betrugen rd. 2,50 Mill. EUR.
Das Ziel, in der ADA Abwicklungsstrukturen für EU–finanzierte Projekte zu schaffen,
wurde erreicht. Eine Bedeckung der für die Abwicklung von Förderungen anfallenden
administrativen Kosten durch die EU war noch nicht sichergestellt.
Das genehmigte Unternehmenskonzept lag erst zwei Jahre nach Gründung der ADA vor und war mittlerweile veraltet; ein neues Unternehmenskonzept wurde noch nicht
erstellt.
Die Angaben in den Erläuterungen zum Entwicklungszusammenarbeitsgesetz (EZA–G) zu den finanziellen Auswirkungen der Ausgliederung waren mangels
Berechnungsunterlagen nicht nachvollziehbar.
Die Kosten für Beratungsleistungen bei der Gründung der ADA betrugen rd. 328.000
EUR; davon wurden Leistungen in der Höhe von rd. 107.000 EUR vom BMF beauftragt.
Die Dokumentation war mangelhaft und somit nicht transparent; Leistungsnachweise
fehlten. Die Finanzprokuratur war nicht eingebunden.
Für die Eröffnungsbilanz der ADA fehlte eine Aufstellung über die
Vermögensgegenstände der Koordinationsbüros. Das BMeiA hatte daher weder
Informationen über den Wert noch Kontrolle über den Verbleib der
Vermögensgegenstände, welche auch nicht in der Bestands– und Erfolgsrechnung des Bundes erfasst waren.
Für die ADA fehlte eine Personalbedarfsplanung mit Bezug zum Volumen des operativen Budgets. Die Anzahl der Bediensteten erhöhte sich seit der Gründung deutlich, die zu verwaltenden operativen Mittel jedoch nicht.
Die Dreijahresprogramme der Entwicklungspolitik enthielten keine Zielvorgaben im
Hinblick auf eine Erfolgskontrolle.
Die ADA finanzierte administrative Aufgaben aus dem operativen Budget. Die
Abgrenzung zwischen Aufwendungen für operative und administrative Aufgaben war
nicht ausreichend klar gezogen.
Bei Projektprüfungen festgestellte Mängel wurden nicht systematisch nachverfolgt und ausgewertet.
Eine regelmäßige Rotation des für die Vergabe und Abwicklung von Förderungen
zuständigen Personals war innerhalb der ADA nicht vorgesehen.
Projektevaluierungen wurden nicht getrennt von der Projektdurchführung abgewickelt; eine Richtlinie für Evaluierungen war erst in Ausarbeitung.
Die Kontrolle der Projektabrechnung war im Bereich „Wirtschaft und Entwicklung“ nicht von der Förderungsvergabe getrennt.
Durch die Unterschreitung der Mindestprojektgröße bei Rahmenprogrammen wurde der entsprechenden Richtlinie widersprochen, die Effizienz der Abwicklung eingeschränkt sowie die Kontrolle erschwert.
Die Zuordnung von Ausgabenpositionen zu den direkten und indirekten Projektkosten erfolgte uneinheitlich.
Im Bereich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Kommunikationsarbeit lag das
Förderungsvolumen bei rund einem Viertel der Projekte unter 2.000 EUR.
Für die Koordinationsbüros lagen keine Planungsgrundlagen zur Festlegung des
Personalaufwands vor. Sechs der 17 Koordinationsbüros befanden sich am selben
Standort wie die jeweilige österreichische Vertretung.
Eine Richtlinie für Personalaufnahmen von lokalen Bediensteten in den
Koordinationsbüros fehlte.
Entgegen der Allgemeinen Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln wurden Bundesverwaltungsstellen Förderungen für Projekte zuerkannt.
Die Ziele der von Botschaften in Afrika unterstützten Projekte waren nicht klar definiert. Die Verrechnung der Auszahlungen als sonstige Werkleistung widersprach dem Grundsatz der Budgetklarheit. Abschlussberichte und stichprobenartige Überprüfungen der Abrechnungen fehlten.“
In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
ANFRAGE