3677/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.11.2009
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Peter Haubner
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die Erhöhung der Tarife im nationalen unbegleiteten Kombinierten Verkehr
durch die Rail Cargo Austria AG sowie gleiche Rahmenbedingungen für die
Marktteilnehmer am österreichischen Eisenbahnmarkt
Die Rail Cargo Austria AG hat eine
Tariferhöhung im nationalen unbegleiteten
Kombinierten Verkehr von durchschnittlich 15 % per 1.7.2009 vorgenommen und
eine weitere Erhöhung von rund 10 % für Jänner 2010 angekündigt.
Im Sinne der
Ausschöpfung
umweltfreundlicher Transportmöglichkeiten und der Rentabilität bisher
getätigten Investitionen in Infrastruktur, Terminals,
Umschlaggeräte sowie angesichts
der Existenzgefährdung von Unternehmen, die auf die
weitere Entwicklung des
Kombinierten Verkehrs als zukunftsweisende Transportart gesetzt haben, muss
diese Vorgangsweise hinterfragt werden.
Die
Schienenbahnen gehören zu den wichtigsten Bereichen im
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie.
Mittlerweile sind mehr als zwei Dutzend
Unternehmen auf dem österreichischen
Schienenverkehrsmarkt tätig, die ein
unabdingbarer Faktor für die Umsetzung der
Liberalisierung und die Garantie des
Wettbewerbs im Eisenbahnsektor sind. Voraussetzung dafür sind allerdings
vergleichbare Rahmenbedingungen für
alle Marktteilnehmer am österreichischen
Eisenbahnmarkt.
Zu
den genannten Themen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
folgende
ANFRAGE:
1. Welche
Berechtigungsgrundlage hat die vorgenommene Tariferhöhung durch
die Rail Cargo
Austria AG?
2. Weshalb fällt die Anhebung der Tarife in dieser Höhe aus?
3.
Welche
betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten/Hintergründe können dies
begründen?
4.
Inwieweit
korrespondiert diese Vorgangsweise mit der von der
Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie verfolgten Strategie
zur Verlagerung von
Transporten auf die Schiene?
5.
Welche Auswirkungen auf den Modal Split werden durch die Erhöhung der
Tarife erwartet?
6.
Wie werden
gleiche Rahmenbedingungen zur Kreditbeschaffung für
Investitionen in das rollende Material, wie Triebfahrzeuge, Triebwägen, Wag-
gons, etc. für alle
Eisenbahnverkehrsunternehmen sichergestellt; insbeson-
dere im Vergleich mit der EUROFIMA-Finanzierung
bei bundeseigenen Eisen-
bahnen und in welcher Höhe
sind Förderungen dafür verfügbar?
7.
Wie wird
sichergestellt, dass auch der Betrieb von Schieneninfrastrukturen
und deren Bereitstellung (§ 42 Abs. 1
Bundesbahngesetz) diskriminierungsfrei
gefördert wird, zumal durch vergleichbare Förderungen in den Betrieb aller
Eisenbahninfrastrukturen auch indirekt Wettbewerbsverzerrungen im Ab-
satzbereich zwischen Privatbahnen und ÖBB vermieden werden?
8.
Wie wird
sichergestellt, dass die im Rahmen eines Projekts „Reduktion der
Normenkomplexität" der ÖBB festgestellten Einsparungsmöglichkeiten in
Höhe von bis
zu 15 % bei den Baukosten realisiert werden, zumal dadurch bei
gleichem Aufwand
deutlich mehr Bauprojekte umgesetzt werden könnten?