3677/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Haubner

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Erhöhung der Tarife im nationalen unbegleiteten Kombinierten Verkehr

durch die Rail Cargo Austria AG sowie gleiche Rahmenbedingungen für die

Marktteilnehmer am österreichischen Eisenbahnmarkt

Die Rail Cargo Austria AG hat eine Tariferhöhung im nationalen unbegleiteten
Kombinierten Verkehr von durchschnittlich 15 % per 1.7.2009 vorgenommen und
eine weitere Erh
öhung von rund 10 % für Jänner 2010 angekündigt. Im Sinne der
Aussch
öpfung umweltfreundlicher Transportmöglichkeiten und der Rentabilität bisher
get
ätigten Investitionen in Infrastruktur, Terminals, Umschlaggeräte sowie angesichts
der Existenzgefährdung von Unternehmen, die auf die weitere Entwicklung des
Kombinierten Verkehrs als zukunftsweisende Transportart gesetzt haben, muss
diese Vorgangsweise hinterfragt werden.

Die Schienenbahnen gehören zu den wichtigsten Bereichen im Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie. Mittlerweile sind mehr als zwei Dutzend
Unternehmen auf dem
österreichischen Schienenverkehrsmarkt tätig, die ein
unabdingbarer Faktor f
ür die Umsetzung der Liberalisierung und die Garantie des
Wettbewerbs im Eisenbahnsektor sind. Voraussetzung daf
ür sind allerdings
vergleichbare Rahmenbedingungen f
ür alle Marktteilnehmer am österreichischen
Eisenbahnmarkt.

Zu den genannten Themen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Berechtigungsgrundlage hat die vorgenommene Tariferhöhung durch
die Rail Cargo Austria AG?

2.            Weshalb fällt die Anhebung der Tarife in dieser Höhe aus?

3.     Welche betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten/Hintergründe können dies
begr
ünden?


4.                Inwieweit korrespondiert diese Vorgangsweise mit der von der
Bundesministerin f
ür Verkehr, Innovation und Technologie verfolgten Strategie
zur Verlagerung von Transporten auf die Schiene?

5.            Welche Auswirkungen auf den Modal Split werden durch die Erhöhung der
Tarife erwartet?

6.            Wie werden gleiche Rahmenbedingungen zur Kreditbeschaffung für
Investitionen in das rollende Material, wie Triebfahrzeuge, Triebw
ägen, Wag-
gons, etc. f
ür alle Eisenbahnverkehrsunternehmen sichergestellt; insbeson-
dere im Vergleich mit der EUROFIMA-Finanzierung bei bundeseigenen Eisen-
bahnen und in welcher H
öhe sind Förderungen dafür verfügbar?

7.            Wie wird sichergestellt, dass auch der Betrieb von Schieneninfrastrukturen
und deren Bereitstellung (
§ 42 Abs. 1 Bundesbahngesetz) diskriminierungsfrei
gefördert wird, zumal durch vergleichbare Förderungen in den Betrieb aller
Eisenbahninfrastrukturen auch indirekt Wettbewerbsverzerrungen im Ab-
satzbereich zwischen Privatbahnen und
ÖBB vermieden werden?

8.            Wie wird sichergestellt, dass die im Rahmen eines Projekts Reduktion der
Normenkomplexit
ät" der ÖBB festgestellten Einsparungsmöglichkeiten in
H
öhe von bis zu 15 % bei den Baukosten realisiert werden, zumal dadurch bei
gleichem Aufwand deutlich mehr Bauprojekte umgesetzt werden könnten?