3766/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Candy Sprays - ein Risiko für Kinder?

Deutsche Verbraucherschützer warnten kürzlich vor so genannten „Candy Sprays“. Die süß-
sauren Flüssigkeiten in Sprühflaschen könnten wegen ihres hohen Gehaltes an Zitronensäure
für Kinder gefährlich werden, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Der saure Inhalt könnte bei einer falschen Handhabung der Sprühfläschchen in die Augen
gelangen und dort Reizungen verursachen, hieß es. Auch der Zahnschmelz könnte angegriffen
werden. Candy Sprays enthalten den Angaben zufolge Wasser, Zuckeraustauschstoffe,
Zitronensäure, Süßstoffe, Konservierungsstoffe, Aromen und Farbstoffe. Der Säuregrad
entspricht in etwa dem von frischem Zitronensaft.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende

Anfrage:

1.     Wie beurteilt das Ressort das gesundheitliche Risiko von „Candy Sprays“?

2.                                       Sind „Candy Sprays“ in Österreich lebensmittelrechtlich überhaupt verkehrsfähig?

3.                                       Müssen „Candy Sprays“ besonders gekennzeichnet werden?

4.                                       Wird das Ressort - wie bereits andere Länder - vor diesen Sprays warnen bzw. eine
besondere Kennzeichnung vorschreiben?