3561/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.11.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Anträge für Invaliditätspensionen
An mich wurde die Information herangetragen, dass es betreffend der Ausstellung von Invaliditätspensionen in den Sommermonaten zu einem verstärkten Andrang in den Pensionsversicherungsanstalten kommt. Zu erklären wäre dieser Umstand wohl damit, dass mit Beginn der Antragstellung der Leistungswerber nicht mehr dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen muss. Das bedeutet in der Folge, dass damit ohne finanziellen Verlust ein Sommer außerhalb Österreichs verbracht werden kann.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage