3872/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Kosten für die öffentliche Hand durch die widerrechtliche Besetzung des Auditorium Maximum der Universität Wien

Das Auditorium Maximum, der größte und bedeutendste Hörsaal der Universität
Wien, ist seit mittlerweile mehr als 40 Tagen von Studierenden widerrechtlich
besetzt. Inzwischen wird auch von der Nutzung dieses H
örsaals durch
universit
ätsfremde Personen berichtet.

Die widerrechtliche Nutzung stellt nicht nur jene Studierende vor Probleme, welche
einem normalen Studienalltag nachgehen und ihr Studium z
ügig vorantreiben wollen
- es geht nicht an, dass eine absolute Minderheit von teilweise nur 10 bis 15
Besetzern den ordentlichen Betrieb lahmlegt, wodurch Studierende Probleme mit
ihrem Stipendium bekommen k
önnten -, sondern erzeugt auch immense Kosten für
die Universit
äten. Die unterfertigten Abgeordneten wollen daher einen Überblick
gewinnen, welche Kosten f
ür die öffentliche Hand entstehen.

Dabei sind nicht nur Personalkosten sowie die Anmietung zusätzlicher Hörsäle von
Relevanz, sondern in verschiedenen Medien wird immer wieder von
Sachbesch
ädigungen berichtet. Neben der strafrechtlichen Relevanz von
Sachbesch
ädigungen sind natürlich auch die daraus entstandenen Kosten von
öffentlichem Interesse.

Es sind bereits zahlreiche Schritte auf die Besetzer zu gemacht worden. So findet
derzeit ein offener und breiter Hochschuldialog statt und auf die Probleme der
Universitäten ist eindeutig aufmerksam gemacht worden. Gegen Grundrechte, wie
Demonstrationen abzuhalten, ist in keinster Weise etwas einzuwenden.
Hausbesetzung und der damit verbundene Hausfriedensbruch sind jedoch
rechtswidrig und dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Die Diskussionen gehören am Verhandlungstisch geführt und nicht ins besetzte Auditorium Maximum.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und Forschung nachfolgende


Anfrage:

1) Wie beziffern Sie die Kosten für Maßnahmen wie etwa

a)      Auslagerung von Lehrveranstaltungen, Anmietung zusätzlicher Hörsäle

b)      Beschäftigung privater Sicherheitsdienste

c)       Mehraufwand für Reinigungsdienste

e)  Überstunden des Verwaltungspersonals

f)  sonstige Kosten (bitte um Auflistung),

welche durch die Besetzung des Auditorium Maximum und mit dieser
zusammenh
ängenden Demonstrationen der Universität Wien erwachsen sind?

2)     Wie lassen sich die Kosten, welche in diesen beiden Zusammenhängen durch
Sachsch
äden und Entwendungen der Universität Wien entstanden sind, beziffern?

3)     Welcher Art waren diese Sachschäden oder Entwendungen?

4)     Wurden gegen die Sachbeschädiger durch die Universität Wien straf- und
zivilrechtlichen Schritte eingeleitet?

5)     Wie stellen sich die Kosten für die Universität Wien und insb. für die öffentliche
Hand durch die widerrechtliche Besetzung des Auditorium Maximum der Universit
ät
Wien in Summe dar?

6)     Welche Kosten sind durch Besetzungen, Demonstrationen etc. im Zeitraum der
Besetzung des Auditorium Maximum den übrigen Universitäten in Summe
entstanden?