3545/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.11.2009
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Anfrage

des Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend

Wirksame Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung"

Die Anbahnung und der Abschluss von Verträgen am Telefon birgt ein besonderes Gefahrenpotential in sich, da für den/die KonsumentIn die für sie/ihn maßgeblichen Informationen nur unter direkter Einflussnahme der anderen Vertragsseite zur Verfügung stehen. In einer solchen Situation ist daher eine Schieflage gegeben, die dem/der KonsumentIn nicht ermöglicht, die eigenen Interessen in ausreichender Weise zu vertreten. Dies hat sowohl der österreichische als auch der europäische Gesetzgeber erkannt und in Bestimmungen über den Fernabsatz besondere Schutzmechanismen vorgesehen. In der Praxis zeigt sich derzeit allerdings, dass diese Schutzbestimmungen nicht ausreichen, um die verschiedenen Probleme im Zusammenhang mit unerwünschten Telefonanrufen (Cold Calling) und daraus resultierenden Schuldverhältnissen zu lösen. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und daher bereits im Regierungsübereinkommen eine entsprechende Ausweitung der Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgesehen. Leider hat diese Ausweitung bisher nicht stattgefunden. Gleichzeitig belegen aber aktuelle Zahlen der Arbeiterkammer, dass unerwünschte Telefonwerbung ein massives Problem darstellt: jeden Monat treffen rund 1.000 Beschwerden in den VerbraucherInnenschutzstellen der Arbeiterkammer ein. Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt. Es verfestigt sich daher der Eindruck, dass die bisherigen rechtlichen Sanktionen gegen unerwünschte Telefonwerbung, wie sie insbesondere im Konsumentenschutzgesetz und dem Telekommunikationsgesetz festgelegt sind, nicht ausreichen, um ein solches rechtswidriges  Vorgehen  durch  unseriöse Anbieter unattraktiv  zu   machen  und schlussendlich zu unterbinden. Mehrere Problembereiche im Zusammenhang mit unerwünschten Werbeanrufen können identifiziert werden: Diese Problembereiche umfassen die Herkunft und die Wirksamkeit der Zustimmungserklärung zur telefonischen Kontaktaufnahme, den rechtlichen Status der am Telefon geschlossenen Vereinbarung, die nicht vorhandenen Formerfordernisse bei telefonischen Vertragsabschlüssen, die Unterdrückung der Rufnummer durch die Anbieter, die mangelnde und schwer überprüfbare Belehrung über das Widerrufsrecht des/der VerbraucherIn, sowie die den Behörden zur Verfügung stehenden Mittel zur effektiven Bekämpfung rechtswidrigen Verhaltens. Es wäre aus Sicht der unterzeichnenden Abgeordneten dringend geboten, diese Probleme innerhalb eines einheitlichen Maßnahmenpakets einer Lösung zuzuführen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.  Wie schätzen Sie die Wirksamkeit der aktuellen Gesetzeslage in Hinblick auf unerwünschte Werbeanrufe ein?

2.               Welche      Problembereiche      in      Zusammenhang      mit     unerwünschten Werbeanrufen können Sie erkennen?

3.               Welche  legistischen  Maßnahmen  wären  aus  Ihrer Sicht  notwendig,  um unerwünschte Telefonwerbung zu unterbinden?

4.               Wo könnten diese Regelungen systematisch am Besten eingefügt werden?

5.    Halten Sie es in Hinblick auf die aus Ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen für            möglich bis Ende Februar 2010 einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren?