3766/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Candy Sprays - ein Risiko für Kinder?
Deutsche Verbraucherschützer warnten kürzlich vor so
genannten „Candy Sprays“. Die süß-
sauren Flüssigkeiten in Sprühflaschen könnten wegen ihres hohen
Gehaltes an Zitronensäure
für Kinder gefährlich werden, so die Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg.
Der saure Inhalt könnte bei
einer falschen Handhabung der Sprühfläschchen in die Augen
gelangen und dort Reizungen verursachen,
hieß es. Auch der Zahnschmelz könnte angegriffen
werden. Candy Sprays enthalten den
Angaben zufolge Wasser, Zuckeraustauschstoffe,
Zitronensäure, Süßstoffe, Konservierungsstoffe, Aromen
und Farbstoffe. Der Säuregrad
entspricht in etwa dem von frischem
Zitronensaft.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Gesundheit
nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilt das Ressort das gesundheitliche Risiko von „Candy Sprays“?
2. Sind „Candy Sprays“ in Österreich lebensmittelrechtlich überhaupt verkehrsfähig?
3. Müssen „Candy Sprays“ besonders gekennzeichnet werden?
4.
Wird das Ressort - wie bereits andere Länder - vor diesen Sprays
warnen bzw. eine
besondere Kennzeichnung vorschreiben?