3548/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.11.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Verdacht auf Spekulation im Patentamt
„serv.ip“, der teilrechtsfähige Anteil des Patentamtes, konnte 2008 nur durch die Auflösung von Rücklagen positiv bilanzieren. Der Jahresfehlbetrag verzehnfachte sich gegenüber dem Vorjahr von 94.000 auf 962.000 Euro. Das Finanzergebnis drehte sich von plus 194.000 auf minus 217.000. Grund für diese Verschlechterung scheint zu sein, dass die Aufwendungen für Finanzanlagen von 1.200 auf 354.000 Euro explodierten.
Diese Zahlen sind ein starkes Indiz dafür, dass das Patentamt seine Rücklagen riskant veranlagt hat und daher von der Finanzkrise voll getroffen wurde.
Es stellt sich weiter die Frage, warum sich in diesem Ausmaß Rücklagen im Bereich der Teilrechtsfähigkeit des Patentamtes bilden konnten und damit das Patentamt in einem sachfremden Bereich, bei Finanzveranlagungen, tätig wurde.
Der Rechnungshof stellte anlässlich einer Prüfung des Patentamtes im Jahre 2001 fest:
„Die Verwendung der im Bereich der Teilrechtsfähigkeit kumulierten Gewinne war nicht geregelt.
Nach Ansicht des RH wäre die Abfuhr der erzielten Gewinne an den Bundeshaushalt zu erwägen. Er empfahl, die Verwendung der Gewinne der Teilrechtsfähigkeit des Österreichischen Patentamtes gesetzlich zu regeln und hiebei auf die Möglichkeit der Erzielung von Einnahmen für den Bundeshaushalt Bedacht zu nehmen oder die Teilrechtsfähigkeit aufzulösen.“
Acht Jahre später liegen dessen ungeachtet Anlagen in Form von Wertpapieren in Höhe von rund 4 Mio Euro bei serv.ip.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: