3537/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Waffengebrauch

 

Die „Salzburger Nachrichten“ vom 17.10.2009 berichteten folgendes:

 

„Polizist muss vors Strafgericht

 

   Todesschuss. Weil er einen Amoklenker auf seinem Motorrad tötete, muss ein Beamter vor den Kadi. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

 

   Wien (SN, APA). Inmitten der Diskussion, ob im Zusammenhang mit dem in einem Kremser Supermarkt erschossenen 14-jährigen Florian P. der Waffengebrauch der Polizisten gerechtfertigt war, lässt die Justiz mit einer brisanten Entscheidung aufhorchen: Jener Polizeibeamte, der am 8. August 2008 in Wetzelsdorf (Bezirk Mistelbach) einen flüchtenden Motorraddieb erschoss, wird wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor Gericht gestellt.

 

   "Eine Anklage in diese Richtung ist in Vorbereitung", bestätigte Michaela Schnell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Sollte der Beamte (26) im Sinn der Anklage schuldig gesprochen worden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Die Entscheidung, gegen den Polizisten strafrechtlich vorzugehen, kommt insofern überraschend, als die Staatsanwaltschaft Wien ursprünglich die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen hatte. Bei der dienstvorgesetzten Oberstaatsanwaltschaft (OStA) fand der Vorhabensbericht allerdings keine Zustimmung.

 

   Dem Vernehmen nach soll sich eine Oberstaatsanwältin mit dem Fall auseinandergesetzt und schließlich selbst einen Strafantrag verfasst haben. Darin schlug sie vor, nicht bloß Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu erheben. Ihr erschienen die Indizien ausreichend, um ein unabhängiges Gericht beurteilen zu lassen, ob ein Vorsatzdelikt vorliegt.

 

   Dieser auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang lautende Entwurf wurde nach äußerst langwieriger Prüfung im Justizministerium schließlich genehmigt. Der Polizist, der sich nun vor dem Kadi verantworten muss, hatte sich um 4.20 Uhr mit einem Motorradfahrer konfrontiert gesehen, der zuvor schon mehrere Straßensperren durchbrochen hatte. Der Biker (46) war bei Gaweinstal in eine Routinekontrolle der Polizei geraten, worauf er Gas gab und eine Amokfahrt startete. Später stellte sich heraus, dass das Motorrad gestohlen war. Biker fuhr auf Polizisten los Auf seiner Flucht raste der mutmaßliche Dieb mit hoher Geschwindigkeit an einem quer auf der Fahrbahn abgestellten Einsatzfahrzeug der Polizei vorbei. Der Abstand zwischen Polizeifahrzeug und dem Straßenrand betrug nur rund einen Meter. Als er mit dem 180 PS schweren Motorrad auf den Polizisten zukam und diesen angeblich sogar streifte, zog dieser seine Dienstwaffe und gab zwei Schüsse ab - einen Warnschuss in die Luft, der zweite traf den 46-Jährigen in den Rücken. Das Projektil durchschlug Niere, Leber und Herz. Der Biker kam zu Sturz. Er hatte keine Überlebenschance.

 

   Wie die folgenden Ermittlungen ergaben, hatte der Getötete in einem Bauernhaus ein "Beutelager" mit mehreren als gestohlen gemeldeten Zweirädern angelegt.

 

   Der Schütze erklärte in seiner Vernehmung, er habe bewusst auf den Hinterreifen der gestohlenen Yamaha gezielt. Im Gutachten des Schießsachverständigen Ingo Wieser ist von einem "geringgradigen Fehlschuss" die Rede. Fest steht allerdings auch, dass der Polizist im Moment der Schussabgabe nicht wusste, dass das Bike gestohlen war und wer die Maschine gelenkt hat.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.     Wie viele Waffengebräuche wurden im Jahr 2008 durch die Polizei gesetzt, aufgeschlüsselt nach Anlassfall und Einsatzmittel (Waffe)?

2.     Wie viele Waffengebräuche wurden bisher im Jahr 2009 durch die Polizei gesetzt, aufgeschlüsselt nach Anlassfall und Einsatzmittel (Waffe)?

3.     Wie viele Polizeibeamte wurden im Zuge von diesen Waffengebräuchen (aufgeschlüsselt auf Jahr und Polizeikommando) verletzt oder getötet?

4.     Wie viele andere beteiligte Personen wurden bei diesen Waffengebräuchen (aufgeschlüsselt auf Jahr und Vorfall) verletzt oder getötet?

5.     In wie vielen Fällen dieser Waffengebräuche kam es zu einer gerichtlichen Anklageerhebung gegen die involvierten Polizisten (aufgeschlüsselt auf Jahr und Vorfall)?

6.     In wie vielen dieser Fälle erfolgte ein Gerichtsverfahren und wie lautete die Anklage (aufgeschlüsselt nach Jahr und Delikt)?

7.     Wie viele angeklagte Polizisten wurden dabei verurteilt (aufgeschlüsselt nach Jahr und Strafausmaß)?

8.     Wie viele Polizisten wurden freigesprochen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Vorfall)?

9.     Wie viele Polzisten wurden im Jahr 2008 im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit wegen des Vorwurfes einer gerichtlichen strafbaren Handlung angezeigt (aufgeschlüsselt nach den strafbaren Handlungen)?

10. Wie viele Polzisten wurden bisher im Jahr 2009 im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit wegen des Vorwurfes einer gerichtlichen strafbaren Handlung angezeigt (aufgeschlüsselt nach den strafbaren Handlungen)?

11. In wie vielen dieser Fälle erfolgte eine gerichtliche Zurücklegung der Anzeige (aufgeschlüsselt nach den strafbaren Handlungen)?

12. In wie vielen dieser Fälle erfolgte eine Anklageerhebung (aufgeschlüsselt nach den strafbaren Handlungen)?

13. In wie vielen Fällen erfolgte eine Verurteilung des angeklagten Polizisten (aufgeschlüsselt nach den strafbaren Handlungen)?

14. In wie vielen Fällen des Freispruches erfolgte von Amtswegen die Einleitung eines Verfahrens wegen Verleumdung (aufgeschlüsselt auf Jahr und Vorfall)?

15. Wenn keine Einleitung eines Verfahrens wegen Verleumdung erfolgte, warum nicht und in welchen Fällen?