3748/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ewald Sacher

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend der 2. Novelle des „Regionalen Raumordnungsprogramms NÖ – Mitte“

Die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der NÖ Landesregierung beabsichtigt ohne Einbindung des Gemeinderates der Marktgemeinde Paudorf, des Bürgermeisters und der Bevölkerung die Verordnung über ein „Regionales Raumordnungsprogramm NÖ – Mitte“ zu ändern.

In diesem Entwurf dieser Änderung ist beabsichtigt, im Dunkelsteinerwald zwischen den markanten Punkten Mammutbäume und Siebenmarksteine 50 Hektar Wald umzuwidmen. In der Folge soll es zur Errichtung eines zweiten Steinbruchs auf dem Gebiet der Marktgemeinde Paudorf kommen. Dagegen hat sich der Gemeinderat in einem einstimmigen Beschluss ausgesprochen. Seitens der Bevölkerung erhebt sich eine breite Ablehnungsfront.

Seitens der Raumordnungsbehörde des Landes NÖ wird argumentiert, eine naturschutzrechtliche Untersuchung am 30. Juni 2009 habe ergeben, dass angeblich keine Bedenken gegen die Anlegung des neuen Steinbruchs bestehen. Unter dem Titel „Lebensräume und Pflanzenarten" werden auf 12 Seiten Bäume, Vögel und Käfer besprochen. Von Menschen, Familien und Kindern ist jedoch keine Rede. Dazu werden Fotomontagen präsentiert, die die Gegend frei von Behausungen zeigen.

In den letzten Jahren sind jedoch in der Marktgemeinde Paudorf, weil nahe der nieder- österreichischen Landeshauptstadt gelegen, viele Wohnhäuser errichtet worden. Immer wurde gesagt, der bestehende Steinbruch werde in wenigen Jahren mit seinem Abbau zu Ende sein. Von Begrünung und von der Anlage eines „Naherholungsgebietes“ samt Biotopen im „stillgelegten Steinbruch“ war sogar die Rede. Zudem findet sich im Bericht zum örtlichen Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Paudorf auf Seite 11 folgendes Ziel:

„Die Waldflächen im westlichen Gemeindegebiet weisen eine Erholungsfunktion auf. Die Waldflächen im Osten des Gemeindegebietes weisen eine erhöhte Schutz- und Wohlfahrtsfunktion auf und sind verantwortlich für den Erosions- und Klimaschutz. Daher ist die Erhaltung des Waldes ein Ziel der Raumordnung. “

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende


Anfrage:

1.  Ist Ihnen in Ihrer Zuständigkeit als Umweltminister bekannt, dass das Land NÖ eine Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes für die Marktgemeinde Paudorf, Bezirk Krems, beschlossen hat, nach dem die Errichtung eines weiteren Steinbruchs im Nahbereich eines Natura 2000 Gebietes ermöglicht wird?

2.             Sehen Sie als für den Vollzug der einschlägigen Umweltgesetze verantwortliches Mitglied der Bundesregierung eine Möglichkeit, die Vorgangsweise der Raumordnungsbehörde des Bundeslandes NÖ zu prüfen und allenfalls die erfolgte Widmungsänderung rückgängig zu machen?

 

3.                 Sehen Sie Möglichkeiten in Ihrem Zuständigkeitsbereich, für die Interessen der Bevölkerung der Marktgemeinde Paudorf einzutreten und würden Sie diese auch wahrnehmen?

4.              Stehen die Anlegung eines neuen Steinbruches in der Marktgemeinde Paudorf und der geplante   Abbau   nicht   in   einem  direkten   Widerspruch  zu   Ihren     Zielen   als       Umweltminister wie z. B das Ziel der Walderhaltung?

5.                 Ist es in Ihrem Sinne als Umwelt- und Lebensminister, dass auf das bisher gültige örtliche  Raumordnungsprogramm  keine  Rücksicht  genommen  bzw.   die  Markt- gemeinde Paudorf nicht in die Planung der Veränderung der Verordnung über ein „Regionales Raumordnungsprogramm NÖ — Mitte“ einbezogen wurde?

6.                 Gibt es andere Standorte in Niederösterreich, wo Gestein zur „Sicherung des Staates Österreich“ abgebaut werden kann, ohne dass die Interessen der Bevölkerung und des Umweltschutzes negativ betroffen werden? Ist aus der Sicht des Umweltministers der Standort Paudorf tatsächlich, so wie es im Umwidmungsantrag heißt - der einzige dafür in Frage kommende in der Nähe der Bundeshauptstadt Wien?

7.                 Sehen     Sie     Möglichkeiten,     die     zur     Verfügung     stehenden     gesetzlichen Umweltprüfungsverfahren im Zusammenhang mit der durch die Entscheidung der Landesbehörden möglich gewordene Eröffnung eines neuen Steinbruches im Bereich eines Natura 2000 Gebietes in Gang zu setzen?