3530/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Drogenvortestgeräte

 

 

In Beantwortung der schriftlichen Anfrage 2620/AB zu 2600/J (XXIV. GP) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Suchtgiftmissbrauch im Straßenverkehr hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie unter anderen ausgeführt, dass sich aus dem Führerscheinregister ergibt, dass im Jahr 2008 1.294 Verfahren betreffend Entzug der Lenkberechtigung wegen Suchtgiftbeeinträchtigung und ca. 29.000 Entzugsverfahren wegen Alkoholdelikten geführt worden sind.

 

Bei der Beantwortung weiterer Fragen wollte die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie aufgrund mangelnder Zuständigkeit keine Auskünfte über das Vorhandensein und die Verwendung von Vortestgeräten geben.

 

Seit Dezember 2005 sind in Österreich Alkoholvortestgeräte der Exekutive im Einsatz. Diese Alkoholvortestgeräte können in relativ kurzer Zeit ein erstes Ergebnis hinsichtlich einer allfälligen Alkoholisierung eines Lenkers geben. Mit diesen Geräten konnte vor allem die Kontrolldichte gesteigert werden.

 

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit Drogenvortestgeräte einzusetzen, wobei diese in Bezug auf die Testergebnisse umstritten sind. Die Einnahme von Drogen ist grundsätzlich schwerer nachweisbar, zudem gibt es viele unterschiedliche Substanzen, die auch unterschiedliche Nachwirkungen nach sich ziehen. Gleichzeitig steigt aber die Zahl der Unfälle, bei denen nachgewiesenermaßen Lenker beteiligt sind, die unter dem Einfluss von Drogen gestanden sind.

 

 

Zu den Drogenvortestgeräten stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Inwieweit sind derzeit in Österreich Drogenvortestgeräte im Einsatz?

 

2.      In welchen übrigen EU-Mitgliedsstaaten sind Drogenvortestgeräte im Einsatz?

 

3.      Wie viele Drogen-Vortests werden im Schnitt pro Woche durchgeführt?

 

4.      In welchem Umfang (Zeitpunkt, Dauer, Zahl der getesteten Lenker) wurden im vorigen Jahr Schwerpunktkontrollen inklusive Drogen-Vortests durchgeführt?

 

5.      In wie vielen Fällen haben Drogen-Vortests zu weitergehenden Tests geführt?

 

6.      In wie vielen Fällen haben Lenker die Durchführung eines Drogen-Vortests verweigert und bei wie viele dieser Lenker konnte in Folge dennoch Suchtgiftkonsum nachgewiesen werden?

 

7.      Wie hoch ist die Fehleranfälligkeit der Drogenvortestgeräte?

 

8.      Inwieweit hat sich seit dem (erstmaligen) Einsatz von Drogenvortestgeräten die Anzahl der unter Suchtgiftbeeinträchtigung stehenden Lenker insgesamt gesehen geändert?

 

9.      Wie hat sich seit dem Einsatz von Drogenvortestgeräten die Zahl der Verfahren betreffend Entzug der Lenkberechtigung wegen Suchtgiftbeeinträchtigung entwickelt?

 

10. Inwieweit werden Drogenvortestgeräte routinemäßig auch bei LKW-Kontrollen eingesetzt und gibt es signifikante Unterschiede zwischen PKW-Lenkern und LKW-Lenkern in Bezug auf die Häufigkeit von Lenkern, die unter Suchtgiftbeeinträchtigung stehen?

 

11. Ist derzeit an den Ankauf und den Einsatz weiterer Drogenvortestgeräte gedacht und wenn ja, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt?