3749/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Katzian,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die geplanten Änderungen des Corporate Governance Kodex 2008

Im April 2009 hat die Europäische Kommission (EK) eine Empfehlung zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften herausgegeben. Nun wurde seitens des Finanzministeriums eine Gruppe unter der Leitung des Kapitalmarktbeauftragen des österreichischen Bundesministers für Finanzen Dr. Richard Schenz damit beauftragt, die Empfehlungen im Rahmen des Corporate Goverance Kodex umzusetzen.

Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass - gerade was Managementvergütungen betrifft - freiwillige Regelungen zwar ein Schritt in die richtige Richtung aber kein Ersatz für eine verbindliche gesetzliche Regelung seinkönnen. Das zeigt auch die Praxis in der Vergangenheit: Bisher sind im Corporate Governance Kodex bereits bestehende Regelungen, etwa die freiwillige Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen, völlig wirkungslos geblieben. Dazu kommt, dass im österreichischen Vorschlag die Vorgaben der EK nur zum Teil umgesetzt wurden, Österreich also der europäischen Entwicklung hinterherhinkt.

Unverständlich ist weiters, dass in die Arbeitsgruppe keine ArbeitnehmervertreterInnen eingebunden wurden, obwohl ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat eine wichtige Rolle im Rahmen der Corporate Governance haben.

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.                  Wie kam die Auswahl der Mitglieder des Arbeitskreises zustande?

2.                  Wie begründen Sie, dass keine ArbeitnehmervertreterInnen eingeladen wurden?

3.                  Wenn wesentliche Stakeholder wie ArbeitnehmervertreterInnen nicht einbezogen sind, wie können Sie dann  hinsichtlich  der  Entscheidungsfindung einen transparenten  und  nachvollziehbaren Prozessgewährleisten?

4.        Regel Nr. 27 des Kodex orientiert sich an Empfehlung Nr. 6 der EK. Allerdings sieht die EK für die Langfristigkeit der Anreizwirkung einen Zeitraum von 3-5 Jahren vor. Im vorliegenden Entwurfwerden dagegen nur 2 Jahre vorgesehen. Warum wurde diese Regel im Vergleich zur EU-Empfehlung abgeschwächt?


5.                  Die   EK   legt   in   Ihrer   Empfehlung   fest,   dass   Vergütungen   an   „nachhaltige   und langfristige Leistungskriterien"    zu    binden    sind.    Im    vorliegenden    österreichischen Entwurf   fehlt   eine Konkretisierung dazu. Wie definieren Sie diese Leistungskriterien genau?

6.                  Wie   soll   ohne   längere   Behaltefristen   garantiert   werden,   dass   Vorstandsmitglieder,   wenn sie Vergütungen in Form von Aktien und Optionen erhalten, ihr Insiderwissen nicht nutzen, um daraus in Form der Ausübung von Optionsplänen einen persönlichen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen?

7.                  Die EK hat weiters vorgesehen, dass langfristige Vergütungen erst nach tatsächlich erreichtem Erfolgausbezahlt werden sollen. Warum wurde diese Forderung im Kodex nicht aufgegriffen?

8.                 Die konkrete Ausarbeitung von Vorstandsvergütungen erfolgt im Präsidium des Aufsichtsrats, dem oftmals   Vorstandsmitglieder  anderer  Gesellschaften  angehören.   Wie   lassen  sich unter diesen Voraussetzungen Interessenkonflikte vermeiden?

9.        Wie lässt sich das mit der Zielvorgabe vereinbaren insgesamt mehr Transparenz im Vergütungssystemherzustellen?

10.            Wie viele Aufsichtsratsmandate haben österreichische Vorstandsmitglieder derzeit im Schnitt?

11.            Ist eine  Regelung geplant,  um die Zahl  der Aufsichtsratsmandate  für Vorstandsmitglieder zu beschränken?

12.            Bei der Regelung von Abfindungszahlungen wurden die EU-Vorgaben ebenfalls nicht zur Gänze umgesetzt. Wie begründen sie, dass im österreichischen Kodex variable Gehaltsbestandteile bei etwaigen Abfindungen - wenn der Vertrag aufgrund unzulänglicher Leistung vorzeitig beendet wird -nicht wie von der EU vorgesehen generell ausgeschlossen werden?

13.            Welche   Möglichkeiten   hat   der   Aufsichtsrat   generell   bei   schlechter   Auftragslage   auf die Vorstandsvergütungen Einfluss zu nehmen?

14.            Sind   seitens   des   Finanzministeriums   weitere   Schritte   bezüglich   einer   Beschränkung von Managergehältern auf gesetzlicher Ebene geplant oder soll die Anpassung des Corporate Governance Kodex eine solche gesetzliche Regelung ersetzen?

15.            Der Corporate Governance Kodex betrifft derzeit nur börsennotierte Unternehmen. Ein Großteil der österreichischen   Unternehmen   ist   jedoch   nicht   an   der   Börse   notiert.   Ist angedacht,   die Transparenzregeln auch auf diese auszuweiten?