3805/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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Anfrage

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend kostenlose Autobahnvignetten für Menschen mit Behinderungen

 

Menschen mit Behinderungen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Autobahnvignette. Diese wird nicht nur an österreichische Staatsbürger kostenlos abgegeben. Als Voraussetzung für die Vergabe der Gratis-Vignette an Ausländer gilt eine ausreichende Verbundenheit des behinderten Menschen mit der österreichischen Gesellschaft, welche jedoch sehr weit auszulegen ist.

Demnach haben EU-Staatsbürger- oder Schweizer Staatsbürger mit Behinderungen, die zwar weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich begründet haben, sich aber aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig nach Österreich begeben, ebenfalls Anspruch auf eine kostenlose Autobahnvignette.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Staatsbürger aus EU-Ländern und der Schweiz haben im Jahr 2008 eine kostenlose Autobahnvignette erhalten?

 

  1. Wie viele davon haben keinen Wohnsitz in Österreich?

 

  1. Wie viele Staatsbürger aus EU-Ländern und der Schweiz haben im Jahr 2009 eine kostenlose Autobahnvignette erhalten?

 

  1. Wie viele davon haben keinen Wohnsitz in Österreich?

 

  1. Erhalten türkische Staatsbürger aufgrund des Assoziationsabkommens mit der EU ebenfalls kostenlose Autobahnvignetten aus Österreich?

 

  1. Wie viele behinderte Menschen aus Österreich erhielten im laufenden Jahr in anderen EU-Ländern kostenfreie Autobahnvignetten oder ähnliche Leistungen?