3526/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Ungereimtheiten bei der Austrian Development Agency (ADA)

 

 

Der Rechnungshof stellt anlässlich der Prüfung der Zielerreichung bei der

Ausgliederung der operativen Agenden der Entwicklungszusammenarbeit der ADA fest:

 

Das BMeiA und die Austrian Development Agency konnten die anlässlich der 2004 erfolgten Ausgliederung der operativen Agenden der Entwicklungszusammenarbeit gesetzten Ziele noch nicht zur Gänze erreichen.

Ein Ausgliederungskonzept, die Untersuchung von Alternativen sowie Kosten–

Nutzen–Analysen fehlten.

Ob im BMeiA durch die Ausgliederung eine Senkung der Verwaltungskosten im geplanten Ausmaß tatsächlich erreicht wurde, konnte nicht nachvollzogen werden.“

 

Weiters heißt es dort:

 

„Ausgliederungsziele waren, künftig - entsprechend den internationalen Verpflichtungen - ein höheres Volumen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit abwickeln zu können und die Zusammenhänge zwischen Entwicklungsaktivitäten und Wirtschaft (Wirtschaftspartnerschaften) zu verstärken sowie entsprechende Abwicklungsstrukturen für EU–finanzierte Projekte zu schaffen.

Die von Österreich auf Ebene der EU eingegangenen Verpflichtungen, die Leistungen für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 auf 0,51 % des Bruttonationaleinkommens anzuheben, wurden insbesondere durch den Anstieg der

Entschuldungsmaßnahmen erfüllt. Für die Zeit nach deren Auslaufen ab 2009 bestanden noch keine Festlegungen.

Das Ziel, in der ADA Durchführungskapazitäten für ein deutlich höheres operatives

Volumen zu schaffen, wurde erreicht. Die den Strukturen entsprechenden operativen

Mittel wurden jedoch noch nicht zugewiesen.

Für den Bereich Wirtschaftspartnerschaften wurde erst im Jahr 2008 begonnen, Know–how in die ADA zu transferieren. Die Aufwendungen für die externe Beratung bei der Abwicklung dieser Förderungen betrugen rd. 2,50 Mill. EUR.

Das Ziel, in der ADA Abwicklungsstrukturen für EU–finanzierte Projekte zu schaffen,

wurde erreicht. Eine Bedeckung der für die Abwicklung von Förderungen anfallenden

administrativen Kosten durch die EU war noch nicht sichergestellt.

 

Das genehmigte Unternehmenskonzept lag erst zwei Jahre nach Gründung der ADA vor und war mittlerweile veraltet; ein neues Unternehmenskonzept wurde noch nicht

erstellt.

Die Angaben in den Erläuterungen zum Entwicklungszusammenarbeitsgesetz (EZA–G) zu den finanziellen Auswirkungen der Ausgliederung waren mangels

Berechnungsunterlagen nicht nachvollziehbar.

Die Kosten für Beratungsleistungen bei der Gründung der ADA betrugen rd. 328.000

EUR; davon wurden Leistungen in der Höhe von rd. 107.000 EUR vom BMF beauftragt.

Die Dokumentation war mangelhaft und somit nicht transparent; Leistungsnachweise

fehlten. Die Finanzprokuratur war nicht eingebunden.

 

Für die Eröffnungsbilanz der ADA fehlte eine Aufstellung über die

Vermögensgegenstände der Koordinationsbüros. Das BMeiA hatte daher weder

Informationen über den Wert noch Kontrolle über den Verbleib der

Vermögensgegenstände, welche auch nicht in der Bestands– und Erfolgsrechnung des Bundes erfasst waren.

Für die ADA fehlte eine Personalbedarfsplanung mit Bezug zum Volumen des operativen Budgets. Die Anzahl der Bediensteten erhöhte sich seit der Gründung deutlich, die zu verwaltenden operativen Mittel jedoch nicht.

 

Die Dreijahresprogramme der Entwicklungspolitik enthielten keine Zielvorgaben im

Hinblick auf eine Erfolgskontrolle.

Die ADA finanzierte administrative Aufgaben aus dem operativen Budget. Die

Abgrenzung zwischen Aufwendungen für operative und administrative Aufgaben war

nicht ausreichend klar gezogen.

Bei Projektprüfungen festgestellte Mängel wurden nicht systematisch nachverfolgt und ausgewertet.

Eine regelmäßige Rotation des für die Vergabe und Abwicklung von Förderungen

zuständigen Personals war innerhalb der ADA nicht vorgesehen.

Projektevaluierungen wurden nicht getrennt von der Projektdurchführung abgewickelt; eine Richtlinie für Evaluierungen war erst in Ausarbeitung.

Die Kontrolle der Projektabrechnung war im Bereich „Wirtschaft und Entwicklung“ nicht von der Förderungsvergabe getrennt.

 

Durch die Unterschreitung der Mindestprojektgröße bei Rahmenprogrammen wurde der entsprechenden Richtlinie widersprochen, die Effizienz der Abwicklung eingeschränkt sowie die Kontrolle erschwert.

Die Zuordnung von Ausgabenpositionen zu den direkten und indirekten Projektkosten erfolgte uneinheitlich.

Im Bereich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Kommunikationsarbeit lag das

Förderungsvolumen bei rund einem Viertel der Projekte unter 2.000 EUR.

Für die Koordinationsbüros lagen keine Planungsgrundlagen zur Festlegung des

Personalaufwands vor. Sechs der 17 Koordinationsbüros befanden sich am selben

Standort wie die jeweilige österreichische Vertretung.

Eine Richtlinie für Personalaufnahmen von lokalen Bediensteten in den

Koordinationsbüros fehlte.

Entgegen der Allgemeinen Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln wurden Bundesverwaltungsstellen Förderungen für Projekte zuerkannt.

 

Die Ziele der von Botschaften in Afrika unterstützten Projekte waren nicht klar definiert. Die Verrechnung der Auszahlungen als sonstige Werkleistung widersprach dem Grundsatz der Budgetklarheit. Abschlussberichte und stichprobenartige Überprüfungen der Abrechnungen fehlten.“

 

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in das aktuelle Dreijahresprogramm der ADA konkrete Zielvorgaben für Ergebnisse und Wirkungen im Hinblick auf eine Erfolgskontrolle aufgenommen werden?
  2. Wie werden Sie die Aufgaben der Koordinationsbüros an den Standorten von österreichischen Vertretungen eingliedern?
  3. Wie viele und welche Koordinationsbüros sind betroffen?
  4.  Wie viele und welche österreichischen Vertretungen sind betroffen?
  5. Warum waren die Ziele von Botschaftsprojekten bislang nicht klar definiert?
  6. Was unterscheidet ein Botschaftsprojekt von anderen Projekten der ADA?
  7. Wurden alle Botschaftsprojekte als Förderungen entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen verrechnet?
  8. Wenn ja, wie?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Wie werden Sie künftig Abschlussberichte von den Vertretungsbehörden zeitnah einfordern und stichprobenartige Überprüfungen der Abrechnungen vornehmen?
  11. Werden Sie die Erstellung eines neuen Unternehmenskonzeptes veranlassen, um eine aktuelle konzeptive Grundlage für die Tätigkeit der ADA sicherzustellen?
  12. Wenn ja, von wem und nach welchen Maßgaben?
  13. Wann werden Sie das neue Unternehmenskonzept der ADA vorstellen?
  14. Wie werden Sie künftig sicherstellen, dass administrative Aufgaben ausschließlich aus der Basisabgeltung und nicht aus dem operativen Budget finanziert werden?
  15. Wie werden Sie künftig eine einheitliche und eindeutige Zuordnung der einzelnen Ausgabenpositionen zu direkten oder indirekten Projektkosten sicherstellen?
  16. Werden Sie für eine Präzisierung der entsprechenden Richtlinie sorgen?
  17. Wenn ja, wann und mit welchen Vorgaben?
  18. Wieso gab es bislang keine Personalbedarfsplanung mit Bezug zum Volumen des festgelegten operativen Budgets?
  19. Werden Sie eine solche erstellen lassen?
  20. Wenn ja, nach welchen Kriterien?
  21. Wieso gab es bislang für die Aufnahme von lokalen Bediensteten in den Koordinationsbüros keine Richtlinie?
  22. Werden Sie eine solche erstellen lassen?
  23. Wenn ja, nach welchen Kriterien?
  24. Wann werden Sie bei dem für die Förderungsvergabe zuständigen Personal eine regelmäßige Rotation vorsehen?
  25. Wie viele Bedienstete hatte die ADA im Jahr 2004 bei welchem Gesamtbudget und welchen Lohnkosten?
  26. Wie viele Bedienstete hatte die ADA im Jahr 2005 bei welchem Gesamtbudget und welchen Lohnkosten?
  27. Wie viele Bedienstete hatte die ADA im Jahr 2006 bei welchem Gesamtbudget und welchen Lohnkosten?
  28. Wie viele Bedienstete hatte die ADA im Jahr 2007 bei welchem Gesamtbudget und welchen Lohnkosten?
  29. Wie viele Bedienstete hatte die ADA im Jahr 2008 bei welchem Gesamtbudget und welchen Lohnkosten?
  30. Warum fehlte in der Eröffnungsbilanz der ADA eine Aufstellung über die Vermögensgegenstände der Koordinationsbüros?
  31. Welche Bemühungen hat das BMeiA unternommen, um Informationen über den Wert und den Verbleib von Vermögensgegenständen der Koordinationsbüros zu erlangen?
  32. Warum wurden diese nicht von der Bestands– und Erfolgsrechnung des Bundes erfasst?
  33. Für welche Leistungen wurde eine externe Beratung herangezogen?
  34. Nach welchen Kriterien wurde der Bestbieter für die externe Beratungsleistung ermittelt?
  35. Wie oft musste auf eine externe Beratungsleistung zurückgegriffen werden?
  36. Wer waren die externen Berater im einzelnen?
  37. Warum war es nicht möglich, mit dem Fachwissen der Experten des BMeiA das Auslangen zu finden?