3601/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Belastung der Anschlussbahnen durch Untätigkeit der Eisenbahnaufsicht
Die österreichischen Anschlussbahnen sind eine der wichtigsten Säulen für den österreichischen Eisenbahngüterverkehr. Nur dann, wenn entsprechende Tonnagen bereits direkt vor Ort auf die Schiene und von der Schiene umgeschlagen werden können, kann sich der Verkehrsträger Eisenbahn gegen die Straße auf lange Sicht behaupten.
Man sollte daher meinen, dass die Unterstützung und Förderung der österreichischen Anschlussbahnen ein wesentliches Anliegen des Verkehrsministeriums bzw. der Eisenbahnaufsicht sein müsste. Aus der Sicht vieler Anschlussbahnbetreiber ist jedoch in der Vergangenheit genau das Gegenteil geschehen.
Vor sechs Jahren wurden die Behördenaufsicht und die Zuständigkeit für die Anschlussbahnen praktisch über Nacht mit einer Gesetzesänderung im Eisenbahngesetz ohne jede Vorbereitung auf die Bezirkshauptmannschaften verschoben, um das Verkehrsministerium und die Ämter der Landesregierung von Aufgaben zu entlasten. Man hat den Eindruck, seither wäre gleichzeitig auch das Interesse des Verkehrsministeriums für die Anschlussbahnen weitgehend verloren gegangen. Dem Vernehmen nach sollen nicht einmal alle Anschlussbahn-Akten an die Bezirkshauptmannschaften übergeben worden sein.
Vor drei Jahren wurden den Anschlussbahnen mit der nächstfolgenden Gesetzesänderung im Eisenbahngesetz ebenfalls über Nacht umfangreiche Prüfpflichten (§ 19a) durch externe Prüfer aufdividiert, die die Einhaltung von alten Bescheiden zu überprüfen haben. Die massiven Kosten dieser Prüfungen brechen nach Ablauf der Übergangsfristen derzeit gerade über die Anschlussbahnen herein. Folgerichtig hat sich bereits eine gut verdienende „Gutachter-Lobby“ etabliert, die finanzielle Mittel aus den Anschlussbahnen abzieht.
Während es für andere Eisenbahnsysteme bereits seit Jahren entsprechende Rechtsvorschriften gibt, wie die Eisenbahn-Bau-Betriebsverordnung oder die Straßenbahn-Verordnung, wird eine gleiche einheitliche Regelung für die Anschlussbahnen seit Jahren immer wieder nur versprochen und immer weiter verschoben. Dem Vernehmen nach sollen die Anschlussbahnen mittlerweile selbst einen Verordnungsentwurf erstellt und dem Verkehrsministerium vorgelegt haben, doch soll sogar dieser Entwurf nicht einmal weiter behandelt worden sein.
Alles in allem muss man den Eindruck gewinnen, dass den Anschlussbahnen durch kleine und größere Nadelstiche so lange geschadet werden soll, bis sie sich nach und nach aus dem Verkehrsmarkt zurückziehen und der Straßen- und Frächterlobby das Feld überlassen. Dieses Ziel dürfte jetzt bald erreicht sein. Ob dies aus Absicht, Ungeschicklichkeit oder gar Unvermögen geschieht, ist schwierig einzuschätzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
b) Wie hoch sind die Durchschnittskosten pro Anschlussbahn für eine derartige Prüfung?