3679/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Kunasek, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend keine Behandlung von Versicherten der WGKK durch Heereskrankenanstalten

 

 

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger Rahmenverträge über Leistungen der Heereskrankenanstalten für Versicherte geschlossen, dabei wurde auch Einvernehmen über die Abrechnungsmodalitäten erzielt.

 

Kein Einvernehmen konnte jedoch über die Abrechnungsmodalitäten von Leistungen der Heereskrankenanstalten für Versicherte der WGKK erzielt werden, d.h. dass Personen, die bei der WGKK versichert sind, derzeit von Heereskrankenanstalten nicht mehr behandelt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den  Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.      Gibt es einen Rahmenvertrag zur Behandlung von Versicherten der WGKK durch Heereskrankenanstalten?

 

2.      Wenn ja, wann wurde dieser Rahmenvertrag geschlossen?

 

3.      Von wem wurde dieser Rahmenvertrag geschlossen?

 

4.      Mit welchem Inhalt wurde dieser Rahmenvertrag geschlossen?

 

5.      Mit welchen weiteren Sozialversicherungsträgern wurden Rahmenverträge geschossen?


 

6.      Mit welchen Sozialversicherungsträgern konnte ein Einvernehmen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten erzielt werden?

 

7.      Entspricht es den Tatsachen, dass derzeit Personen, die bei der WGKK versichert sind, nicht von den Heereskrankenanstalten behandelt werden, weil kein Einvernehmen betreffend die Abrechnungsmodalitäten erzielt werden konnte?

 

8.      Wenn ja, seit wann werden Personen, die bei der WGKK versichert sind, nicht behandelt?

 

9.      Wenn ja, wo werden diese Personen dann behandelt?

 

10. Wer ersetzt diesen Personen den durch die Nichtbehandlung im Heeresspital Stammersdorf entstanden Aufwand oder Schaden?

 

11. Wenn ja, aus welchen Gründen hat man sich mit der WGKK nicht über die Abrechnungsmodalitäten einigen können?

 

12. Wenn ja, wo liegen die Hauptunterschiede zwischen der WGKK und den weiteren Sozialversicherungsträgern, die dazu führen, dass es mit der WGKK derzeit keine Einigung über die Abrechnungsmodalitäten gibt, mit den weiteren Sozialversicherungsträgern offensichtlich aber sehr wohl?

 

13. Wer zeichnet dafür verantwortlich, dass diese Personen nicht behandelt werden dürfen?

 

14. Welche Rolle spielte Herr Mag. Reeh in diesem Zusammenhang?

 

15. Wie viele Mitarbeiter, die in Heereskrankenanstalten beschäftigt sind, sind bei der WGKK versichert, in welchen Heereskrankenanstalten sind diese bei der WGKK Versicherten beschäftigt und gilt die Nichtbehandlung von Personen, die bei der WGKK versichert sind, auch für diese Mitarbeiter?

 

16. Wie viele Personen wurden deshalb vom Heeresspital Stammersdorf abgewiesen, weil sie bei der WGKK versichert sind/waren?

 

17. Gibt es derzeit Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und der WGKK, um ein Einvernehmen über die Abrechnungsmodalitäten von Versicherten der WGKK und damit die Behandlung deren Versicherten sicherzustellen?

 

18. Wenn ja, ab wann ist mit einer Einigung und damit der Behandlung von Personen, die bei der WGKK versichert sind, zu rechnen?

 

19. Wenn ja, wer genau führt mit wem diese Gespräche?

 

20. Wenn nein, aus welchen Gründen wird auf entsprechende Gespräche verzichtet?

 

21. Warum müssen betroffene Patienten unter der Unfähigkeit der zuständigen Verhandler leiden?