3695/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) und Restrukturierungsgeschäfte a la Kommunalkredit?

 

Im Rechnungshofbericht „Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften

mit Schwerpunkt Bund“ (Bund 2009/8) steht unter „Finanzierungsmanagement des Bundes“ u.a. folgendes:

 

„Veranlagungen

 

Der Bund verdoppelte von 2002 bis 2006 seinen durchschnittlichen Kassastand; im Jahr 2007 erreichte dieser bereits einen Wert von 16,668 Mrd. EUR. Die Höhe der Kassamittel war jedoch nicht nur durch wirtschaftliche Notwendigkeiten bestimmt, sondern diente auch der Erzielung zusätzlicher Einnahmen. (TZ 16)

 

Die ÖBFA veranlagte für den Bund bis zu 10,784 Mrd. EUR bzw. 45,8 % der gesamten Kassamittel (Stand: August 2007) ohne ausreichende Diversifizierung hinsichtlich verschiedener Emittentengruppen in Asset Backed Commercial Papers (ABCP). Wegen seines potenziell hohen US–Immobilien– und US–Subprime–Anteils waren ABCP zur Refinanzierung von Zweckgesellschaften, d.h. von so genannten Structured Investment Vehicles (SIV), von der sich seit Anfang 2007 ausbreitenden US–Subprime–Krise besonders gefährdet. Die Transparenz von Veranlagungen in SIV war für Investoren durch ihre spezifische Ausgestaltung sehr gering, weil die Vermögenswerte der SIV aus einer — ohne spezielle Analyse– und Informationssysteme schwer überschaubaren — Vielzahl von Einzelforderungen unterschiedlicher Art und Qualität bestanden. An ABCP dieser Emittenten hielt der Bund im September 2007 mit 4,922 Mrd. EUR einen Anteil von rd. 1,8 % des Weltmarkts. (TZ 17,18)“ (Siehe S. 132, Rechnungshofbericht „Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit Schwerpunkt Bund“ (Bund 2009/8)

 

„Im Vertrauen auf die sehr guten Bewertungen der Ratingagenturen hinsichtlich der vom Bund erworbenen ABCP führte die ÖBFA keine eigenen, qualitativ angelegten Krisentests im Sinne eines umfassenden Risikomanagements durch. Es gelang ihr daher auch nicht, den potenziell hohen US–Immobilien– und US–Subprime–Anteil dieser ABCP zur Refinanzierung von Zweckgesellschaften rechtzeitig zu erkennen. Dadurch und aufgrund der ungenügenden Diversifizierung hinsichtlich verschiedener Emittentengruppen war der Bund in hohem Ausmaß in Wertpapiere veranlagt, die von der US–Subprime–Krise besonders gefährdet waren. (TZ 18))“( Siehe S. 133, Rechnungshofbericht „Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit Schwerpunkt Bund“ (Bund 2009/8))


„Wegen der Auswirkungen der US–Subprime–Krise gingen zwischen 23. August 2007 und 19. Oktober 2007 insgesamt vier SIV, bei denen die ÖBFA 691,2 Mill. EUR in ABCP veranlagte, vom so genannten Regelbetrieb in zuvor vertraglich vereinbarte Restrukturierungs– bzw. Abwicklungsverfahren über. Dies deshalb, weil der Wertverlust des zur Besicherung dienenden Portfolios aufgrund des zum Teil hohen Anteils an US–Immobilien– bzw. US–Subprime–Risiken eine bestimmte Größenordnung überschritten hatte.

 

Zuvor hatten die Ratingagenturen diese SIV innerhalb weniger Tage vom besten Ranking drastisch herabgestuft. Die Restrukturierungsverfahren hatten zur Folge, dass auf diese Wertpapiere keine Zinszahlungen an den Bund geleistet wurden und Rückzahlungen von veranlagten Beträgen nicht mehr möglich waren; die Forderungen waren somit als notleidend zu betrachten.

 

In der Annahme, dass sich ein sofortiger Verkauf der in ihrem Wert geminderten Portfolios zur Besicherung der ABCP wirtschaftlich besonders ungünstig auswirken würde, entschloss sich die ÖBFA, bei allen vier betroffenen SIV in Restrukturierungsverhandlungen einzutreten und durch Übertragung der verminderten Forderungen auf neue Papiere mit neuen Zinskonditionen eine Lösung in Richtung einer so genannten Kapitalgarantie anzustreben. Nach einer voraussichtlichen Laufzeit von acht bis 15 Jahren sollte durch eine garantierte Verzinsung der zuvor eingetretene Kapitalverlust wettgemacht und das ursprünglich eingesetzte Kapital wieder erreicht werden. In der Wirkung würde dadurch der aktuelle Forderungsverlust in einen wirtschaftlich etwa gleich hohen, jedoch auf acht bis 15 Jahre verteilten Zinsverlust umgewandelt werden.“ (Siehe S. 163, Rechnungshofbericht „Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit Schwerpunkt Bund“ (Bund 2009/8))

 

„Aus buchhalterischer Sicht wurden die Fälligkeiten der Forderungen des Bundes aus den Veranlagungen in die Zukunft verschoben. Diese Vorgangsweise wurde in Einklang mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen gewählt, damit die Differenz zwischen den ursprünglichen Forderungen des Bundes und dem anteiligen Cash–Bestand sowie dem anteiligen Wert der Wertpapiere im Bundeshaushalt nicht voranschlagswirksam verbucht und das Budgetdefizit aus diesem Titel nicht

erhöht werden muss.

 

Im Zuge der laufenden Restrukturierungsverhandlungen erhielt der Bund bis Dezember 2008 von drei seiner vier von der US–Subprime–Krise betroffenen SIV eine Teilrückzahlung von 74,3 Mill. EUR, wodurch sich der gesamte aushaftende Betrag aller notleidenden SIV–Veranlagungen auf 616,9 Mill. EUR reduzierte.

 

Der noch nicht realisierte Verlust aus der Abwertung der Vermögenswerte dieser vier SIV lag im Dezember 2008 bei rd. 380 Mill. EUR. Der tatsächlich eingetretene wirtschaftliche Schaden kann jedoch erst nach Ende der Laufzeit der im Zuge der Restrukturierung erworbenen Wertpapiere festgestellt werden.“ (Siehe S. 164, Rechnungshofbericht „Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften

mit Schwerpunkt Bund“ (Bund 2009/8))

 

Bei der Kommunalkredit wiederum geschah interessanterweise laut Format folgendes:

 

“Trickkiste ab 2007. Nach Schmieds Wechsel in die Politik Anfang 2007 ging es erst richtig los: „Das Nominalvolumen des CDS-Sell-Portfolios betrug am 31. Dezember 2008 12,119 Milliarden Euro.“ Um die Probleme nicht in der Bilanz zeigen zu müssen, griff man in die Trickkiste. „Ausfallgefährdete Positionen des Structured-Credit-Portfolios wurden ab Mitte 2007 und im Jahr 2008 im Rahmen von Spezialtransaktionen ‚ausgelagert‘, um eine bilanzielle Darstellung von Marktwertverlusten und bereits eingetretenen Ausfällen zu vermeiden.“ Den Spezialtransaktionen zur Verlustauslagerung wurden klingende Namen wie „Repack“ oder „Transformator“ gegeben. Aus Sicht der Deloitte-Prüfer waren das Vertuschungsaktionen: „Das Risiko der Veranlagungsstrategie im Structured-Credit-Portfolio wurde Mitte 2007 für die Bank ‚existenzbedrohend‘. Anstatt eines aktiven Risikomanagements wurde im Zuge der ‚Repack‘-Transaktion versucht, diverse ABS-Positionen mit einem Gesamtvolumen von 778 Millionen Euro im Konzernabschluss nicht mehr als solche zu zeigen, um deren Marktwertverluste nicht ausweisen zu müssen.“ Im Konzernabschluss per 31. Dezember 2007 summierten sich die nicht ausgewiesenen Verluste so auf über 240 Millionen Euro. Zitat aus dem Deloitte-Papier: „Gemeinsam ist allen Spezialtransaktionen, dass in den Aufsichtsratsprotokollen darüber keine adäquaten Informationen hinsichtlich Größe, Risikogehalt und finanzieller Verluste enthalten sind. Aus Sicht von Deloitte wären alle Spezialtransaktionen bei auch nur ansatzweise wirtschaftlicher Betrachtung AR-bewilligungspflichtig gewesen. Der Vorstand hat aber im Gegenteil die Spezialtransaktionen 2007 und 2008 durch gezielte Strukturierung so gestaltet, dass keine AR-Bewilligungspflicht gegeben war.“

 

Die Spezialtransaktionen könnten den Staatsanwalt interessieren, weil unnötige Kosten anfielen: „Stark ausfallgefährdete Wertpapiere wurden im Juni 2008 in einer weiteren Spezialtransaktion (‚KG-Struktur‘) im Umfang von 58,5 Millionen Euro an eine Kommanditgesellschaft verkauft. (…) Ziel dieser Transaktion war es wiederum, die Verluste aus den transferierten Wertpapieren nicht bilanzieren zu müssen. (…) Die KG-Struktur musste nach wenigen Monaten liquidiert werden, da die spekulativen Investments nicht die notwendige Performance für die Aufrechterhaltung der Konstruktion erbrachten. (…) Der Gesamtverlust aus der KG-Struktur beträgt 97,1 Millionen Euro. Davon entfallen 52,1 Millionen auf die ursprünglich gehaltenen Wertpapiere. Verluste im Umfang von 45 Millionen Euro wurden ausschließlich durch die KG-Struktur Spezialtransaktion verursacht. (…) Es ist schwer vorstellbar, dass die Aktionäre bei einem Ausweis von derartigen Verlusten nicht korrigierend eingegriffen hätten.“” (siehe "Format" Nr. 36/09 vom 04.09.2009  Seite: 8, Sündenfall Kommunalkredit)

 

Finanzminister Pröll dazu in einem Format-Interview:

 

“Format: Die Kommunalkredit ist ein gutes Beispiel für eine Bank mit öffentlichen Aufgaben, die sich, in einer Steueroase sitzend, verspekuliert hat.

 

Pröll: Da bin ich für volle Aufklärung.

 

   Format: Die ÖBFA, die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, hat das auch gemacht. Wissen Sie schon, auf welchen Papieren die Republik noch sitzt?

 

   Pröll: Es ist ein merkwürdiger Vorwurf, es sei Steuergeld verspekuliert worden. Es ist umgekehrt: Die ÖBFA nimmt auf dem Kapitalmarkt Geld auf, um das Budgetdefizit zu finanzieren. Es fließt kein Steuergeld an die ÖBFA zu Spekulationszwecken. Die einzige Frage, die legitim auf dem Tisch liegt und von einer Expertengruppe gerade diskutiert wird, ist: Welche Veranlagungsstrategie soll es in Zukunft in einem öffentlichen Unternehmen geben?

 

   Format: War es Spekulation?

 

   Pröll: Der politische Gegner führt hier ein Argument an, das nicht der Realität entspricht. Die damaligen Geschäftsführer haben ausschließlich Triple-A-Produkte gekauft und abgewickelt über eine sehr renommierte Bank, die nichts mit Off-Shore-Destinationen zu tun hat. Die Ausfallsgefahr lag bei 1 zu 10.000. Im Nachhinein wissen es natürlich alle besser.

 

   Format: Aber die ÖBFA hat diese Papiere zu einem Zeitpunkt gekauft, wo sie diese renommierten Banken auf den Markt geworfen haben, weil sie zu unsicher geworden waren. Warum verteidigen Sie solche Handlungsweisen?

 

   Pröll: Ich verteidige nur, was zum gegebenen Zeitpunkt die ÖBFA-Manager nach bestem Wissen und Gewissen veranlagen konnten. Jeder Mensch hat das Rating als Entscheidungsgrundlage genommen.” ("Format" Nr. 35/09 vom 28.08.2009  Seite: 16 Ressort: Politik Interview: C. Milborn, M. Pühringer)


Nicht nur das Format sondern auch die Verteidigung von Ex-Kommunalkredit Platzer sieht Parallelen zwischen der ÖBFA und der Kommunalkredit. Sie weist die Vorwürfe der Bilanzfälschung und Untreue gegen den Ex-Kommunalkreditvorstand scharf zurück: 
 
„(…)Die Anwälte Wolfgang Brandstetter (Strafrecht) und Georg Schima (Zivilrecht) sprachen gegenüber der APA vom "Versuch, etwas zu kriminalisieren, was es in vielen Häusern gibt". Neben großen Universalbanken des Landes wird auch die Bundesfinanzierungsagentur nicht ausgenommen. (...) 
 
Die Rede ist von der Bilanzierung von Kreditgarantien (Credit Default Swaps) als Eventualverbindlichkeiten und vor allem von Bilanzmaßnahmen, wonach das Kommunalkredit-Management unter Platzer ausfallsgefährdete Wertpapiere von Mitte 2007 bis 2008 über Spezialtransaktionen ("Cora", "Repack" etc.) ausgelagert hat.(...)
 
 Im Prinzip sei die Bundesfinanzierungsagentur mit ihren Spekulationspapieren ähnlich verfahren, zum Teil sogar über verwandte Methoden und Vehikel. Mit ebensolchen Methoden zur "Restrukturierung" von verlustgefährdeten Investments über solche Spezialvehikel, derer sich laut Rechnungshofbericht auch die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) bedient habe, argumentiert Platzers Verteidigung: "Wenn das bei der ÖBFA nicht kriminell ist, wird das auch bei der Kommunalkredit nicht kriminell gewesen sein".“ (siehe APA247 5 WI 0567 II 22.Sep 09)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wann legen Sie die im Juli angekündigte Art Zwischenabschlussbilanz zum 30.6.2009 zum aktuellen Risikopotential der ÖBFA vor?

 

2.      Warum war es nicht möglich, wie ursprünglich mit der SPÖ vereinbart, dass ein Wirtschaftsprüfer die entsprechende Prüfung vornimmt?

 

3.      Mit welchen Wirtschaftsprüfer wurde über eine Beauftragung gesprochen?

 

4.      Wie lautet der konkrete Prüfauftrag an den Rechnungshof, um das aktuelle Risikopotential der ÖBFA zu erheben und eine Art Zwischenabschlussbilanz zu erstellen?

 

5.      Wann wird das Prüfergebnis des Rechnungshof dem Parlament spätestens zugeleitet und veröffentlicht?

 

6.      Wie viele Sitzungen der von Ihnen im Sommer eingesetzten Expertengruppe gab es bereits, um ein „Instrumentarium zur Risikominimierung“ (siehe BMF-Presseinformation, 28. Juli 2009) auszuarbeiten ?

 

7.      Liegt bereits ein Bericht der von Ihnen eingesetzten Gruppe zusammengesetzt aus „absolut unabhängigen und anerkannten Experten“ (Siehe BMF-Presseinformation, 28. Juli 2009) vor – versprochen war Ende September?

 

8.      Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Wieso ist kein Experte des Rechnungshofs in dieser Expertengruppe vertreten?

 

10. Wieso ist kein Experte der FMA in dieser Expertengruppe vertreten?

 

11. Halten Sie es für sehr zielführend, wenn die ÖBFA-Geschäftsführerin Martha Oberndorfer selbst auch Mitglied dieser Expertengruppe ist?

 

12. Wird das Ergebnis der Expertengruppe auch dem Parlament zur Diskussion zugeleitet?

 

13. Wenn nein, warum nicht?

 

14. Wurde Ihnen der Bericht der Expertengruppe schon zugeleitet?

 

15. Wann wird der Expertenbericht veröffentlicht?

 

16. Warum wird der Expertenbericht nicht sofort nach Zuleitung an Ihr Ministerium veröffentlicht?

 

17. Welche Änderungen des Expertenberichts nehmen Sie im Ministerium noch vor, bevor sie dann die vom Ministerium redigierte Fassung des Expertenberichts veröffentlichen?

 

18. Welche speziellen Erfahrungen im erfolgreichen Management von Risiken bei CDS-Transaktionen u ABS-Produkten bringen diese Experten jeweils mit?

 

19. Gab es seit 2003 direkte oder indirekte Geschäftsverbindungen zwischen der ÖBFA und der Kommunalkredit?

 

20. Wenn ja, welche Verbindungen und was waren deren Inhalte?

 

21. Welche Art von Kooperation im weiteren Sinn gab es zwischen ÖBFA und Kommunalkredit?

 

22. Gab es bei den Restrukturierungen eine formelle oder informelle Kooperation mit der Kommunalkredit?

 

23. Welche konkreten Papiere sind von den Restrukturierungsmaßnahmen der ÖBFA betroffen?

 

24. Haben Sie als Eigentümer oder Vertreter der ÖBFA selbst öffentlich auf die Feststellungen der Anwälte von Ex-Kommunalkredit-Vorstand Platzer zu den Aussagen über Spekulationspapiere und verwandte Methoden und Vehikel der ÖBFA reagiert?

 

25. Wenn ja, auf welche Weise und in welchem Wortlaut?

 

26. Wenn nein, weil es die Wahrheit ist?

 

27. Welche konkreten Methoden und Vehikel verwendete die ÖBFA um verlustgefährdete Investments zu restrukturieren?

 

28. Wie funktionieren diese gewählten Spezialvehikel im Fall der ÖBFA im Detail?


29. Welche Methoden und Vehikel waren dabei mit den Methoden der Kommunalkredit verwandt?

 

30. Wieso sprechen die Platzer-Verteidiger dabei von „Spekulationspapieren“, wenn Sie u.a. in der Beantwortung der Anfrage von BR Schennach oftmals versichern, dass es sich hierbei in keiner Weise um Spekulation handelt?

 

31. Welche vier konkreten Geschäfte sind von den Restrukturierungen der ÖBFA – wie im Rechnungshofbericht geschildert - betroffen?

 

32. Stimmte sich die ÖBFA informell mit der Kommunalkredit bei den Restrukturierungen ab?

 

33. Nahm die ÖBFA seit 2003 externe Beratung in Anspruch?

 

34. Wenn ja, von wem, wie lange, zu welchen Kosten und für welche Leistungen?

 

35. Wurden seit 2003 Provisionen an Dritte von der ÖBFA bezahlt?

 

36. Wenn ja, an wen, wann, wie viel?

 

37. Wurden von Seiten der ÖBFA im Rahmen der SIVs Dienste von Beratern – zB eines Investment Advisers - in Anspruch genommen?

 

38. Wenn ja, wer wurde wann für wie lange beauftragt, für welche Dienste und jeweils zu welchen Kosten?

 

39. Wenn ja, aufgrund welcher Referenzen wurde dieser Investment Adviser beauftragt?

 

40. Seit wann wurde in Structured Credit- und CDS-Produkte von der ÖBFA investiert?

 

41. Gab es in der ÖBFA – so wie nach dem BWG für Banken bei neuen Produktgruppen vorgesehen – einen Produkteinführungsprozess für strukturierte Finanzprodukte?

 

42. Wie lief der Produkteinführungsprozess für strukturierte Finanzprodukte innerhalb der ÖBFA ab?

 

43. Aufgrund welcher konkreter Verpflichtungen resultierend aus welchen Papieren waren im Finanzjahr 2007 Collateralforderungen in Höhe von rd. 1,6 Mrd Euro als nicht disponierbare Kassenmittel im Kassenstand zu halten?

 

44. Wie hoch war die Höhe der zu haltenden Collateralforderungen im Finanzjahr 2008, die als nicht disponierbare Kassenmittel im Kassenstand zu halten waren?

 

45. Aufgrund welcher konkreter Verpflichtungen resultierend aus welchen Papieren waren im Finanzjahr 2008 Collateralforderungen im Kassenstand zu halten?

 


46. Wie hoch war die Höhe der zu haltenden Collateralforderungen per Ende 3. Quartal 2009, die als nicht disponierbare Kassenmittel im Kassenstand zu halten waren?

 

47. Aufgrund welcher konkreter Verpflichtungen resultierend aus welchen Papieren waren per Ende 3. Quartal 2009 Collateralforderungen im Kassenstand zu halten?

 

48. Befinden sich im Portfolio der ÖBFA noch Papiere, die von der Lehman Brothers Pleite seit September 2008 betroffen waren oder in Zukunft betroffen sein werden?

 

49. Welcher Abschreibungsbedarf ergibt sich bei der ÖBFA ab 2008 jährlich in den nächsten zehn Jahren aufgrund der Lehman Brothers Pleite?

 

50. Welcher Abschreibungsbedarf ergibt sich ab 2008 jährlich in den nächsten zehn Jahren aufgrund der Finanzkrise?

 

51. Wie hoch war das Liquiditätserfordernis aus den Margin Calls für das CDS-Portfolio Ende Oktober 2008?

 

52. Welche Positionen befinden sich derzeit im CDS-Portfolio?

 

53. Wurde in den letzten fünf Jahren in US-Military Housing Notes investiert?

 

54. Wurde in den letzten fünf Jahren in Griechische Lottery Receivables investiert?

 

55. Aus welcher Art von Produkten setzte sich das Structured Credit Portfolio der ÖBFA per 31.12.2008 anteilsmäßig zusammen?

 

56. Aus welchen Assetklassen setzte sich das Structured Credit Portfolio der ÖBFA per 31.12.2008 anteilsmäßig zusammen?

 

57. Wie setzten sich die Buchwerte des Structured Credit Portfolios je Ratingklasse per 31.12.2008 der ÖBFA anteilsmäßig zusammen?

 

58. Aus welchen Produkten setzte sich das Structured Credit Portfolio der ÖBFA per 31.10..2009 anteilsmäßig zusammen?

 

59. Aus welchen Assetklassen setzte sich das Structured Credit Portfolio der ÖBFA per 31.10.2009 anteilsmäßig zusammen?

 

60. Wie setzten sich die Buchwerte des Structured Credit Portfolios je Ratingklasse per 31.10.2009 der ÖBFA anteilsmäßig zusammen?

 

61. In welche konkrete einzelne Werte welcher Unternehmen der Finanzbranche, im Bereich von Versicherungen, Energieunternehmen, Hypothekarkrediten, Unternehmen aus dem Automobilsektor und Telekomunternehmen wurde in welcher Höhe im Jahr 2007 jener Teil des Veranlagungsportfolios, der aus Commercial Papers und Asset Backed Commercial Papers bestand, von der ÖBFA investiert?


62. Auf welche Weise wurde seit der Produkteinführung an den Aufsichtsrat, an den Rechnungshof, an das BMF und an den Budgetausschuss der Umfang, die Höhe sowie die Struktur des ABS Portfolios und der damit verbundenen Risiken transparent berichtet?

 

63. Auf welche Weise wurde seit der Produkteinführung an den Aufsichtsrat, an den Rechnungshof, an das BMF und an den Budgetausschuss der Umfang, die Höhe sowie die Struktur der Spezialtransaktionen und der damit verbundenen Risiken transparent berichtet?

 

64. Auf welche Weise wurden die CDS-Spreads (Meinung des Marktes/Marktpreis des übernommenen Kreditrisikos) neben den Ratings bei der Risikoanalyse durch die ÖBFA berücksichtigt?

 

65. Der Rechnungshof schreibt: „Die ÖBFA versuchte, durch die Einleitung von Restrukturierungsverhandlungen den noch nicht realisierten finanziellen Nachteil zu reduzieren. Sie wählte dabei eine Vorgangsweise, die es — in Einklang mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen — erlaubte, die aus den Forderungsausfällen drohenden Verluste im Bundeshaushalt nicht voranschlagswirksam zu verbuchen und das Budgetdefizit nicht zu erhöhen.“ (Siehe S. 133, Rechnungshofbericht „Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit Schwerpunkt Bund“ (Bund 2009/8))

 

Auf welche konkrete Weise und basierend auf welchen BHG Bestimmungen wurde dabei vorgegangen?

 

66. Wie hätte sich das Budgetdefizit erhöht, wenn die Forderungsausfälle voranschlagswirksam verbucht worden wären?

 

67. In welcher Weise unterschied sich dabei die Vorgehensweise der ÖBFA von der Vorgehensweise der Kommunalkredit?

 

68. Inwieweit war das Finanzministerium in die Konstruktion von Spezialtransaktionen zur Auslagerung von Verlusten eingeweiht?

 

69. Warum war die Schaffung von drei Structured Investment Vehicles (SIV) mit Sitz auf den Cayman Islands notwendig?

 

70. Wie war die gesellschaftsrechtliche Eigentümerstruktur dieser SIVs jeweils gestaltet?

 

71. Welche Bank beriet die ÖBFA bezüglich der drei SIVs?

 

72. Kosten in welcher Höhe und welcher Art entstanden jeweils durch die Schaffung dieser Spezialtransaktionen und Spezialvehikel?

 

73. Steuer welcher Art und in welcher Höhe entging der Republik durch diese „steuerschonende Vorgangsweise“?

 

74. In welcher Höhe wurde das Risiko durch Schaffung der Spezialkonstruktionen und Spezialvehikel verkleinert?


75. Wem konkret hat das Finanzministerium alle entsprechenden Informationen betreffend den SIVs auf den Cayman Islands offen gelegt?

 

76. Wer erstellte den Revisionsbericht über die ÖBFA vom Mai 2008?

 

77. Wie hoch war der Nettogewinn/-verlust im Jahresendbericht 2008 des Bereichs in der Verantwortung von Kurt Sumper, MBA?

 

78. Wie hoch war der Nettogewinn/-verlust im Jahresendbericht 2008 des Bereichs in der Verantwortung von Dr. Martha Oberndorfer?

 

79. Wie hoch war die jährliche Bilanzsumme der ÖBFA seit der Gründung?

 

80. Wie hoch war der Jahreserfolg/-verlust der ÖBFA seit der Gründung?

 

81. Wie hoch ist das jährliche Bruttofixgehalt der jeweiligen ÖBFA-Vorstände seit der Gründung?

 

82. Wie hoch waren die jährlichen variablen Bruttogehaltsbestandteile der jeweiligen ÖBFA-Vorstände seit Gründung?

 

83. Wurden in den letzten drei Jahren Boni jeweils an die beiden ÖBFA-Geschäftsführer ausgezahlt?

 

84. Wenn ja, jeweils in welcher Höhe?

 

85. Wie hoch schätzen Sie die budgetären Auswirkungen aus den Restrukturierungsmaßnahmen der ÖBFA in den nächsten 15 Jahren?

 

86. Wie hoch schätzen Sie die budgetären Auswirkungen aus den Restrukturierungsmaßnahmen der Kommunalkredit in den nächsten 15 Jahren?

 

87. Auf welche konkrete Weise waren PriceWaterhouseCoopers und die WU Wien in die Entwicklung eines Konzepts zur Durchführung von Stress- und Krisentests für die ÖBFA  miteingebunden?

 

88. Existiert nun ein Konzept zur Durchführung von Stress- und Krisentests für die ÖBFA?

 

89. Wenn ja, welche Ergebnisse ergab der aktuellste Stress- und Krisentest?

 

90. Warum wurde bei der Konzeptentwicklung auf die Expertise der OeNB und der FMA verzichtet?

 

91. Wie war das BMF in die Überarbeitung der Kreditrisikolinien unter Einbindung der Innenrevision der ÖBFA (PriceWaterhouseCoopers) sowie der WU Wien eingebunden?

 

92. Inwieweit ist es gelungen, die Empfehlung des Rechnungshofs vor „Einstieg in die risikoreichen derivativen Geschäftsfelder sollten ausreichend qualitativ personelle und auch geeignete organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden“ umzusetzen?


93. Wieso wird der Bericht über die Erfüllung der Aufgaben der ÖBFA gemäß §2 Abs 1 Bundesfinanzierungsgesetz (Jahresbericht gemäß §4 Abs 3 des Bundesfinanzierungsgesetz) nicht auch dem Parlament vorgelegt?

 

94. Wann wird eine Novelle des Bundesfinanzierungsgesetz, die das Vier-Augen-Prinzip in der ÖBFA einführt, dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt?

 

95. Wieso wurden bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen (siehe Anfragebeantwortung 2512/AB – BR/2009), die im Rahmen der Statusberichte an das BMF vorhandenen Informationen nicht an das Parlament weitergegeben?

 

96. Oder war der Inhalt dieser Statusberichte so dürftig, dass das BMF selbst nicht mehr wusste?

 

97. Wie schätzen Sie nun die Aussage des Ex-ÖBFA-Chef am 20.8.2007 in einem Standardinterview (S.9)  ein, dass „„Egal, zumindest fast egal“ seien für die Republik und ihr Finanzmanagement die jüngsten Turbulenzen auf dem Geldmarkt.“

 

98. Sind Sie selbst nach Einsetzung der Expertengruppe nach wie vor davon überzeugt, dass die ÖBFA als „konservativer Investor ein auf Bonitäten und Ausfallswahrscheinlichkeiten basierendes System verwendet, das sehr konservativ kalibriert ist und auch unter extremeren Marktbedingungen ausreichen sollte.“ Oder sehen Sie das ganze vielleicht jetzt doch in einem anderen Licht?