3729/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Infrastrukturbenützungsabgabe

 

 

 

Soweit vorhanden und im verfügbaren Rahmen gestatten die ÖBB Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Erbringung von Eisenbahnverkehrs-leistungen die Nutzung ihrer Schieneninfrastruktur gemäß Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Infrastrukturnutzungsvertrag.

 

Für den Zugang zur Schieneninfrastruktur (§ 10a Eisenbahngesetz 1957) der Österreichischen Bundesbahnen ist ein Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE) zu entrichten.

 

Zum Infrastrukturbenützungsentgelt stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wie hoch waren jeweils seit 2005 die jährlichen Einnahmen aus der Infrastrukturbenützungsabgabe?

 

2.      Wie gliedern sich diese Einnahmen auf die Strecken bzw. die zu zahlenden Unternehmen auf?

 

3.      In welcher Höhe wurden jeweils seit 2005 Infrastrukturbenützungsabgaben vorgeschrieben, innerhalb welchen Zeitraumes und in welchem Ausmaß wurden die vorgeschriebenen Abgaben gezahlt?

 

4.      Wie hoch sind derzeit die noch nicht bezahlten Infrastrukturbenützungsabgaben und wann wurden diese vorgeschrieben?

 

5.      Welche Konsequenzen gibt es für Unternehmen, die die ihnen vorgeschriebene Infrastrukturbenützungsabgabe nicht zahlen?

 

6.      Wie häufig wurden bereits Konsequenzen aufgrund fehlender Zahlungen von Infrastrukturbenützungsabgabe gezogen, welche Unternehmen hat es getroffen und welche Konsequenzen hat man gezogen?