3694/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Schuldenmanagement der ÖBFA

 

 

In der Anfragebeantwortung 2512/AB-BR/2009 zur Anfrage der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen ( 2718/J-BR/2009) wird einleitend festgehalten, dass die ÖBFA seit ihrem Bestehen auf eine erfolgreiche Historie zurückblicken kann. Zwischen 1993 und 2008 habe der Vorteil für die SteuerzahlerInnen 6,1 Mrd Euro betragen, wobei hier die drohenden Verluste in Höhe von 380 Mio Euro aus der Kassenveranlagung bereits in Abzug gebracht wurden. In diesem Kontext ist wiederholt von erwirtschafteten Erträgen die Rede. In den Ausführungen des Rechnungshofs wird klar darauf hingewiesen, dass es sich bei solchen Rechnungen um eine reine Zahlungsstrombetrachtung handelt und keineswegs um eine wirtschaftliche Betrachtung, die die oben genannte Anfragebeantwortung suggeriert. Bei diesen Zahlen kann es sich daher nicht um erwirtschaftete Vorteile handeln, sie sind daher auch kein „hervorragender Beweis für das professionelle Arbeiten der ÖBFA beim Management der österreichischen Staatsschulden“.

 

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der Bundesminister für Finanzen zahlreiche Fragen des Bundesrates Schennach entweder gar nicht oder sehr unpräzise beantwortet.

 

Ein Beispiel dafür ist die Antwort auf die Fragen 2 bis 7, die folgenden Wortlaut hat: „Die Republik Österreich hat nicht spekuliert“. Begründet wird das damit, dass der Bericht des Rechnungshofs weder den Ausdruck „Spekulation“ noch „spekulative Elemente“ o.ä. verwendet. Es wird aber nicht zu bestreiten sein, dass ABCP-Veranlagungen, von denen die ÖBFA im Jahr 2007 massiv Gebrauch gemacht hat,  Veranlagungen mit einem hohen Grad an Risiko sind, jedenfalls deutlich höher als Veranlagungen auf Sparbüchern. Beschreibt man mit Wikipedia Spekulation als „das Streben nach kurzfristigen, lukrativen Investitionsmöglichkeiten“, dann wird man im beschriebenen Vergleich davon ausgehen können, dass bei ABCP-Veranlagungen Spekulation im Spiel ist. Das Vorhandensein eines „trade-off“ zwischen Erträgen und Risiko (=Spekulation) wird ernsthaft wohl kaum bestreitbar sein.


Ein anderes Beispiel ist die Definition einer konservativen Veranlagungsstrategie. Eine solche liegt nämlich dann vor, „wenn in bestgeratete Produkte investiert wird.“ Die Hinweis „konservativ“ im Zusammenhang mit Rating Agenturen verwundert, haben doch Rating Agenturen schon vor der Finanzkrise 2008/2009 ihr Versagen unter Beweis gestellt, etwa in Zusammenhang mit der Asienkrise.

 

Eine Folgeanfrage, die in einer Reihe von Fragen auf Antworten aus der Anfragebeantwortung 2512/AB-BR/2009 der Anfrage 2718/J-BR/2009 Bezug nimmt, liegt daher nahe.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Können Sie ausschließen, dass die ÖBFA in Steueroasen - ähnlich wie die Kommunalkredit AG in Zypern - spekuliert hat, wobei unter Spekulation hier das Streben nach kurzfristigen, lukrativen Investitionsmöglichkeiten verstanden wird?
  2. Für welche Tätigkeiten im Veranlagungsgeschäft benötigt die ÖBFA hoch bezahlte FinanzmanagerInnen und FinanzexpertInnen, wenn sie bei ihrer Veranlagungsstrategie ohnehin nur in bestgeratete Produkte investierte?
  3. Gibt es neben dem Rating andere Kriterien, die in der Risikobegrenzung der Veranlagungsstrategie eine Rolle spielen? Wenn ja, in welcher Beziehung stehen sie zum Rating?
  4. Bis wann werden die Umstrukturierungen der notleidend gewordenen Forderungen von insgesamt rund 691 Mio Euro - bis dato wurden erst 74 Mio Euro rückgeführt - voraussichtlich abgeschlossen sein?
  5. Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 11, 12 und 16 stellt sich die Frage, warum 2007 eine kumulierte Finanzierungslücke in Höhe von 25 Mrd Euro entstanden ist? 
  6. Zu welchem Zeitpunkt war diese Finanzierungslücke (erstmals) absehbar?
  7. Wie kam diese Lücke zwischen Oktober 2007 und Jänner 2008 zustande? Wofür wurde diese hohe Liquidität in den jeweiligen Monaten benötigt?
  8. Wie erklärt sich der sprunghafte Anstieg des Liquiditätsbedarfs im Juli 2006?
  9. Was hat die Laufzeit der kurzfristig veranlagten Papiere mit der Finanzierungslücke zu tun?
  10. Wie hoch war der jeweilige monatliche Liquiditätsbedarf in den Jahren 2000, 2001, 2003, 2004, 2005 und 2008? Wie hoch ist er im bisherigen Jahresverlauf 2009?
  11. Wie waren die jeweiligen monatsweisen Tilgungspläne für die Schulden des Bundes (nicht die realisierten Finanzschuldtilgungen) in den Jahren 1998 bis 2009? (getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten)?

  1. Wie schauen die jeweiligen monatsweisen Tilgungspläne für die kommenden zehn Jahre aus (getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten)?
  2. Wie begründen Sie ihre Antwort zu den Fragen 17 und 18 der Anfrage 2718/J-BR/2009, dass die Veranlagungen der Kassenmittel stets in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen wurde?
  3. Kennen Sie die Stellungnahme des Rechnungshofs zur Novelle des BHG betreffend die Anfügung des §16 Abs 2 Z 16 BHG (Budgetbegleitgesetz 2003)?
  4. Wenn ja, wie können Sie dann in der Antwort zu Frage 19 der Anfrage 2718/J-BR/2009 behaupten, dass Sie der Empfehlung des Rechnungshofs nachgekommen sind, die Bestimmungen des BHG in Richtung der Möglichkeit der Anpassung an die Marktgegebenheiten zu formulieren?
  5. Wenn nein, sind Sie nicht der Meinung des Rechnungshofs, dass mit der BHG-Novelle aus 2003 ein Sonderrecht geschaffen wurde? Warum nicht?
  6. Wann werden Sie diese Empfehlung des Rechnungshofs aufgreifen und eine entsprechende Novellierung der Kassenstärker im BHG durchführen?
  7. Aus der Beantwortung der Fragen 22 und 23 der Anfrage 2718/J-BR/2009 ergibt sich die Folgefrage: Warum blieb die Höhe der Kassenmittel nicht nur auf die unmittelbaren wirtschaftlichen Notwendigkeiten beschränkt, sondern diente dazu - wie auch der Rechnungshof in seinem Prüfbericht anmerkte -, zusätzliche Einnahmen zu erzielen?
  8. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zusätzliche Kassenmittel für Veranlagungszwecke aufzunehmen, wohl wissend, dass es zwischen Ertrag und Risiko einen „trade-off“ gibt?
  9. Wenn ja, an Hand welcher finanzmathematischer Methoden bzw. an Hand welcher Parameter wägen Sie Ertrag und Risiko ab?
  10. Wie können Sie in der Antwort zu den Fragen 24, 26 und 27 der Anfrage 2718/J-BR/2009 behaupten, dass die US-Subprime Krise erst im August/September 2007 begann, wo doch einschlägige Zeitschriften – wie etwa der britische Economist – über das Einsetzen der Krise mehrmals und zu einem deutlich früheren Zeitpunkt, nämlich bereits im Dezember 2006 („Subprime subsidence“), berichtet hatten?
  11. Wie können Sie daher behaupten, dass die Republik Österreich „frühzeitig“ und „verantwortungsvoll“ auf das Ausbrechen der US-Subprime Krise reagiert haben? 
  12. Wie können Sie in der Antwort zu den Fragen 24, 26 und 27 der Anfrage 2718/J-BR/2009 weiters behaupten, dass es der ÖBFA unmöglich war, „schon damals die in ihrer weltweiten Dramatik ausbrechende Krise des Finanzsystems vorauszusehen und bei ihren Dispositionen zu berücksichtigen“, wo es doch Marktteilnehmer gegeben hat, die bereits vor dem August/September 2007 entsprechende Konsequenzen bei ihren Veranlagungen gezogen haben, darunter Goldman&Sachs?

  1. Warum haben sich die Manager der ÖBFA in ihrer Veranlagungsstrategie auf das Urteil der Rating Agenturen verlassen, obwohl - wie der Rechnungshof den Internationalen Währungsfonds zitiert - institutionelle Investoren sich niemals zur Gänze auf die Aussagen von Ratingagenturen verlassen dürfen?
  2. Wie können Sie in der Antwort zur Frage 25 der Anfrage 2718/J-BR/2009 weiters behaupten, die für Banken vorgesehenen Stress- und Krisentests für die ÖBFA nicht passend wären?
  3. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht diese Behauptung?
  4. Warum hat die ÖBFA erst im Jahr 2008 damit begonnen, „ein an die Bedürfnisse eines öffentlichen Treasuries maßgeschneidertes Konzept zur Durchführung von Stress und Krisentests zu entwickeln“, d.h. 7 Jahre nachdem bereits der IMF und die Weltbank in einem gemeinsamen Dokument „Guidelines for Public Debt Management“ vom 21.März 2001 Stresstests dringend empfohlen haben („To assess risk, debt managers should regularly conduct stress tests ...“)?
  5. Warum haben andere Krisen, die es bereits vor der US-Subprime Blase gegeben hat, etwa die Dotcom Blase des Jahres 2000, keinen Anlass zur Entwicklung von Stress- und Krisentests zu geben?
  6. Wie wurde der in Antwort zu Frage 32 der Anfrage 2718/J-BR/2009 dargestellte erwirtschaftete Nettoertrag im Detail errechnet (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten von 1998 bis 2008)?
  7. Welcher Teil dieses Nettoertrags ist auf die Veranlagung von Kassenstärkern gemäß § 40 Abs 1 BHG zurückzuführen (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten von 1998 bis 2008)?
  8. Welcher Teil dieses Nettoertrags ist auf die Veranlagung von Kassenstärkern gemäß § 16 Abs 2 Z 16 BHG zurückzuführen (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten von 1998 bis 2008)?
  9. Wie setzt sich der in Antwort zu Frage 38 der Anfrage 2718/J-BR/2009 dargestellte Aufwand für die Kassenhaltung im Detail zusammen (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten von 1998 bis 2008)?
  10. Welcher Teil dieses Aufwands ist dabei auf die Veranlagung von Kassenstärkern gemäß § 40 Abs 1 BHG zurückzuführen (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten von 1998 bis 2008)?
  11. Welcher Teil dieses Aufwands ist auf die Veranlagung von Kassenstärkern gemäß § 16 Abs 2 Z 16 BHG zurückzuführen (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten von 1998 bis 2008)?
  12. Wie wurde die in den Antworten zu den Fragen 43 und 44 der Anfrage 2718/J-BR/2009 behauptete Zinsersparnis von ca. 3 Mrd Euro errechnet (genaue finanzmathematische Darstellung der Berechnung nach Monaten)?

  1. Was verstehen Sie unter „den Derivaten zugrunde realen Finanztransaktionen des Bundes“, die Sie als Vergleichsmaßstab zur Berechnung der behaupteten Zinsersparnis heranziehen (genaue finanzmathematische Definition bzw. Darstellung)?
  2. Wie wurde die in den Antworten zu den Fragen 45 bis 48 der Anfrage 2718/J-BR/2009 dargestellte Zinsersparnis errechnet (genaue Darstellung in Zahlen und finanzmathematische Beschreibung der Berechnungsmethode)?
  3. Handelt es sich diesen Rechnungen um eine partielle Zahlungsstrombetrachtung?
  4. Wenn ja, wie hoch ist die gesamte Ersparnis (Zinsen, Kursgewinne/-verluste, Währungsgewinne/-verluste) bei wirtschaftlicher Betrachtung (genaue Darstellung nach Monaten in dem der Anfrage z2718/J-BR/2009 zugrunde gelegten Zeitraum)?
  5. Wie erklärt sich der in den Antworten zu den Fragen 45 bis 48 der Anfrage 2718/J-BR/2009 dargestellte Ausreißer bei der Zinsersparnis (1.087 Mio Euro) im Jahr 2006?
  6. Wäre es Ihrer Meinung nach sinnvoll, zumindest die derivativen Geschäfte der ÖBFA regelmäßig von der Finanzmarktaufsicht prüfen zu lassen, da sich die ÖBFA bei der Veranlagung der Kassenstärker ja wie eine Bank verhalten hat?
  7. Wenn nein, warum nicht?
  8. Wie können Sie in der Antwort zu Frage 50 der Anfrage 2718/J-BR/2009 behaupten, dass „das System sehr konservativ kalibriert ist und auch unter extremeren Marktbedingungen ausreichen sollte“, ohne das im Detail zu begründen?
  9. Wer hat den Revisionsbericht vom Mai 2008 betreffend das Geschäftsjahr 2007, auf den sich obige Aussage stützt, erstellt?
  10. Aufgrund welcher Analysen gelangt der Revisionsbericht betreffend die Kreditrisikorichtlinien zu dieser Schlussfolgerung?
  11.  War dieser der erste Revisionsbericht?
  12. Wenn nein, seit wann gibt es Revisionsberichte, wer erstellt sie und wem werden sie zur Kenntnis gebracht?
  13. Wann wurde der letzte Revisionsbericht erstellt?
  14. Wird der Revisionsbericht vom Mai 2008 betreffend die Kreditrisikorichtlinien dem zuständigen Ausschuss des Parlaments zur Kenntnis gebracht werden?
  15. Wenn nein, warum nicht?
  16. Bezugnehmend auf die Antwort zu den Fragen 51 und 52 der Anfrage 2718/J-BR/2009 stellt sich die Frage, wie der Aufsichtsrat die Kosten der Kassenhaltung limitiert hat?

 


  1. Was genau ist in der Antwort zu obiger Frage „Die Kosten wurden durch den Aufsichtsrat limitiert“ zu verstehen? Welche Risikoparameter spielen dabei eine Rolle?
  2. Bezugnehmend auf die Antwort zu den Fragen 51 und 52 der Anfrage 2718/J-BR/2009 stellt sich weiters die Frage, ob die Aufteilung des Portfolios vor August 2007 berechnet wurde?
  3. Wenn ja, wie oft und in welchem zeitlichen Abstand wurde das Ergebnis dem Vorstand der ÖBFA vorgelegt?
  4. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 53 der Anfrage 2718/J-BR/2009 stellt sich die Frage, wie Sie behaupten können, die Empfehlung des Rechnungshofs umgehend umgesetzt (nämlich bereits im September 2004) zu haben, wo doch  der Rechnungshof seine Kritik an der Limitarchitektur in seinem Bericht 2009 (Reihe Bund 2009/8) erneuert und neuerlich die Erarbeitung einer umfassenden Limitarchitektur empfohlen hat?
  5. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 54 der Anfrage 2718/J-BR/2009 stellt sich die Frage, wie Sie behaupten können, dass kein Versäumnis des Aufsichtsrats vorliegt, wo doch das sehr konservativ kalibrierte System, das auch unter extremeren Marktbedingungen ausreichen sollte, eben nicht ausgereicht hat, obwohl der Höhepunkt der Finanzkrise erst im Herbst 2008 erreicht wurde und nicht bereits im Sommer 2007.
  6. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 57 der Anfrage 2718/J-BR/2009 stellt sich die Frage, wie hoch die Limite für die Liquiditätsreserve vor den aufgrund der Finanzkrise durchgeführten Sofortmaßnahmen waren?
  7. Wie hoch waren sie danach?
  8. Wie genau wurden die Sofortmaßnahmen von der ÖBFA durchgeführt?
  9. Hat es die zur Frage 57 der Anfrage 2718/J-BR/2009 angeführten Maßnahmen zur Risikominimierung vor 2007 nicht gegeben?
  10. Wenn nein, warum nicht?
  11. Wie können Sie in der Antwort zu den Fragen 63 und 64 der Anfrage 2718/J-BR/2009 behaupten, dass „eine Veranlagung, bei der Verluste nur bei einer Krise dieses Ausmaßes auftreten können, in keinem Fall als Spekulation bezeichnet werden kann“, wo doch „die ganz besonders ungünstigen Umstände“ nicht schon im Sommer 2007 sondern erst im Verlauf des Jahres 2008 eingetreten sind?
  12. Was passiert mit monatlich von der ÖBFA erstellten Controlling-Berichten im BMF?
  13. Welchen Abteilungen im BMF werden Sie zur Bearbeitung weitergeleitet und welchen zur Kenntnis gebracht?
  14. Hat es von diesen Abteilungen jemals kritische Anmerkungen insbesondere zum Risikomanagement gegeben, die an das Kabinett des Ministers weitergeleitet wurden?
  15. Wenn ja, was war der Inhalt und welche Konsequenzen hatte das?

  1. Hat es in den Aufsichtsratssitzungen von dessen Mitgliedern jemals kritische Anmerkungen zu den Controlling-Berichten, insbesondere zum Risikomanagement,  gegeben?
  2. Wenn ja, was war der Inhalt und wurden diese protokollarisch vermerkt und an das Kabinett des Ministers weitergeleitet?
  3. Bezugnehmend auf  die Antwort zu Frage 13 der Anfrage 2718/J-BR/2009, wie setzen sich die dort für die Jahre 1998 bis 2008 dargestellten Kassenmittel zusammen? (jeweils getrennte Darstellung für die einzelnen Komponenten, insbesondere für die Kassenstärker gemäß § 40 Abs 1 BHG und § 16 Abs 2 Z 16 BHG nach Jahren und Monaten)?
  4. In Bezug auf die einzelnen Komponenten, wie hoch war jeweils der Anteil an CP-Veranlagungen?
  5. Sind die dort dargestellten durchschnittlich veranlagten Beträge deckungsgleich mit der Summe der gesamten Kassenmittel (jeweils getrennte Darstellung für die jeweiligen Komponenten nach Monaten)?
  6. Wie hoch sind in finanzmathematischer, d.h. wirtschaftlicher Betrachtung die Gewinne bzw Verluste für sämtliche Anleihen des Bundes in Fremdwährung ab dem Jahr 1980, die zwischenzeitlich getilgt worden sind (jeweils getrennte Darstellung je Anleihe und Währung bzw von Gewinnen und Verlusten)?