3750/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Bucher

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die Modalitäten von Dividendenzahlungen im Sinne des Finanzmarktstabilitätsgesetz

 

 

Nach Presseberichten drohen mit den Banken vereinbarten Dividendenbezahlungen auszufallen, wodurch dem Staat mehrere Millionen Euro entgehen würden. Damit würde sich das vom Finanzminister als „ein beinhartes Geschäft“ eingestufte Bankenrettungspaket nunmehr als ein „teures Geschäft“ für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darstellen, was nicht zuletzt an den bankenbegünstigenden Vertragsvereinbarungen zu liegen scheint.

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

 

1.

Wie wirkt es sich auf die Verpflichtungen der Banken zur Rückzahlung von Partizipationskapital aus, wenn diese aufgrund fehlender Gewinne keine Dividendenzahlungen in einzelnen Jahren geleistet haben?

 

2.

Werden Summen in Höhe der unterbliebenen Dividendenzahlungen auf die Rückzahlungssummen angerechnet?

 

3.

Welche diesbezüglichen Regelungen wurden konkret mit den einzelnen Banken vereinbart?

 

4.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren die getroffenen Vereinbarungen konkret?

 

5.

Gibt es konkrete Regelungen, die derartige Ausfallszenarien explizit regeln?

 

6.

Gibt es konkrete Regelungen, die die Vereinbarung von Zahlungsverpflichtungen mit den  Banken in Höhe der unterbliebenen Dividendenzahlungen verbieten?


 

7.

Bestand die rechtliche Möglichkeit, mit den Banken Zahlungsverpflichtungen in Höhe der unterbliebenen Dividendenzahlungen zu vereinbaren?

 

8.

Welche Gründe sprachen nach Ihrer Ansicht für die vereinbarten „Dividendenrückzahlungsregelungen“?

 

Wien, 19.11.2009