3749/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2009
Dieser Text ist elektronisch
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Anfrage
Der Abgeordneten Katzian,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die geplanten Änderungen des Corporate Governance Kodex 2008
Im April 2009 hat die Europäische Kommission (EK) eine Empfehlung zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften herausgegeben. Nun wurde seitens des Finanzministeriums eine Gruppe unter der Leitung des Kapitalmarktbeauftragen des österreichischen Bundesministers für Finanzen Dr. Richard Schenz damit beauftragt, die Empfehlungen im Rahmen des Corporate Goverance Kodex umzusetzen.
Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass - gerade was Managementvergütungen betrifft - freiwillige Regelungen zwar ein Schritt in die richtige Richtung aber kein Ersatz für eine verbindliche gesetzliche Regelung seinkönnen. Das zeigt auch die Praxis in der Vergangenheit: Bisher sind im Corporate Governance Kodex bereits bestehende Regelungen, etwa die freiwillige Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen, völlig wirkungslos geblieben. Dazu kommt, dass im österreichischen Vorschlag die Vorgaben der EK nur zum Teil umgesetzt wurden, Österreich also der europäischen Entwicklung hinterherhinkt.
Unverständlich ist weiters, dass in die Arbeitsgruppe keine ArbeitnehmervertreterInnen eingebunden wurden, obwohl ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat eine wichtige Rolle im Rahmen der Corporate Governance haben.
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Wie kam die Auswahl der Mitglieder des Arbeitskreises zustande?
2. Wie begründen Sie, dass keine ArbeitnehmervertreterInnen eingeladen wurden?
3. Wenn wesentliche Stakeholder wie ArbeitnehmervertreterInnen nicht einbezogen sind, wie können Sie dann hinsichtlich der Entscheidungsfindung einen transparenten und nachvollziehbaren Prozessgewährleisten?
4. Regel Nr. 27 des Kodex orientiert sich an Empfehlung Nr. 6 der EK. Allerdings sieht die EK für die Langfristigkeit der Anreizwirkung einen Zeitraum von 3-5 Jahren vor. Im vorliegenden Entwurfwerden dagegen nur 2 Jahre vorgesehen. Warum wurde diese Regel im Vergleich zur EU-Empfehlung abgeschwächt?
5. Die EK legt in Ihrer Empfehlung fest, dass Vergütungen an „nachhaltige und langfristige Leistungskriterien" zu binden sind. Im vorliegenden österreichischen Entwurf fehlt eine Konkretisierung dazu. Wie definieren Sie diese Leistungskriterien genau?
6. Wie soll ohne längere Behaltefristen garantiert werden, dass Vorstandsmitglieder, wenn sie Vergütungen in Form von Aktien und Optionen erhalten, ihr Insiderwissen nicht nutzen, um daraus in Form der Ausübung von Optionsplänen einen persönlichen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen?
7. Die EK hat weiters vorgesehen, dass langfristige Vergütungen erst nach tatsächlich erreichtem Erfolgausbezahlt werden sollen. Warum wurde diese Forderung im Kodex nicht aufgegriffen?
8. Die konkrete Ausarbeitung von Vorstandsvergütungen erfolgt im Präsidium des Aufsichtsrats, dem oftmals Vorstandsmitglieder anderer Gesellschaften angehören. Wie lassen sich unter diesen Voraussetzungen Interessenkonflikte vermeiden?
9. Wie lässt sich das mit der Zielvorgabe vereinbaren insgesamt mehr Transparenz im Vergütungssystemherzustellen?
10. Wie viele Aufsichtsratsmandate haben österreichische Vorstandsmitglieder derzeit im Schnitt?
11. Ist eine Regelung geplant, um die Zahl der Aufsichtsratsmandate für Vorstandsmitglieder zu beschränken?
12. Bei der Regelung von Abfindungszahlungen wurden die EU-Vorgaben ebenfalls nicht zur Gänze umgesetzt. Wie begründen sie, dass im österreichischen Kodex variable Gehaltsbestandteile bei etwaigen Abfindungen - wenn der Vertrag aufgrund unzulänglicher Leistung vorzeitig beendet wird -nicht wie von der EU vorgesehen generell ausgeschlossen werden?
13. Welche Möglichkeiten hat der Aufsichtsrat generell bei schlechter Auftragslage auf die Vorstandsvergütungen Einfluss zu nehmen?
14. Sind seitens des Finanzministeriums weitere Schritte bezüglich einer Beschränkung von Managergehältern auf gesetzlicher Ebene geplant oder soll die Anpassung des Corporate Governance Kodex eine solche gesetzliche Regelung ersetzen?
15. Der Corporate Governance Kodex betrifft derzeit nur börsennotierte Unternehmen. Ein Großteil der österreichischen Unternehmen ist jedoch nicht an der Börse notiert. Ist angedacht, die Transparenzregeln auch auf diese auszuweiten?