3872/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Kosten für die öffentliche Hand durch die widerrechtliche Besetzung des Auditorium Maximum der Universität Wien
Das
Auditorium Maximum, der größte und bedeutendste
Hörsaal der
Universität
Wien, ist seit
mittlerweile mehr als 40 Tagen von Studierenden widerrechtlich
besetzt. Inzwischen wird auch von der Nutzung dieses Hörsaals durch
universitätsfremde
Personen berichtet.
Die widerrechtliche Nutzung stellt
nicht nur jene Studierende vor Probleme, welche
einem normalen Studienalltag nachgehen und
ihr Studium zügig vorantreiben wollen
- es geht nicht an,
dass eine absolute Minderheit von teilweise nur 10 bis 15
Besetzern den ordentlichen Betrieb lahmlegt, wodurch Studierende Probleme mit
ihrem Stipendium bekommen könnten
-, sondern erzeugt auch immense Kosten für
die Universitäten. Die unterfertigten
Abgeordneten wollen daher einen Überblick
gewinnen, welche Kosten für
die öffentliche Hand entstehen.
Dabei sind
nicht nur Personalkosten sowie die Anmietung zusätzlicher Hörsäle von
Relevanz, sondern in
verschiedenen Medien wird immer wieder von
Sachbeschädigungen berichtet. Neben der
strafrechtlichen Relevanz von
Sachbeschädigungen sind natürlich auch die daraus entstandenen Kosten
von
öffentlichem Interesse.
Es sind bereits zahlreiche Schritte auf die Besetzer zu
gemacht worden. So findet
derzeit
ein offener und breiter Hochschuldialog statt und auf die Probleme der
Universitäten ist
eindeutig aufmerksam gemacht worden. Gegen Grundrechte, wie
Demonstrationen
abzuhalten, ist in keinster Weise etwas einzuwenden.
Hausbesetzung
und der damit verbundene Hausfriedensbruch sind jedoch
rechtswidrig und dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Die
Diskussionen gehören am Verhandlungstisch geführt und nicht ins besetzte Auditorium
Maximum.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und
Forschung nachfolgende
Anfrage:
1) Wie beziffern Sie die Kosten für Maßnahmen wie etwa
a) Auslagerung von Lehrveranstaltungen, Anmietung zusätzlicher Hörsäle
b) Beschäftigung privater Sicherheitsdienste
c) Mehraufwand für Reinigungsdienste
e) Überstunden des Verwaltungspersonals
f) sonstige Kosten (bitte um Auflistung),
welche durch die Besetzung des
Auditorium Maximum und mit dieser
zusammenhängenden
Demonstrationen der Universität Wien erwachsen sind?
2) Wie lassen sich die Kosten, welche
in diesen beiden Zusammenhängen
durch
Sachschäden und
Entwendungen der Universität Wien entstanden sind, beziffern?
3) Welcher Art waren diese Sachschäden oder Entwendungen?
4) Wurden gegen
die Sachbeschädiger durch die Universität Wien
straf- und
zivilrechtlichen
Schritte eingeleitet?
5) Wie stellen sich die Kosten für die Universität Wien und insb. für die öffentliche
Hand durch die widerrechtliche Besetzung
des Auditorium Maximum der Universität
Wien in Summe dar?
6) Welche
Kosten sind durch Besetzungen, Demonstrationen etc. im Zeitraum der
Besetzung des
Auditorium Maximum den übrigen Universitäten in Summe
entstanden?