3863/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl

und Kolleginnen und Kollegen

An die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Sonderpädagogische Zentren.

Sonderpädagogische Zentren haben die Aufgabe durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden können.

Die derzeitige Gesetzeslage (§ 27a Abs. 1 des SCHOG) schreibt nun vor, dass diese SPZ Sonderschulen sein müssen. Besteht keine geeignete Sonderschule in einem Bezirk, so sind die Aufgaben des Sonderpädagogischen Zentrums vom Bezirksschulrat wahrzunehmen.

Aufgrund der vom Unterrichtsministerium seit Jahren geforderten innovativen Schulentwicklung ergibt sich für die Unterfertigten folgende

Anfrage:

1.  Wie stehen Sie zur Weiterentwicklung der SPZ zu regionalen Beratungs- und Kompetenztransferzentren im Rahmen der zukünftigen Bildungsdirektionen?

2.               Welche Vorstellungen gibt es bezüglich Profil und Status (Zugangsqualifikationen, dienst- und besoldungsrechtliche Stellung) der künftigen LeiterInnen von SPZ?

3.               Zurzeit bestehen innerhalb der Gruppe der SPZ-LeiterInnen gravierende dienst- und besoldungsrechtliche Unterschiede. Ist eine Anpassung geplant?

4.               In welchem Zeitrahmen ist eine gesetzliche Anpassung an die zukünftigen Erfordernisse einer „Schule für Alle" geplant?

5.               Die SPZ-LeiterInnen fordern eine Gesetzesänderung des § 27a Abs. 1 des SCHOG. Der neue Text soll lauten: Sonderpädagogische Zentren sind Sonderschulen oder eigenständige Koordinationsstellen mit dem rechtlichen Status einer Schule.

Ist geplant, dieser Forderung nachzukommen?