3806/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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ANFRAGE

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Auszahlung von Pflegegeld

 

Bei der Gewährung von Pflegegeld und der Einstufung des Pflegegrads gibt es zwischen den Bundesländern extreme Unterschiede. Das stellte der Rechnungshof (RH) fest. Kritisiert wird darin auch die Qualität der ärztlichen Gutachten.

So wurden in der Landesstelle Wien um etwa 50 Prozent mehr Anträge auf Neugewährung von Pflegegeld gestellt als in Vorarlberg, was Mehrkosten von rund 900.000 Euro verursachte.

Der Anteil der Pflegegeldempfänger in Stufe 6 war in Vorarlberg knapp dreimal so hoch wie im Bundesschnitt, die durchschnittliche Auszahlung pro Bezieher (5.572 Euro) war im westlichsten Bundesland dementsprechend um rund 28 Prozent oder 1.200 Euro pro Jahr höher als in Wien (4.354).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.      Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass die durchschnittliche Auszahlung von Pflegegeld zwischen Wien und Vorarlberg so differiert?

2.      Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass in Vorarlberg im Monat durchschnittlich gleich um 100 Euro mehr Pflegegeld ausgezahlt wird als in Wien?

3.      Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass Wien bei der Auszahlung von Pflegegeld um beinahe 300 Euro unter dem gesamtösterreichischen Durchschnitt liegt?

4.      Leben in Wien deutlich weniger Behinderte als jenseits des Arlbergs?

5.      Gibt es einen Zusammenhang mit der Tatsache, dass Vorarlberg bereits vor der Einführung des bundeseinheitlichen Pflegegeldes ein höheres Pflegegeld auszahlte als die anderen Bundesländer?

6.      Halten Sie es für möglich, dass in Wien die begutachtenden Ärzte möglicherweise dazu angehalten sind, bei ihrer Einschätzung des Pflegebedarfs strengere Maßstäbe anzulegen?

7.      Sind Sie der Ansicht, dass man durch bedarfsgerechte Einstufung den Verwaltungsaufwand und damit Mehrkosten einsparen könnte?