3694/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schuldenmanagement der ÖBFA
In der Anfragebeantwortung 2512/AB-BR/2009 zur Anfrage der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen ( 2718/J-BR/2009) wird einleitend festgehalten, dass die ÖBFA seit ihrem Bestehen auf eine erfolgreiche Historie zurückblicken kann. Zwischen 1993 und 2008 habe der Vorteil für die SteuerzahlerInnen 6,1 Mrd Euro betragen, wobei hier die drohenden Verluste in Höhe von 380 Mio Euro aus der Kassenveranlagung bereits in Abzug gebracht wurden. In diesem Kontext ist wiederholt von erwirtschafteten Erträgen die Rede. In den Ausführungen des Rechnungshofs wird klar darauf hingewiesen, dass es sich bei solchen Rechnungen um eine reine Zahlungsstrombetrachtung handelt und keineswegs um eine wirtschaftliche Betrachtung, die die oben genannte Anfragebeantwortung suggeriert. Bei diesen Zahlen kann es sich daher nicht um erwirtschaftete Vorteile handeln, sie sind daher auch kein „hervorragender Beweis für das professionelle Arbeiten der ÖBFA beim Management der österreichischen Staatsschulden“.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der Bundesminister für Finanzen zahlreiche Fragen des Bundesrates Schennach entweder gar nicht oder sehr unpräzise beantwortet.
Ein Beispiel dafür ist die Antwort auf die Fragen 2 bis 7, die folgenden Wortlaut hat: „Die Republik Österreich hat nicht spekuliert“. Begründet wird das damit, dass der Bericht des Rechnungshofs weder den Ausdruck „Spekulation“ noch „spekulative Elemente“ o.ä. verwendet. Es wird aber nicht zu bestreiten sein, dass ABCP-Veranlagungen, von denen die ÖBFA im Jahr 2007 massiv Gebrauch gemacht hat, Veranlagungen mit einem hohen Grad an Risiko sind, jedenfalls deutlich höher als Veranlagungen auf Sparbüchern. Beschreibt man mit Wikipedia Spekulation als „das Streben nach kurzfristigen, lukrativen Investitionsmöglichkeiten“, dann wird man im beschriebenen Vergleich davon ausgehen können, dass bei ABCP-Veranlagungen Spekulation im Spiel ist. Das Vorhandensein eines „trade-off“ zwischen Erträgen und Risiko (=Spekulation) wird ernsthaft wohl kaum bestreitbar sein.
Ein anderes Beispiel ist die Definition einer konservativen Veranlagungsstrategie. Eine solche liegt nämlich dann vor, „wenn in bestgeratete Produkte investiert wird.“ Die Hinweis „konservativ“ im Zusammenhang mit Rating Agenturen verwundert, haben doch Rating Agenturen schon vor der Finanzkrise 2008/2009 ihr Versagen unter Beweis gestellt, etwa in Zusammenhang mit der Asienkrise.
Eine Folgeanfrage, die in einer Reihe von Fragen auf Antworten aus der Anfragebeantwortung 2512/AB-BR/2009 der Anfrage 2718/J-BR/2009 Bezug nimmt, liegt daher nahe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: